Ringstraßenbegleitender Radweg im Abschnitt Bahnweg – Hefner-Alteneck-Straße – Oberflächensanierung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 08.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.10.2019 ö Beschließend 7PVS/10/7/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Funktion und Bedeutung im Radroutennetz
Der ringstraßenbegleitende Radweg hat insbesondere beim Alltagsradverkehr eine sehr hohe Bedeutung. Der gemeinsame Geh- und Radweg hat zwischen seinem Beginn am Bahnweg im Süden und der Goldbacher Straße im Nordosten eine sehr hohe Qualität durch die eigenständige Führung abseits vom Kfz-Verkehr. Er erfreut sich insbesondere deshalb bei den Radfahrenden einer sehr hohen und weiter steigenden Beliebtheit. Der sogenannte „Ringradweg“ wird gegenüber den parallel führenden innerstädtisch gelegenen Straßen (Südbahnhofstraße, Kurmainzer- und Wittelsbacher Ring) eindeutig bevorzugt.

Im Radverkehrskonzept ist der Ringradweg teils als Hauptradroute 1. Ordnung und teils als Hauptroute 2. Ordnung und Freizeitroute eingestuft. Den Beobachtungen nach übersteigt die Bedeutung heute auf dem gesamten Verlauf die Einteilung 2. Ordnung. Als autofreie Umfahrung der Innenstadt bietet sich der Ringradweg für zahlreiche Wegebeziehungen zwischen den Stadtteilen an. Mit der erst kürzlich baulich hergestellten Verbesserung des Anschlusses von der Adenauerbrücke zur Clemensstraße als Zufahrt zum Ringradweg wird auch dessen Bedeutung im Radroutennetz gestärkt.

Mängel bei der Oberflächenqualität
Der Abschnitt zwischen Bahnweg und der Hefner-Alteneck-Straße ist der einzige nicht asphaltierte Abschnitt am gesamten Ringradweg. Hier entspricht die Oberflächenqualität auf ca. 530 m Länge nicht dem Anspruch und dem im Radverkehrskonzept genannten Qualitätsstandard für eine bedeutsame Radroute im Stadtgebiet.

Dies gilt vor allem für die nutzbare Wegbreite. Wegen dem zunehmenden Oberflächenbewuchs auf der wassergebundenen Decke an den Rändern wird die Wegbreite von ursprünglich 3,0 m auf beiden Seiten um jeweils 50-60 cm eingeschränkt. Dadurch wird der Begegnungsverkehr auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg erschwert und unsicherer. Das Konfliktpotenzial mit den Fußgängern steigt durch die reduzierte Breite stark an.

Bei wassergebundenen Oberflächen ist bei Nässe und auch noch längere Zeit nach Regenfällen immer ein Aufweichen des Weges sowie eine Pfützenbildung gegeben. Die Spritzer verschmutzen trotz Schutzblechen die Kleidung und Schuhe der Radfahrenden und schränken somit die Benutzbarkeit des Weges im Alltagsradverkehr ein.

Handlungsempfehlung
Die Stadtverwaltung empfiehlt, anstatt aufwendiger und intensiver Pflegearbeiten an der bestehenden wassergebundenen Wegeoberfläche nun eine Asphaltierung des Abschnitts vorzusehen. Dies verbessert die Befahrbarkeit und stellt die Alltagstauglichkeit des Abschnitts her. Gleichzeitig wird die vorhandene Wegbreite innerhalb der bestehenden, aber bereits nicht mehr sichtbaren Randsteine dauerhaft gesichert. Der ständig wiederkehrende Erhaltungsaufwand, um den Bewuchs der Oberfläche zurückzudrängen oder weiche Stellen und Pfützenbildung auszubessern, wird dann nicht mehr notwendig sein. Gleichzeitig wird die Verkehrssicherheit im Begegnungsverkehr durch die größere Breite erhöht und das Konfliktpotenzial zwischen Fußgängern und Radfahrenden wieder verringert.

Nach einer Kostenschätzung des Bauhofes auf Basis des bestehenden Jahresvertrages 2019 werden sich die Kosten für diese einmalige Maßnahme auf ca. 135.000 EUR belaufen. Eine Umsetzung wird in Abhängigkeit von guten Witterungsbedingungen im Frühjahr 2020 und nach Möglichkeit noch vor der Fahrradsaison erfolgen.

.Beschluss:

I.


  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Oberfläche des ca. 530 m langen Radweg-Abschnittes entlang der Ringstraße zwischen Bahnweg und Hefner-Alteneck-Straße wird in 2020 zur Asphaltierung vorgesehen (Anlage 4 ).


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.01.2020 08:27 Uhr