Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt; Gemeinsame Kostentragung von Stadt und Landkreis für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und den Betrieb der Deponie: Nachzahlung für das Kalenderjahr 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Werksenates, 10.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 10.10.2019 ö Beschließend 7WS/4/7/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt vom 29.12.1988 / 31.01.1989 musste sich die Stadt gegenüber dem Landkreis verpflichten, die während oder nach dem Betrieb der Deponie anfallenden Aufwendungen für Investitionen, Betrieb und Nachsorgemaßnahmen, die nicht durch laufende Entgelte abgedeckt werden können, gemeinsam mit dem Landkreis nach bestimmten Schlüsseln mitzutragen. Diese Schlüssel orientieren sich im Prinzip an dem Verhältnis der Müllmengen, die Stadt und Landkreis abgelagert haben.

Von einer endgültigen Stilllegung der Deponie bis zum Jahr 2035 wird ausgegangen, bevor die dreißigjährige Nachsorgephase folgen kann.

Für das Abrechnungsjahr 2018 ist eine Nachzahlung von 5.870,99 € an den Landkreis Aschaffenburg zu leisten. Die jährliche Abschlagszahlung von 200.000,- € wurde bereits berücksichtigt. Die Kosten werden aus der Rückstellung zur Deponienachsorge gezahlt.

.Beschluss:

I. Aufgrund der Verpflichtungen aus dem Mitbenutzungsvertrag vom 29.12.1988 / 31.01.1989 wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Stadtwerke Aschaffenburg an den Landkreis Aschaffenburg für nicht durch Dritte getragenen Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen, dem Betrieb und der Nachsorge der Deponie Stockstadt für das Kalenderjahr 2018 eine Nachzahlung von 5.870,99 € zu leisten hat.

Die jährliche Abschlagszahlung i. H. v. 200.000,--  € wurde bereits berücksichtigt.





II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2019 08:20 Uhr