Schweinheimer Höhe: Fußgängerüberweg, Bushaltestelle, Fahrbahndeckensanierung - Vorstellung der Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 05.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.11.2019 ö Beschließend 2PVS/11/2/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung vom 04.12.2018 der Neuanlage eines eines Fußgängerüberweges (FGÜ) an der Einmündung Hildenbrandstraße/ Schweinheimer Straße zugestimmt.

Im Rahmen der notwendigen Sanierung der Schweinheimer Straße zwischen Bergstraße und Hildenbrandstraße befindet sich ein FGÜ auf Höhe der Hausnr. 80/ 81 (Schweinheimer Höhe) und zwei Bushaltestellen zwischen Haidbergstraße und Hildenbrandstraße. Die beiden Bushaltestellen müssen aufgrund von Platzgründen ca. 30 m Richtung Norden verschoben werden. Die neuen Standorte sind gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben erarbeitet worden.


2. Projektbeschreibung

-Sanierung der Schweinheimer Straße zwischen Bergstraße und Hildenbrandstraße

Die Schweinheimer Straße soll bereits seit einigen Jahren zwischen der Rhönstraße und der Hildenbrandstraße saniert werden. Aus verschiedenen Gründen kam es bisher zu keiner Realisierung. Dazu zählten auch die unklare spätere Lage der Bushaltestellen und der Fußgängerübergänge. Inzwischen ist auch fast ein kompletter Austausch der Borde sowie die Sanierung der Gehwege notwendig. Im Jahr 2019 wurde der Abschnitt von der Schneebergstraße bis zur Bergstraße durch den städtischen Bauhof saniert. Im Jahr 2020 ist geplant, den weiteren Verlauf ab der Bergstraße bis zur Hildenbrandstraße, welche bereits im Jahr 2010 saniert wurde, in einem großen Abschnitt von Grund auf zu erneuern. Die Borde sind auf beiden Seiten brüchig, der Gehweg ist in einem baulich schlechten Zustand und die Fahrbahn weist besonders im Bereich der derzeitigen Bushaltestellen starke Verdrückungen auf. Im Zuge des Ausbaus werden die beiden Bushaltestellen „Schweinheimer Höhe“ verlegt, ein neuer FGÜ angelegt und ein bestehender FGÜ barrierefrei ausgebaut.
Es ist im Bereich der alten und der neuen Bushaltestellenstandorte der Aufbau der Bauklasse 3,2 nach RStO 12 vorgesehen. Bei der restlichen Fahrbahn wird der Oberbau ca. 3 cm abgefräst und eine neue 4 cm dicke Decke aufgebaut. Die mit einer Asphaltschicht überdeckten Rinnen werden entfernt und durch eine Gussasphaltrinne ausgetauscht. Einzelne, defekte Sinkkästen und ihre Anschlussleitungen an den Hauptkanal werden erneuert. Schieberkappen und Schächte werden an neue Höhen vor allem in den Bereichen der 18 cm Bushaltestellenborde angepasst.

Für den Radverkehr bleibt wie bisher der Schutzstreifen auf der stadtauswärtigen Seite bestehen; er wird nur im Bereich der Bushaltestellen unterbrochen.

An der Beleuchtung wird im Grundsatz nichts geändert, jedoch ist der Austausch und die leichte Versetzung einzelner Leuchten vorgesehen.

Weder die AVG noch die Telekom/ Vodafone planen Änderungen/ Neuverlegungen im Baubereich. Die AVG plant im Vorfeld einzelne Schieberkappen zu sanieren.

-Neuanlage eines FGÜ an der Einmündung Schweinheimer Straße/ Hildenbrandstraße

Der Planungs- und Verkehrssenat hat sich in seiner Sitzung vom 4.12.2018 für die Neuanlage eines Fußgängerüberweges ausgesprochen.
Das Augenmerk der aktuellen Planung liegt auf der Verbesserung der Fußgängersicherheit, insbesondere auf der Wegebeziehung Bushaltestellen und Pestalozzischule. Der Fußgängerverkehr, der derzeit verstreut über den Bereich zwischen der Bäckerei und den Bushaltestellen die Straßenseite wechselt, soll zukünftig gebündelt im Kurvenbereich die Straße queren. Die Schweinheimer Straße hat eine streckenbezogene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

Der Kurvenbereich weist, bedingt durch die Kurvenaufweitung für die Schleppkurven des motorisierten Verkehrs, eine Fahrbahnbreite von 8,11 m auf. Trotz der Empfehlung der R- FGÜ 2001, bei derartigen Fahrbahnbreiten eine Mittelinsel oder eine Einengung einzuplanen, ist dies hier aufgrund der oben erwähnten Schleppkurven technisch nicht machbar. Die Fahrbahn wird hier nur um etwa einen Meter zurückgenommen.

Der angrenzende westliche Bereich vor der Hausnr. 96 weist starke Höhenunterschiede auf. Das bestehende Gelände zu der Hausnr. 96 fällt im Hinblick auf die Höhe der Fahrbahn der Schweinheimer Straße stark ab. Es befinden sich dort Steigungen von über 10 % bis 15%. Um den Zugang zum FGÜ für die Fußgänger nicht unnötig zu erschweren, wurden Zufahrt zu den Parkplätzen und FGÜ im Gegensatz zur Vorplanung vertauscht. Trotz allem bleibt eine Steigung von 10-11% als Rampenzugang zum FGÜ, die nicht verringert werden kann, da weder die Fahrbahn tiefer gelegt noch die Gebäude höher gelegt werden können.
Die H BVA 2011 (Hinweise für barrierefrei Verkehrsanlagen) vermerken dazu folgendes:
„Rampen, die steiler als 6% sind, können nicht mehr von allen Menschen mit Rollstuhl oder Rollator benutzt werden. Rampen mit Neigungen bis 10% sind deshalb nur dort vorzusehen, wo andere Lösungen nicht umsetzbar sind. Auf die eingeschränkte Nutzbarkeit –z.B. Rampenneigung 10 %-ist durch entsprechende Beschilderung hinzuweisen“.

Es ist vorgesehen, den FGÜ als geteilte Querung für Rollstuhlfahrer und Rollatoren einerseits (=Nullabsenkung des Bordes) und für Blinde- und Sehbehinderte andererseits (6 cm Tastbord) auszubauen. Ein Noppenfeld, das bis an die Gebäude heranreicht, erleichtert Blinden –und Sehbehinderten das Auffinden des Übergangs.
Um den Überweg realisieren zu können, muss mindestens einer der beiden Bäume, die sich derzeit in Grünbeeten vor der Hausnr. 96 und 98 befinden, gefällt werden. Grund ist die starke Reduzierung der Grünbeete, die den Wurzelbereich der Bäume erheblich beschneidet. Bei dem unteren Baum wird sich bei der Offenlegung entscheiden, ob er stehen bleiben kann. Die Grünbeete müssen wie auch im Bestand mit Mauerscheiben abgesichert werden. In dem neu entstehenden Grünbeet zwischen Fußgängerzugang und Kfz-Rampe wäre eine neue Baumpflanzung denkbar. Es ist geplant, den Überweg mit speziellen FGÜ-Peitschenlampen auszuleuchten.

-Umbau des FGÜ an der Schweinheimer Höhe

Der FGÜ bleibt an seinem derzeitigen Standort. Er wird barrierefrei als getrennter Übergang für Rollstuhlfahrer bzw. Blinde-und Sehbehinderte umgebaut. Die Mittelinsel wird erneuert, kann aber aufgrund der Fahrbahnbreite nicht verbreitert werden. An der Dimensionierung des Übergangs (Breite der Insel; Länge des Übergangs) gibt es keine Änderungen. Der Übergang auf Höhe der Insel wird ebenfalls mit taktilen Elementen versehen. Die Beleuchtung wird durch Auslegerleuchten verbessert.

-Umbau und Verlegung der beiden Bushaltestellen „Schweinheimer Höhe“

Gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben wurden die neuen Standorte für die Bushaltestellen festgelegt. Am bisherigen Standort ist aufgrund der nahen Zufahrten von Privatgebäuden kein barrierefreier Ausbau mit einem 18 cm Bord möglich. Die Bushaltestellen sollen daher ca. 30 m in Richtung Einmündung Haidbergstraße verschoben werden. Beide Bushaltestellen werden als Bordrandhaltestellen ausgebaut (kein Kap).

Der neue Standort der stadteinwärts weisenden Haltestelle ist vor der Hausnr. 87/89 geplant (Apotheke). Fast auf der gesamten Länge von 18 m befindet sich an der Grundstücksgrenze eine Mauer, so dass die Haltestelle mit einem 18 cm hohen Sonderbord auf 18 m Länge verwirklicht werden kann. Sie erhält ein dreifeldriges, beleuchtetes Wartehäuschen und taktile Elemente im Einstiegsfeld.

Die gegenüberliegende, stadtauswärts weisende Haltestelle kann aufgrund von Zufahrten nur mit einer Länge von 13 m Sonderbord realisiert werden. Dies ist die absolute Mindestlänge für einen Gelenkbus, wenn alle drei Türen barrierefrei angedient werden müssen. Sie wird ebenfalls mit taktilen Elementen am Einstiegsfeld versehen und erhält aufgrund der geringen Gehwegbreite eine schmalere Wartehalle (Dachtiefe 1,50 m) ohne Beleuchtung.


3. Kosten

Das Projekt wurde aus finanztechnischen Gründen in zwei Bauabschnitte geteilt. Der erste Bauabschnitt soll im Jahr 2020 ausgebaut werden; der zweite Abschnitt im Jahr 2021. Die berechneten Kosten im Rahmen der Entwurfsplanung für die einzelnen Maßnahmen in den Bauabschnitten betragen:


Baukosten netto
Beleuchtung
netto
Baunebenkosten 20%
Gesamt
netto
Gesamt
Brutto
Neuanlage FGÜ
99.000 €
10.000 €
21.800 €
130.800 €
155.660 €
Sanierung Schweinheimer 1.BA
148.000 €
2.000 €
30.000 €
180.000 €
214.200 €
Sanierung Schweinheimer 2.BA
131.000 €
2.000 €
26.600 €
159.600 €
189.930 €
Umbau BHS Schweinheimer Höhe
101.000 €
0 €
20.200 €
121.200 €
144.230 €
Umbau FGÜ Schweinheimer Höhe
33.500 €
10.000 €
8.700 €
52.200 €
62.120 €
Gesamt
512.500 €
24.000 €
107.300 €
643.800 €
766.140 €

Für den ersten Bauabschnitt ergeben sich so Gesamtkosten von 514.090 € brutto. Der zweite Bauabschnitt ist mit 252.050 € brutto veranschlagt.

Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.


4. Finanzierung

Das Projekt „Umbau Schweinheimer Höhe“ wird über drei Haushaltsstellen abgerechnet. Im Haushalt 2020 und 2021 werden auf der Haushaltstelle 1.6400.9501 die Mittel für den Straßen-umbau angemeldet. Die Fußgängerüberwege werden über die Haushaltsstelle 1.6350.9500 abgerechnet, die Bushaltestellen über die Haushaltsstelle 1.6400.9500.


5. Weiteres Vorgehen

Eine Vergabe der Bauleistungen ist im 2.Quartal des Jahres 2020 geplant. Die Bauausführung für den ersten Bauabschnitt schließt sich im 3./4. Quartal an. Der zweite Bauabschnitt folgt im Jahr 2021.

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat stimmt der Entwurfsplanung zur Sanierung der Schweinheimer Straße, dem Neubau des FGÜ, dem Umbau eines FGÜ und dem Umbau von zwei Bushaltestellen zu.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausführungsplanung zu erstellen und im Anschluss den Bau-  und Finanzierungsbeschluss für die Sanierung der Schweinheimer Straße, den Neubau des FGÜ, den Umbau eines FGÜ sowie der Umbau von zwei Bushaltestellen herbeizuführen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Ausführungsplanung auch ein Planungskonzept für eine Schulwegquerung in der Matthäusstraße zu erstellen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2020 08:58 Uhr