Baumfällungen des Tiefbauamtes 2019/2020; - Bericht der Verwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 07.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.11.2019 ö Beschließend 2UVS/11/2/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Tiefbauamt ist als Straßenbaulastträger gemäß Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) für die Verkehrssicherheit der öffentlichen Straßen und Wege im Stadtgebiet zuständig.
Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht werden alle Bäume entlang der Straßen außerhalb der Ortsbeschilderung (innerhalb ist die Zuständigkeit beim Garten- und Friedhofsamt angesiedelt), sofern diese nicht einem Waldbereich angehören, in einem nach einer Dienstvereinbarung festgelegten Zeitintervall durch den Baumkontrolleur auf ihre Stand- und Bruchsicherheit überprüft.
Ebenso müssen Bäume entlang der Gewässer 3.Ordnung turnusmäßig geprüft werden.
Als Ergebnis der Baumkontrolle sind im Winterhalbjahr 2019/20 diverse Bäume mit einem Stammdurchmesser zwischen 5 und 30 cm zu fällen bzw. von Totholz zu befreien. Anhand einer Präsentation werden die Schadensbilder erläutert und auch ein Rückblick über die Baumfällungen 2019 gegeben. Die Mehrzahl der zu fällenden Bäume weisen Stammdurchmesser kleiner als 15 cm auf. Diese führen in der Regel zu Sichtbehinderungen des Straßenverkehrs (Lichtraumprofil). Eine Nachpflanzung ist nicht vorgesehen, zumal diese Bäume in der Regel zufällig durch „Blindaufwuchs“ entstanden sind.
Bäume im Bereich von Gewässern 3.Ordnung werden teilweise nachgepflanzt.

.Beschluss:

I. Der Bericht des Tiefbauamtes zu den Baumfällungen 2019/20 sowie zu den Pflegearbeiten an Bäumen wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x  ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.12.2019 09:20 Uhr