Neubau einer Logistikleichtbauhalle mit befestigter Umschlagfläche auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Leider, Kohlenkaistraße, 63741 Aschaffenburg durch die Bayernhafen GmbH & Co.KG, BV-Nr.: xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 07.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.11.2019 ö Beschließend 3UVS/11/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 04.09.2019 beantragte die Bayernhafen GmbH & Co.KG den Neubau einer Logistikleichtbauhalle mit befestigter Umschlagfläche auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Leider, Kohlenkaistraße, 63741 Aschaffenburg.
Die Bayernhafen GmbH & Co.KG plant die Verlegung des bestehenden Umschlages von Rohperliten vom Kai 1 auf den Kai 3 im Hafen Aschaffenburg. Die Anlieferung der Rohperlite erfolgt per Schiff und die Abholung mit Lastkraftwagen. Die Jahresmenge soll sich auf ca. 10.000 t belaufen.
Auf dem derzeit unbebauten Grundstück auf dem Kai 3 des Hafengebietes ist die Errichtung einer Lager- und Umschlaghalle mit Satteldach in Leichtbauweise geplant. Die Maße der Halle beträgt ca. 50 m x 25 m, bei einer Traufhöhe von 9 m und einer Firsthöhe von 13,8 m. An die Halle östlich anschließend ist ein Vordach mit einer Fläche von 166 m² geplant. Die Gebäudegrundfläche liegt bei 1.256 m². Die Lagerfläche außerhalb der Halle wird auf einer Fläche von 7.135 m² befestigt. Die Grundstücksgröße beträgt 9.471 m².
An der westlichen und südlichen Grundstücksgrenze sind jeweils Grünstreifen mit Flächen von 233 m², bzw. 681 m² vorgesehen. Der 4 m breite Grünstreifen an der westlichen Grundstücksgrenze wird als artenreicher, gebietstypischer Magerrasenstreifen angelegt und unterhalten. Der 10 m breite Grünstreifen an der südlichen Grundstücksgrenze wird mit 7 Hochstämmen und 80 Sträuchern, gem. Pflanzliste bepflanzt.
Die Zufahrt erfolgt von Osten über die Kohlenkaistraße.

II.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist damit als Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils i.S.d. § 34 BauGB zu beurteilen. Das Baugrundstück liegt innerhalb des Sonderbaugebietes Hafen Aschaffenburg. Der betreffende Gebietsabschnitt weist eine industrielle Prägung i.S.d. § 9 BauNVO auf. Es ergeben sich folgende maßgebende Bebauungskriterien:

Sondergebiet Hafen – GI/GE
überbaute Grundstücksfläche: ca. 80 - 100 %
abweichende Bauweise
max. Höhe: bis ca. 15 m

Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Bei einer Grundstücksgröße von 9.471 m² ergibt sich durch die Halle und das Vordach eine überbaute Fläche von 1.422 m², sowie eine Lager-, Fahr- und Stellplatzfläche von 8.557 m². Die versiegelte Fläche beläuft sich damit auf ca. 90 % der Grundstücksgröße und bewegt sich innerhalb des sich, im Hafengebiet ergebenden Rahmens. Bei Sondergebieten ergibt sich aus § 17 Abs. 1 BauNVO eine Obergrenze der GRZ von 0,8 (= 80 %). Die sich hiernach ergebende Überschreitung wird durch Anlage von zwei Pflanzflächen mit 7 Hochstämmen und 80 Sträuchern, gem. Pflanzliste kompensiert.
Die max. GFZ, gem. § 17 Abs. 1 BauNVO von 2,4 wird vorliegend mit einem Wert von 0,2 deutlich unterschritten.

Die Entladung auf der Anlage wird zunächst durch einen Hydraulikbagger, später durch einen Hafenmobilkran erfolgen. Hinsichtlich der zu erwartenden Lärmentwicklung wurde eine schalltechnische Untersuchung durch das Büro IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, Bayreuth erstellt und von der Unteren Immissionsschutzbehörde überprüft. Hiernach werden die geltenden Immissionsrichtwerte deutlich unterschritten und damit eingehalten.

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für Industriebetriebe, bzw. Lagerräume und -plätze je 3 Beschäftige 1 PKW-Stellplatz erforderlich. Durch das Neubauvorhaben werden Arbeitsplätze für 2 Beschäftigte geschaffen. Hieraus ergibt sich 1 erforderlicher PKW-Stellplatz. Auf dem Baugrundstück werden insgesamt 3 PKW-Stellplätze nachgewiesen.

Darüber hinaus ist je 5 Beschäftigten 1 Fahrradabstellplatz erforderlich. Hieraus ergibt sich vorliegend 1 Fahrradstellplatz. Auf dem Baugrundstück wird 1 Fahrradstellplatz nachgewiesen.

Die nicht überbauten, bzw. versiegelten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen und dauerhaft als Grünfläche zu erhalten.
Auf der südlichen Grünfläche Nr. 2 mit einer Fläche von 681 m² sind mindestens 7 Laubbäume (Hochstämme) und 80 Sträucher, gem. Pflanzliste zu pflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx zu hinterlegen.
Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Antrag der Bayernhafen GmbH & Co.KG zum Neubau einer Logistikleichtbauhalle mit befestigter Umschlagfläche auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider, Kohlenkaistraße, 63741 Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Auflagen:
  1. Die nicht überbauten, bzw. versiegelten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen und dauerhaft als Grünfläche zu erhalten.
  2. Es sind mindestens 7 Laubbäume (Hochstämme) und 80 Sträucher, gem. Pflanzliste auf der südlichen Grünfläche zu pflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx zu hinterlegen.

II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.12.2019 09:20 Uhr