Anpassung des städtischen Zuschusses für den Stadtmarketingverein


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 02.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.12.2019 ö Beschließend 5PL/17/5/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zweck des Fördervereins Stadtmarketing e.V. sind der Aufbau, die Durchführung und die Förderung eines Stadtmarketings in den Bereichen Tourismus, Handel, Wirtschaft, Kultur und Sport in Aschaffenburg und die Unterstützung aller diesbezüglichen Maßnahmen (vgl. auch Anlage: Satzung des Vereins).

Mit Beschluss vom 15.12.2008 hat der Stadtrat die Zufinanzierung des Vereins festgestellt und neben einer Grundbetragsförderung in Höhe von 135.000€ eine weitere variable Förderung durch Doppelung der zufließenden Mitgliederbeiträge (maximal 50.000€) festgesetzt.
Diese Beträge sind seit 10 Jahren unverändert. Der Zufinanzierungsbetrag auf Grundlage der beschlossenen Doppelung der Mitgliederbeiträge ist nahezu ausgeschöpft.

Die personelle Ausstattung des Vereins hat sich in dieser Zeit nicht verändert und wird von einem Mitarbeiter abgewickelt.

Die technische Entwicklung im Bereich der Kommunikation und des Marketings hat sich in den letzten 10 Jahren rasant weiterentwickelt. Neben klassischen Informationsquellen in den Printmedien, haben Webseiten, Blogs, und v.a. soziale Netzwerke und APPs immer mehr an Bedeutung gewonnen. Sie dienen nicht nur der aktiven Informationsvermittlung und Werbung, sondern sind auch als Zweikanalmedien geeignet, mit Zielgruppen direkt zu kommunizieren. Netzwerke haben sich verändert und neben Facebook oder Youtube sind neue Kanäle (Instagram) entstanden, die einer völlig anderen Betreuung bedürfen. Für diese veränderte Aufgabenstellung und die gewachsenen administrativen Anforderungen wurde eine Unterstützung im Stadtmarketingverein notwendig.

Um die Fortführung der Aufgaben des Fördervereins Stadtmarketing e.V. nachhaltig zu sichern und fort zu entwickeln, ist eine Anpassung des Zuschusses erforderlich. Bei unveränderter Fortführung aller aktuellen Aufgabenstellungen wurde die notwendige Rücklage des Vereins bereits so weit abgeschmolzen, dass der laufende Geschäftsbetrieb und die Jahresplanungen noch durchgeführt werden können.

Diese notwendige Zuschussanpassung dient der Bestandssicherung und der nachhaltigen, aber moderaten Weiterentwicklung bestehender Maßnahmen.

.Beschluss:

I. Der Beschluss des Plenums vom 15.12.2008 über die Zufinanzierung des Fördervereins Stadtmarketing e.V. wird fortgeschrieben:

Die jährliche Festbetragsförderung von bisher 135.000€ wird um 75.000€ auf 210.000€ ab 01.01.2020 festgesetzt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Die Kosten sind im Haushaltsplan ab dem Jahr 2020 zu veranschlagen.
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2020 07:49 Uhr