Städtebauliche und ökologische Ziele zur Erhaltung und Wiederherstellung der Vorgärten im Stadtgebiet


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 04.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 12. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 04.12.2019 ö Beschließend 4UVS/12/4/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Umwelt- und Verwaltungssenat hat in seiner 9. Sitzung am 18.09.2019 beschlossen, für die nachträgliche ungenehmigte Veränderung der Vorgärten rahmensetzende Zielvorgaben durch die Verwaltung entwickeln zu lassen.

Anlass hierfür war die zunehmende Umwandlung von begrünten Vorgartenflächen in versiegelte Bereiche durch die ungenehmigte Anlage von Stellplätzen, die Umwandlung in Kies- oder Schotterflächen und daraus resultierende Beschwerden von Bürgern und Anfragen von Stadtratsmitgliedern.

Als Vorgarten wird die Freifläche zwischen öffentlichem Grund (Gehweg/Straße) und vorderer Gebäudeflucht verstanden. Sie hat mehrere Funktionen. Traditionell soll durch eine begrünte Vorzone vor den Gebäuden im Eingangsbereich ein halböffentlicher Übergangsbereich geschaffen werden. Mit diesen gestalteten Grünflächen soll die stadträumliche Qualität der Baugebiete gesteigert und gesichert werden, denn ein ansprechendes Ortsbild fördert die Aufenthaltsqualität und das Erscheinungsbild der Straßenräume und mildert die Wirkung der Verdichtung im Siedlungsbestand. Dabei ist die Summenwirkung vieler kleiner Vorgärten nicht zu unterschätzen. Jeder Quadratmeter zählt als Teil der grünen Infrastruktur in der Stadt Aschaffenburg.

Zusätzlich zu den stadtgestalterischen Attributen erfüllen Vorgärten herausragende ökologische Funktionen:

  • Die Bindung von (Fein)staub, Reinigung der Luft und Produktion von Sauerstoff.
  • Pflanzen sorgen besonders an heißen Tagen durch Beschattung und Verdunstung für Abkühlung und haben dadurch eine positive Wirkung auf das Mikroklima in den Wohnlagen. Bepflanzte Flächen heizen sich im Unterschied zu Steinflächen nicht so stark auf und schaffen so einen klimatischen Ausgleich zu Gebäuden und Straßenflächen.
  • Bepflanzungen tragen dazu bei Schall zu dämpfen und damit Wohnquartiere leiser zu machen
  • Für Tiere wie Vögel und Insekten wird Lebensraum und eine Nahrungsquelle geboten.
  • Bepflanzte Flächen haben wasseraufnehmende und –speichernde Funktion. So entlasten sie bei Starkregen die Kanalisation, und ermöglichen eine wirksame Grundwasserneubildung.
Zur Erhaltung und Wiederherstellung der Vorgärten im Stadtgebiet wurden folgende städtebauliche und ökologische Zielvorstellungen entwickelt:

  • Die Sicherstellung überwiegender gärtnerischer Nutzung der Freiflächen zwischen öffentlichem Straßenraum und vorderer Gebäudeflucht. Dazu gehört eine großzügige Bepflanzung und Begrünung dieses Bereichs.
  • Befestigungen sollen untergeordnet sein und nur im Rahmen der für das Gebäude notwendigen Unterbringung von Mülltonnenhäuschen, Hauszugängen, Fahrradabstellplätzen, Briefkastenanlagen, Anlagen der Gebäudetechnik sowie für untergeordnete gestalterische Elemente und Einfriedungen erfolgen. Pflanzflächen sollen im Verhältnis zu den Befestigungen deutlich überwiegen.
  • Keine reinen Schotter-, Kies- und Steinflächen, ebenso kein vollflächiger Einsatz von Mulchmaterial ohne, oder nur mit geringer Dichte von Bepflanzungen.
  • Keine Anlage funktionsloser Pflasterflächen.
  • Keine Anlage von Kunstrasen.
Die Stadt Aschaffenburg berücksichtigt diese Ziele und erarbeitet als nächsten Schritt auf dieser Grundlage ein Konzept zur Umsetzung. Dieses klärt Ablauf und Vorgehensweise des bauaufsichtlichen Einschreitens und muss außerdem insbesondere die Wahrung einer Gleichbehandlung der betroffenen Grundstückseigentümer sicherstellen.

Die Verwaltung empfiehlt die rahmensetzenden Ziele und das weitere Vorgehen wie vorgeschlagen zu beschließen.

.Beschluss:

I.
1.        Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.        Als grundlegende städtebauliche und ökologische Ziele zur Erhaltung und Wiederherstellung der Vorgärten im Stadtgebiet werden beschlossen:
    • Die Sicherstellung überwiegender gärtnerischer Nutzung der Freiflächen zwischen öffentlichem Straßenraum und vorderer Gebäudeflucht (Vorgärten). Dazu gehört eine großzügige Bepflanzung und Begrünung dieses Bereichs.
    • Befestigungen sollen untergeordnet sein und nur im Rahmen der für das Gebäude notwendigen Unterbringung von Mülltonnenhäuschen, Hauszugängen, Fahrradabstellplätzen, Briefkastenanlagen, Anlagen der Gebäudetechnik sowie für untergeordnete gestalterische Elemente und Einfriedungen erfolgen. Pflanzflächen sollen im Verhältnis zu den Befestigungen deutlich überwiegen.
    • Keine reinen Schotter-, Kies- und Steinflächen, ebenso kein vollflächiger Einsatz von Mulchmaterial ohne, oder nur mit geringer Dichte von Bepflanzungen.
    • Keine Anlage funktionsloser Pflasterflächen.
    • Keine Anlage von Kunstrasen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Vorgehensweise und zum Ablauf eines bauaufsichtlichen Einschreitens zur Gewährleistung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Betroffenen und zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualitäten auszuarbeiten.

4.        Das Konzept unter Ziffer 3. ist dem Umwelt- und Verwaltungssenat zur Entscheidung vorzulegen.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 24.01.2020 08:11 Uhr