Festival „Dreamlike“ im Jahr 2021 auf dem Volksfestplatz


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 04.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 12. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 04.12.2019 ö Beschließend 8UVS/12/8/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Oktober 2019 haben xxx, Aschaffenburg, und Herr xxx, Bremerhaven, mitgeteilt, dass sie gerne im Jahr 2021 im Zeitfenster Juni bis August auf dem Volksfestplatz in Aschaffenburg ein Open-Air-Festival mit dem Arbeitstitel „Dreamlike“ durchführen würden. Für die Durchführung der Veranstaltung soll eine neue Gesellschaft des bürgerlichen Rechts – nachfolgend GbR genannt - begründet werden, deren Gesellschafter xxx und xxx sein werden. Gespielt werden soll Live-Musik von renommierten Bands und Interpreten der 80er Jahre. Das Festival soll an zwei Tagen (Samstag und Sonntag) stattfinden. Man geht von einem Besucheraufkommen von bis zu 50.000 Personen an beiden Tagen zusammengenommen aus. Das Musikangebot soll neben der üblichen konzertbegleitenden Gastronomie ergänzt werden durch eine gehobene Gastronomie (Bewirtung durch „Fernsehköche“) in einem separaten Bereich auf dem Volksfestplatz. Zusätzlich soll das „Nilkheimer Flugfeld“ als Park- und Camping Areal angeboten werden. Die Antragsteller bitten um eine verbindliche Reservierung für das Jahr 2021, weil sie erst dann in die Akquisition der Künstler einsteigen können.
Der Volksfestplatz wird für Open-Air-Veranstaltungen bereits genutzt und ist dafür geeignet. Das ehemalige Nilkheimer Flugfeld wurde bereits im Zusammenhang mit dem „One-Race-Human-Festival“ für Park- und Campingzwecke genutzt und ist grundsätzlich dafür geeignet. Zuletzt wurde die Fläche zwischen „Poseidon-Gelände“ und Mainbrücke als Campingfläche genutzt sowie der Wohnmobilplatz aufgrund einer Sondervereinbarung mit den Stadtwerken. Hierzu werden noch Abstimmungsgespräche geführt werden, wenn die Nachfrage klarer ist. Die vom Veranstalter erwarteten Besucherzahlen liegen unter denen, die für das One-Race-Human-Festival angegeben werden, sodass auch im Hinblick darauf von einer Eignung der entsprechenden Flächen auszugehen ist. Da der Volksfestplatz und das Nilkheimer Flugfeld benötigt wird, kommt zurzeit nur ein Wochenende im August in Frage. Das kann sich aber bis 2021 noch ändern.
Die geplante Veranstaltung ist neu. Sie wurde bislang weder in Aschaffenburg noch an anderen Orten durchgeführt. Für die Veranstaltung existiert bislang lediglich ein Grobkonzept, sodass über die Qualität der Veranstaltung noch keine abschließende Bewertung abgegeben werden kann.
Mit Beschluss vom 8.3.2017 hat der Umwelt- und Verwaltungssenat festgelegt, dass er über die Verteilung der immissionsschutzrechtlich privilegierten Tage für „seltene Veranstaltungen“ selbst entscheiden will. Reserviert sind grundsätzlich 13 Tage für Volks- und Stadtfest. Von den restlichen Tagen werden üblicherweise 3 Tage für das „One-Race-Human-Festival“ eingeplant. Bezüglich der restlichen 2 Tage hat der UVS festgelegt, dass diese Tage nicht vor dem 1. November für das Folgejahr vergeben werden. Der Veranstalter hat darum gebeten, von diesem Kontingent einen Tag (Nacht von Samstag auf Sonntag) für seine Veranstaltung zur Verfügung zu stellen. Er hat dies aber nicht zur Bedingung gemacht. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass im Oktober 2020 Bericht über den Stand der Vorbereitungen des Festivals gemacht wird und dass der Stadtrat auf dieser Basis entscheidet, ob ein Tag für dieses Festival freigegeben wird.

.Beschluss:

I.
1. Die Stadt Aschaffenburg sichert den Herren xxx und xxxx zu, an einem noch näher festzulegenden Wochenende (Samstag und Sonntag) im Zeitraum von Juli bis August 2021 den Volksfestplatz und Flächen für Camping- und Parkzwecke (z. B. auf der Fläche zwischen Poseidon und Mainbrücke oder dem ehemaligen Nilkheimer Flugfeld) für die Durchführung eines Musikfestivals zu vermieten. Hiermit ist keine Zusicherung der ordnungsbehördlichen Genehmigung verbunden. Diese ist ausschließlich abhängig vom Vorliegen der ordnungsbehördlichen Genehmigungsvoraussetzungen.
2.        Die Stadt sichert des Weiteren den xxxx zu, dass sie einen der lärmprivilegierten Tage für „seltene Ereignisse“ im Jahr 2021 für das von ihnen beantragte Festival reservieren wird, wenn bis zum 30.10.2020 gegenüber dem Stadtrat nachgewiesen wird, dass durch Verpflichtung entsprechender Künstler eine besondere Attraktivität der Veranstaltung gegeben ist.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 24.01.2020 08:11 Uhr