Kanalumbau Hafenbahnhofstraße; -Vorstellung der Vorplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 07.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.05.2019 ö Beschließend 1PVS/5/1/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass

In der Hafenbahnhofstraße liegen zwei Kanäle, die in einem baulich sehr schlechten Zustand (Schadensklassen 0 und1) sind (TV-Untersuchungen aus den Jahren 2006 und 2013) und saniert werden müssen. Die Planungsgemeinschaft xxx  ist mit der Planung des Projekts beauftragt und hat die Vorplanung abgeschlossen.


2.        Projektbeschreibung

Da das ganze Gebiet im Mischsystem entwässert, sollen die beiden Kanäle durch einen Mischwasserkanal aus Steinzeug DN 500 ersetzt werden. Um ausreichend Gefälle zu gewährleisten und die Anbindung der Grundstücksentwässerungsanlagen sicherzustellen, erfolgt der Austausch der Haltungen von der Augasse bis auf Höhe der Hafenbahnhofstraße 16. Die Straße wird nach Abschluss der Tiefbauarbeiten wiederhergestellt.


3.        Kosten

Die geschätzten Kosten (Basis Vorplanung) betragen 961.070,00 EUR brutto.


Kosten in EUR brutto
Baukosten Kanalbau inkl. Straßenwiederherstellung
800.870
Baunebenkosten ca. 20 %
160.200
Gesamtkosten
961.070

Erforderliche Ingenieurkosten für notwendige Gutachten sind in den Baunebenkosten bereits pauschal berücksichtigt.

Die geschätzten Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand der Kostenschätzung in den weiteren Leistungsphasen abweichen können.


4.        Finanzierung

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über die Haushaltsstelle 1.7100.9511 (Kanalsanierung in offener Bauweise). Auf der HH-Stelle stehen aktuell Mittel in Höhe von 750.851,33 EUR und 1.000.000,00 EUR im Jahr 2020 bereit. Um noch im Jahr 2019 ausschreiben zu können, ist im Nachtragshaushalt 2019 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 800.000 € für das Jahr 2020 erforderlich.


5.        Empfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung wird nach der Zustimmung des Stadtrates zur Vorplanung die Entwurfsplanung in die Wege leiten. Die Entwurfsplanung soll bis Ende Mai vorliegen. Nach gefasstem Bau- und Finanzierungsbeschluss, voraussichtlich Ende Juni, sind die Erstellung der Ausführungsplanung bis Mitte September und die Ausschreibung bis Mitte Oktober vorgesehen. Es schließt sich das Vergabeverfahren an. Der Bauauftrag soll Anfang 2020 vergeben werden, so dass die Umsetzung der Baumaßnahme im Frühjahr 2020 beginnen kann. Die einzelnen Verfahrensschritte werden jeweils durch Vorstellungen im Stadtrat begleitet.

.Beschluss:

I.
1.        Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der vorgestellten Vorplanung zum Kanalumbau in der Hafenbahnhofstraße zu.
2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung durchzuführen und darauf aufbauend den Bau- und Finanzierungsbeschluss für das Bauvorhaben herbeizuführen.




II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.09.2019 09:21 Uhr