Neubau einer Kindertagesstätte an der Ottostraße; - Konzeptplanung - Stadtratsanträge der UBV vom 16.01.2019, der FDP 18.01.2019, der CSU 25.03.2019 und der SPD 27.03.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 07.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.05.2019 ö Vorberatend 3PVS/5/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf dem stadteigenen Grundstück Flur-Nr. 6493/102 an der Ottostraße soll eine Kindertagesstätte im Stadtteil Damm errichtet werden.
Das tortenstückähnliche Grundstück wird im Süden von der Bahnparallele und im Norden von der Ottostraße begrenzt. Im Osten schließt sich der Bolzplatz vor der Fachoberschule und im Westen eine Restfreifläche an. Das Grundstück hat eine Länge von ca. 106 m und eine mittlere Breite von ca. 20 m, die Gesamtfläche beträgt ca. 2500 m2. Das unbebaute Grundstück wird derzeit als Lagerfläche für Erdaushub genutzt.
Im Zuge der Neugestaltung der Ottostraße werden die öffentlichen Parkplätze neu geordnet.  Wie bereits vor der FOS-BOS angelegt, sollen die Stellplätze senkrecht zur Straße orientiert werden. Dadurch verkleinert sich das Baugrundstück.
Für das Gebiet existiert kein Bebauungsplan, im Flächennutzungsplan ist es als Sonderbaufläche eingestuft. Es existiert jedoch ein Aufstellungsbeschluss und eine Vorentwurfsplanung.
In dem Vorentwurf (18/18) vom Februar 2007 wird die Fläche als Gewerbegebiet, mit Verdacht von Bodenverunreinigungen ausgewiesen. Im Bodengutachten vom 14.12.2018 wurden 1,0 m - 2,2 m tiefe Auffüllungen mit Beimengungen von Bauschutt und Schotter festgestellt.
Ein notwendiger Bodenaustausch führt zu erhöhten Kosten in der Kostengruppe 200 „Herrichten und Erschließen“.
Der Immissionsschutz wird in einer Stellungnahme des Umwelt- und Verbraucheramtes beurteilt. Es wird auf die hohen Lärmimmissionen vom Nordring, der Ottostraße und der Bahn hingewiesen. Für das benachbarte B&B Hotel wurde ein Außenlärmpegel tagsüber von 80 dB (A) ermittelt!! Für die Gebäudeplanung ist ein aktiver (Lärmschutzwand) sowie ein passiver Schallschutz (Anforderungen von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm) erforderlich.
Im Außenbereich ist an dem Nordring die bereits bestehende 4,0 m hohe Gabionenwand weiterzuführen und an der Ottostraße ist ein niedrigerer Lärmschutz erforderlich. Die entsprechenden Nachweise müssen durch ein Ingenieurbüro für Schallschutz berechnet werden.
Der aktive und passive Schallschutz führt zu erhöhten Kosten in der Kostengruppe 300 „Bauwerk“ und Kostengruppe 500 „Außenanlagen“.
Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft hat für die geplante Bebauung verschiedene Konzeptplanungen erstellt. Grundlage ist jeweils der Neubau einer 4-gruppigen Einrichtung mit 3 Kindergarten- und einer Krippengruppe.

  1. Eingeschossiger Neubau
A 1) Modulbau
Die Kindertagesstätte kann als eingeschossiges Modulgebäude in Passivhausstandard errichtet werden. Eine zweigeschossige Bauweise wird nicht empfohlen, da im 1.Obergschoß die erhöhten Anforderungen an den Schallschutz von einem Modulgebäude nur bedingt eingehalten werden können. Modulgebäude haben eine Lebensdauer von ca. 25 Jahren.
Der Gesamtkostenrahmen nach DIN 276 liegt bei ca. 2,5 Mio €. Die voraussichtliche Förderung nach Art. 10 FAG und dem Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ wird auf ca. 1,6 Mio € geschätzt.

Vorteile:
- kurze Planungs- und Bauzeit, Fertigstellung Anfang 2020 möglich
- Geringe Investitionskosten
- 100-prozentige Kosten- und Terminsicherheit
- Witterungsunabhängig während der Bauzeit
- direkter Zugang zu den Außenanlagen

Nachteile:
  • Nutzeranforderungen werden dem System untergeordnet
  • Module in Leichtbauweise erfüllen die Anforderungen des erhöhten Schallschutzes nur bedingt.
  • Leichtbauweise ist bei Langzeit-Nutzung nicht zu empfehlen
  • Aufenthaltsräume müssen nach Norden orientiert werden (passiver Schallschutz)

A 2) Massivbau
Die Kindertagesstätte kann ebenso als eingeschossiges, massives Gebäude in Passivhausstandard geplant werden.
Der Gesamtkostenrahmen liegt nach DIN 276 bei ca. 3,5 Mio €. Die voraussichtliche Förderung nach Art. 10 FAG und dem Sonderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ wird auf 1,7 Mio € geschätzt.
Vorteile:
  • Lebensdauer des Massivbaus ca. 80 Jahre
  • Erhöhte Schallschutzanforderungen werden erfüllt
  • Direkter Zugang zu den Außenanlagen

Nachteile:
  • Längere Planungs- und Bauzeit als bei Modulgebäuden, Fertigstellung nicht vor 2021
  • Aufenthaltsräume müssen nach Norden orientiert werden. (passiver Schallschutz)
  • Geringere Außenfläche als bei zweigeschossiger Bauweise

  1. Zweigeschossiger Neubau
B 1)  Massivbau
Die Kindertagesstätte kann als zweigeschossiger Massivbau in Passivhausstandard gebaut werden. Die erhöhten Anforderungen des Schallschutzes im 1. Obergeschoß können durch die Massivbauweise leicht erfüllt werden.
Der Gesamtkostenrahmen nach DIN 276 wurde auf 4,2 Mio € geschätzt. Die voraussichtliche Förderung nach Art. 10 FAG und dem Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ wird circa 1,7 Mio € betragen.
Vorteile:
  • Lebensdauer des Massivbaus: ca. 80 Jahre
  • Erhöhte Schallschutzanforderungen werden erfüllt
  • Größere Außenfläche als bei eingeschossiger Bauweise (ca. + 350 qm)

Nachteile:
  • Höhere Kosten
  • Längere Planungs- und Bauzeit, Fertigstellung nicht vor 2021
  • Aufenthaltsräume müssen nach Norden orientiert werden (passiver Schallschutz)


B 2) Systembau
Bei Verwendung von vorgefertigten Bauteilen kann die Bauzeit beim Massivbau optimiert werden. Die Entscheidung zur Verwendung von vorgefertigten Bauteilen im Massivbau wird erst im Rahmen der Ausführungsplanung beurteilt.
Ob ein zweigeschossiger Systembau in leichter Stahl- oder Holzkonstruktion planbar ist, kann erst nach Vorlage des Schallschutzgutachtens genauer bewertet werden. Generell erfüllen massive Gebäude leichter die Schallschutzanforderungen als leichte Stahl- oder Holzkonstruktionen.
       

  1. Multifunktionsbau
Für das Grundstück ist auch die Bebauung mit einer Sporthalle für die angrenzende FOS/BOS denkbar. Denkbar ist ein 3-geschossiges Multifunktionsgebäude mit Sporthalle und Kindertagesstätte. Es wurden verschiedene Konzepte mit einer Einfach- und einer Doppelsporthalle untersucht. Möglich ist der Bau einer Einfach-Sporthalle (15 x 27 m) und der Kindertagesstätte in den 2 Obergeschoßen.
Im Untergeschoß befindet sich die Sporthalle mit den Geräteräumen, im Erdgeschoß liegt der Eingangsbereich mit den Umkleideräumen und der Luftraum der Turnhalle. Im 1. und 2. Obergeschoß ist die 4-gruppige Kindertagesstätte untergebracht.
Der Gesamtkostenrahmen nach DIN 276 wird auf ca. 7,5 Mio € beziffert. Die voraussichtliche Förderung für die Kindertagesstätte wird auf 1,7 Mio und für die Sporthalle auf 1,0 Mio € geschätzt.
Vorteile:        Sporthalle für angrenzende Schulen
Nachteile:        Kindertagesstätte ohne direkten Zugang zu den Außenanlagen
               Erhöhte Schallschutzanforderungen in den Obergeschoßen

.Beschluss:

  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Konzeptplanungen zum Neubau einer Kindertagesstätte an der Ottostraße zur Kenntnis (Anlage 2).

  1. Mit der Konzeptplanung „eingeschossiger Massivbau“ besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird jedoch aufgefordert, eine Mehrfachnutzung des Baugrundstücks, durch verschieben der Baukörper, zu prüfen.



III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.09.2019 09:21 Uhr