Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 20.11.2019 wegen "Die Stadt Aschaffenburg tritt dem bundesweiten Bündnis Städte sicherer Häfen bei"


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.01.2020 ö Beschließend 15PL/1/15/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

A. Antragsinhalt
         
Mit Schreiben vom 20.11.2019 hat Herr Stadtrat Büttner von der KI beantragt, dass die Stadt Aschaffenburg dem „Bündnis Städte Sicherer Häfen“ beitritt. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg habe sich am 06.05.2019 mehrheitlich dafür ausgesprochen sich zum „Sicheren Hafen“ im Sinne der Seebrücke zu erklären. Ein konsequenter Schritt wäre nun, dass die Stadt Aschaffenburg zusätzlich dem „Bündnis Städte Sicherer Häfen“ beitritt. Eine Teilnahme an dem Bündnis gäbe der Stadt Gelegenheit, sich mit anderen Kommunen pro-aktiv für die Seenot-Aufnahme einzusetzen.


B. Sachlage

Das Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ wurde am 14. Juni 2019 im Rahmen des von der Initiative Seebrücke veranstalteten Kongresses „Sichere Häfen. Leinen los für kommunale Aufnahme in Berlin“ offiziell gegründet. Die gemeinsame Basis des Bündnisses ist die Potsdamer Erklärung vom 3. Juni 2019. An der Gründung beteiligten sich 12 Kommunen, eine 13. schloss sich noch während des Kongresses dem Bündnis an. Inzwischen sind 31 Kommunen Mitglied. Die Potsdamer Erklärung vom 3.6.2019 findet sich hier:
Hierin sind folgende drei wesentlichen Zielsetzungen enthalten:
„Als „Städte Sicherer Häfen“ fordern wir von der Bundesregierung und dem Bundesinnenminister die schnellstmögliche Zusage, dass wir aufnahmebereiten Kommunen und Gemeinden die aus Seenot im Mittelmeer geretteten Geflüchteten auch aufnehmen können. Wir fordern die Bundesregierung und den Bundesinnenminister auf, uns „Städte Sicherer Häfen“ bei der praktischen Aufnahme, der Unterbringung und der Finanzierung zu unterstützen.
Wir „Städte Sicherer Häfen“ fordern von der Bundesregierung und dem Bundesinnenminister die Einrichtung eines an den rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteten Verteilungsschlüssels für die aus Seenot geretteten Schutzsuchenden. Wir fordern zu diesem Zweck eine Bund-Länder-Vereinbarung im Sinne einer direkten Aufnahme von aus Seenot Geretteten von Bord in die aufnahmewilligen Kommunen und Gemeinden. Die Verteilung soll neben dem Königsteiner Schlüssel durch einen zu vereinbarenden zusätzlichen Schlüssel geregelt werden.
Die aufnehmenden Kommunen und Gemeinden fordern von der Bundesregierung und dem Bundesinnenminister dabei die rechtliche und finanzielle Gleichstellung und Gleichbehandlung der zusätzlich Aufgenommen. Den aus Seenot Geretteten muss selbstverständlich der Zugang zu einem fairen, rechtsstaatlichen Asylverfahren gewährt werden.“
Zusammengefasst werden also
  • die direkte Aufnahmemöglichkeit von aus Seenot geretteten Flüchtlingen durch die Kommunen.
  • die Unterstützung des Bundes bei Aufnahme, Unterbringung und Finanzierung dieser geflüchteten.
  • einen Verteilungsschlüssel für diese Geflüchteten zwischen den Kommunen und
  • die rechtliche Gleichstellung dieser Geflüchteten mit anderen Geflüchteten
gefordert.

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat am 06.05.2019 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Stadt Aschaffenburg erklärt sich im Kontext zu Ziffer 2 dieses Beschlusses zum „sicheren Hafen.“

2. Die Stadt Aschaffenburg ist auch weiterhin bereit, in den von ihr betriebenen dezentralen Unterkünften zugewiesene Flüchtlinge aufzunehmen und zu betreuen. Dies gilt insbesondere dann, wenn dadurch ermöglicht wird, den aus Seenot geretteten Flüchtlingen eine angemessene Unterkunft an Land zu ermöglichen. Im Hinblick auf die Notwendigkeit, die dezentralen Unterkünfte für die Unterbringung von Familiennachzügen und eigenen bedürftigen Personen zu nutzen (z.B. Obdachloser) sollen allerdings vorrangig die leerstehenden zentralen Unterkünfte in der Aschaffenburger GU für aus Seenot gerettete Flüchtlinge genutzt werden.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, diesen Beschluss der Bundesregierung schriftlich mitzuteilen.


C. Stellungnahme zu dem Antrag

Die Stadt Aschaffenburg hat sich zum „sicheren Hafen“ im Sinne der Ziffer 2 des oben aufgeführten Beschlusses erklärt. Sie hat sich nicht zum „sicheren Hafen“ im Sinne der Seebrücke erklärt. Für aus Seenot gerettete Flüchtlinge sollen vorrangig die leerstehenden zentralen Unterkünfte in der Aschaffenburger Gemeinschaftsunterkunft genutzt werden. Eine darüberhinausgehende Aufnahme von Flüchtlingen ist mit dem Beschluss nicht gedeckt. Auch eine direkte Aufnahme von Geflüchteten ist nicht vorgesehen.

.Beschluss: 1

I. Der Stadtrat stimmt dem Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 20.11.2019 (Anlage 8) zu.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 21, Dagegen: 21

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

I. Der Stadtrat bekräftig den Beschluss des Plenums vom 06.05.2019 (SPNr. PL/7/11/19). Im Hinblick darauf tritt die Stadt Aschaffenburg dem Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ nicht bei.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 22, Dagegen: 20

Datenstand vom 19.02.2020 11:47 Uhr