Aufstellung von 3 Bebauungsplänen für den Bereich des Godelsbergs zwischen Bismarckallee und Ludwigsallee - Definition der Planungsziele - Ergänzungsantrag der Fraktionen von CSU und UBV vom 18.11.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.01.2020 ö Vorberatend 5

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.10.2019 die Aufstellung von drei qualifizierten Bebauungsplänen für die Gebiete „Südlich Bismarckallee – West“ (Nr. 3/27), „Südlich Bismarckallee – Mitte“ (Nr. 3/28) und „Südlich Bismarckallee – Ost“ (Nr. 3/29) beschlossen.
In der Begründung der damaligen Beschlussvorlage waren bereits allgemeine Planungsziele formuliert worden, die schon eine Richtung vorgaben, aber davon abgesehen räumlich und inhaltlich noch relativ unkonkret blieben.
Als Basis für die aufzustellenden qualifizierten Bebauungspläne und auch als Prüf- und Entscheidungskriterien für die im Einzelfall evtl. erforderliche Zurückstellung von Baugesuchen in den Plangebieten werden die Planungsziele nun räumlich und inhaltlich konkreter gefasst – z.B. werden sie stärker baublockbezogen differenziert und um orientierende Angaben z.B. zum Maß der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ, Geschossigkeit, maximale Gebäudegrundfläche), zur baulichen Höhe oder auch zur Zahl von Wohnungen ergänzt.
Hinsichtlich der Regelung der überbaubaren Flächen geben die vorgelegten textlichen Planungsziele bisher nur eine grobe Orientierung, indem „die Aufnahme vorherrschender Bautiefen durch Festsetzung von Baugrenzen“ vorgesehen ist. Eine lagegenaue, mit Bemaßungen versehene Ausweisung von „Baufenstern“, wie dies im Ergänzungsantrag der Fraktionen von CSU und UBV vom 18.11.2019 gewünscht ist, ist textlich nicht sinnvoll fassbar. Dies bedarf eines zeichnerisch ausgearbeiteten Bebauungsplan-Vorentwurfs im nächsten Verfahrensschritt.

Die von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Planungsziele sind in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage aufgeführt. Bei entsprechender Billigung durch den Stadtrat werden sie sowohl bei den Entwürfen für die qualifizierten Bebauungspläne als auch bei der Prüfung von künftigen Baugesuchen (und der eventuellen Notwendigkeit einer Zurückstellung nach § 15 BauGB) während des Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens Anwendung finden.

.Beschluss: 1

Herr Stadtrat Johannes Büttner (KI) beantragt, dass über seinen Antrag vom 21.01.2020 und über den Antrag von Frau Stadträtin Johanna Rath (CSU-Stadtratsfraktion) und Herrn Stadtrat Wilhelm Hart (UBV-Stadtratsfraktion) vom 21.01.2020 abgestimmt wird (Anlage 2 ).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 1, Dagegen: 16

.Beschluss: 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgelegten Planungsziele für die aufzustellenden Bebauungspläne unter der Maßgabe einer angemessenen Reduzierung des beabsichtigten Maßes der baulichen Nutzung zu überarbeiten. Eine Beschlussvorlage mit überarbeiteten Planungszielen soll dem Planungs- und Verkehrssenat so bald als möglich vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.06.2020 12:23 Uhr