Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht in der Hanauer Straße im Abschnitt Kolpingstraße bis Maximilianstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 21.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.01.2020 ö Beschließend 8PVS/1/8/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung

In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates vom 03.12.2019 wurde in der Weißenburger und Hanauer Straße stadtauswärts zwischen Duccastraße und Kolpingstraße

  1. die Aufhebung der Radwege-Benutzungspflicht und
  2. die Entfernung des Trennstriches auf dem getrennten Geh- und Radweg

beschlossen. Die Umsetzung soll im Zuge der Baumaßnahme Duccastraße erfolgen, wenn ohnehin eine Baustelle eingerichtet und die Fahrgeschwindigkeit reduziert ist.

Danach wird es in diesem Abschnitt die Wahlfreiheit für Radfahrende geben, ob auf dem Gehweg (mit Radverkehr frei) in Schrittgeschwindigkeit oder auf der Fahrbahn im Mischverkehr mit den Kraftfahrzeugen gefahren wird. Diese Übergangslösung ist rechtlich notwendig, weil die bestehenden Breiten für Fuß- und Radverkehr nicht die Mindestmaße der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) erfüllen.

Radverkehrsführung im folgenden Abschnitt zwischen Kolpingstraße und Maximilianstraße
Um dem Radverkehr eine kontinuierliche Fahrweise zu ermöglichen ist es erforderlich, auch im folgenden Abschnitt zwischen Kolpingstraße und Maximilianstraße die gleichen Maßnahmen durchzuführen. Auch hier soll

  1. die Aufhebung der Radwege-Benutzungspflicht und
  2. die Entfernung des Trennstriches auf dem getrennten Geh- und Radweg

beschlossen und umgesetzt werden. Ab der Maximilianstraße besteht dann Anschluss an rechtskonforme Radverkehrsanlagen. Analog zum vorherigen Abschnitt ist auch diese Maßnahme eine Übergangslösung, die rechtlich notwendig ist, weil die bestehenden Breiten für Fuß- und Radverkehr nicht die Mindestmaße der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) erfüllen. Für den Fußverkehr erhöht sich die verfügbare Wegbreite deutlich, was insbesondere im Bereich der senkrecht parkenden Fahrzeuge von großem Vorteil ist.

Planungsauftrag
Die Maßnahmen zur Aufhebung der Benutzungspflicht sind aber nur ein erster Schritt für mehr Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs auf diesem Straßenabschnitt. Die Stadtverwaltung wird deshalb ein Konzept zur Umgestaltung der Hanauer Straße für beide Fahrtrichtungen zwischen dem Kreisverkehr am Anschluss an den Nordring (Bahnparallele) bis zum Anschluss an den Straßenzug der Weißenburger/Friedrichstraße im Wirkungsbereich des Verkehrsentwicklungsplan Innenstadt erstellen. Dabei ist eine Förderung des Umweltverbundes (Fuß-, Rad- und Busverkehr) besonders zu berücksichtigen.

.Beschluss:

I.
1.   Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge des Umbaus der Duccastraße die Benutzungspflicht in der Hanauer Straße zwischen Kolpingstraße und Maximilianstraße aufzuheben.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, dafür den Trennstrich auf dem getrennten Geh- und Radweg auf der Nordseite der Hanauer Straße zwischen Kolpingstraße und Maximilianstraße zu entfernen.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat im Jahr 2020 Planungsvorschläge mit Varianten für eine mögliche Umgestaltung der Hanauer Straße vorzulegen. Dabei ist insbesondere die Förderung des Umweltverbundes (Fuß-, Rad- und Busverkehr) zu berücksichtigen.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ X ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 24.06.2020 12:23 Uhr