Antrag auf Nutzungsänderung zur Umwandlung von 23 Appartements in 23 Hotelzimmer im Gebäude der „Alten Post“ auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Wermbachstraße xxx, 63739 Aschaffenburg durch den Bauherren xxx, BV-Nr.: xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 05.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 05.02.2020 ö Beschließend 5UVS/2/5/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 13.12.2019 beantragte der Bauherrn xxx eine Nutzungsänderung zur Umwandlung von 23 Appartements, welche bisher als Wohnung genehmigt wurden in 23 Hotelzimmer im Gebäude der „Alten Post“ auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Wermbachstraße xxx, 63739 Aschaffenburg.

Am Gebäude selbst werden keine baulichen Veränderungen vorgenommen. Das Gebäude verfügt bereits über 23 Zimmer mit Einzel-, bzw. Doppelbettausstattung mit jeweils einer Nasszelle. Die bisher zu Wohnzwecken genehmigten 23 Appartements wurden zuletzt im Rahmen des Betriebes eines Boardinghouses genutzt. Diese Nutzung soll nunmehr auf einen Hotelbetrieb umgestellt werden.

Auf dem Gelände stehen 4 PKW-Stellplätze tatsächlich zur Verfügung. 3 PKW-Stellplätze wurden bereits im Jahr 1982, 2 weitere PKW-Stellplätze im Jahr 2011 abgelöst.

Der Gebäudeeigentümer hat im nahegelegenen öffentlichen Parkhaus im Löhergraben (Entfernung ca. 150 m) weitere 16 PKW-Stellplätze dauerhaft angemietet.

II.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. xxx „Bebauungsplan zur Festsetzung der Verkehrsflächen für die Wermbachstraße, Alexandrastraße und Würzburger Straße von der Sandkirche bis einschließlich Haus Nr. xxx“. Im Übrigen ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB als Innenbereichsvorhaben zu beurteilen. Aus der näheren Umgebung lässt sich folgender Maßstab ableiten:

Mischgebiet - MI
Vollgeschosse: IV + D
überbaute Grundstücksfläche: ca. 60 %
offene, bzw. abweichende Bauweise

Nachdem bauliche Veränderungen am Gebäude nicht geplant sind, beschränkt sich die bauplanungsrechtliche Beurteilung auf die Art der baulichen Nutzung.

Die geplante Hotelnutzung ist in einem Mischgebiet (MI) allgemein zulässig (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO.

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Hotels für je 2 Zimmer 1 PKW-Stellplatz nachzuweisen. Bei einer Hotelnutzung mit 23 Zimmern errechnen sich 14 notwendige PKW-Stellplätze. Das Bauvorhaben liegt in der zentralen Innenstadt und gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GaStAbS im sog. Innenstadt-Kernbereich. In dieser Zone vermindern sich die nachzuweisenden Stellplätze auf 50 %. Hiernach sind 7 PKW-Stellplätze nachzuweisen. 4 PKW-Stellplätze sind tatsächlich vorhanden, 5 weitere Stellplätze wurden abgelöst, so dass der Stellplatznachweis erbracht ist. Zur Sicherstellung des tatsächlichen Stellplatzbedarfes hat der Antragsteller 16 weitere Stellplätze in zumutbarer Entfernung angemietet.

Außerdem ist bei Hotels je 15 Zimmer 1 Fahrradabstellplatz nachzuweisen. Vorliegend ergibt sich ein Bedarf von 2 Fahrradabstellplätzen, welche auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden.

Das Gebäude Wermbachstraße xxx, 63739 Aschaffenburg steht unter Denkmalschutz und ist mit folgender Bezeichnung in die Denkmalliste (Nr.: D-6-61-000-302) eingetragen:

„Ehem. Postamt, asymmetrischer Frackdachbau mit seitlicher Arkade, südlicher Raumabschluss des Freihofplatzes, 1955/56.“

Eine Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde wurde eingeholt. Die geplante Nutzungsänderung beeinträchtigt das Gebäude in seiner Denkmaleigenschaft nicht, da hiermit keine baulichen Änderungen am Gebäude verbunden sind.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Dem Antrag der Bauherrn xxx auf Nutzungsänderung zur Umwandlung von 23 Appartements zur Wohnnutzung in 23 Hotelzimmer im Gebäude der „Alten Post“ auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Wermbachstraße xxx, 63739 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 15.07.2020 19:36 Uhr