Einführung eines Zuschusses für Baby-Mehrwegwindeln


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 02.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 3. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 02.03.2020 ö Beschließend 2HFS/3/16/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Immer wieder werden an die Stadtwerke Aschaffenburg – Entsorgungsbetriebe -  Anfragen herangetragen, für die Nutzung von Mehrwegwindeln für Säuglinge in den ersten beiden Lebensjahren, einen Zuschuss zu gewähren.
Solche Anfragen kommen auch immer wieder im Amt für soziale Leistungen an, da hier auch der Entsorgungskostenzuschuss für Windelabfälle von Personen, die unter Inkontinenz leiden, abgewickelt wird.

Der Landkreis Aschaffenburg hat bereits im Jahre 1997 einen solchen Zuschuss eingeführt und zahlt pro Kind 100,00 Euro zum Anreiz der Vermeidung von Einwegwindeln.


Aus Sicht der Verwaltung erscheint die Einführung eines solchen Zuschusses auch in der Stadt Aschaffenburg, vergleichbar mit dem des Landratsamtes Aschaffenburg, aus folgenden Gründen sinnvoll:

  1. Anerkennung des Mehraufwandes für nachhaltiges, ressourcenschonendes Verhalten und der Müllvermeidung

  2. Signal für Familienfreundlichkeit der Stadt Aschaffenburg

  3. Vergleichbare finanzielle Unterstützung für Senioren und junge Familien


Für die Gewährung des Zuschusses müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Antragsberechtigt sind nur Mütter und Väter, wenn sie für ihren Säugling auf die Nutzung von Einwegwindeln verzichten.

  2. Vorlage eines vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Zuschussantrags.

  3. Nachweis über einen im Haushalt lebenden Säugling bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres durch Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde.

  1. Vorlage der Originalrechnung über den Kauf von Mehrwegwindeln oder über die Inanspruchnahme eines Windeldienstes.

In Aschaffenburg leben knapp 1400 Kinder im Alter bis 2 Jahre.
Die Verwaltung schätzt, dass maximal 5% der Kinder als Anspruchsberechtigte in Betracht kommen.
Demnach sind Mittel im Haushalt in Höhe von 7.000,00 Euro ( 70 Anträge X 100,00 Euro ) zu veranschlagen, die auf der bereits bestehenden Haushaltsstelle 0.4987.7880 gebucht werden.

.Beschluss:

I. Dem Verwaltungsentwurf zum Erlass einer Richtlinie der Stadt zur Einführung eines Zuschusses für Baby-Mehrwegwindeln wird gemäß dem diesem Beschluss als Anlage 3 beigefügten Text der Richtlinie zugestimmt.  

Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie zu vollziehen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.07.2020 13:46 Uhr