Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) -Einziehung einer Teilfläche des Parkplatzes vor der ehemaligen Stadtpost (Straße Am heißen Stein)


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 03.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.03.2020 ö Beschließend 2PVS/3/2/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt beabsichtigt die bisher öffentlichen Parkplätze aufzulösen. Die Fläche soll zukünftig teilweise als Pflanzfläche, als Car-Sharing-Platz und als Fahrradabstellplatz genutzt werden.
Bevor die Fläche so genutzt werden kann, ist die Einziehung gemäß BayStrWG erforderlich.

Die Erschließung des Anwesens Wermbachstraße 28 über eine öffentliche Verkehrsfläche bleibt bestehen.

Die Absicht der Einziehung wurde am 15.11.2019 im Amtsblatt der Stadt Aschaffenburg bekannt gemacht. Einwendungen liegen keine vor.

.Beschluss:

I.
Mit Wirkung vom 16.03.2020 wird folgende Teilfläche gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) eingezogen:

Teil der Parkplatzfläche vor der ehemaligen Stadtpost (Anlage 1);
Teilfläche aus Fl.Nr. xxx (Gemarkung Aschaffenburg)
Anfangspunkt:         Zufahrt Löherstraße zum Parkplatz (Beginn der Straße Am heißen Stein)
Endpunkt:         Höhe Beginn der Mauer an der Wermbachstraße
Länge: 12 m
Fläche: 45 qm


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 16.09.2020 08:30 Uhr