Aufwertung und Neugestaltung des Schloßufers Aufzug Oberstadt Architektenwettbewerb


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 03.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 03.03.2020 ö Beschließend 3PVS/3/3/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 09.10.2018 dem Masterplan „Aschaffenburger Schlossufer“ des Landschaftsarchitekten Stefan Fromm als funktionales und gestalterisches Gesamtkonzept zur Entwicklung des Aschaffenburger Schlossufers zwischen Willigisbrücke und Pompejanum zugestimmt.

Am 15.01.2019 wurde die schrittweise Umsetzung des Masterplanes in 4 Bauabschnitten durch den Stadtrat beschlossen:

  1. Bauabschnitt: Nördliche Suicardusstraße
  2. Bauabschnitt: Kranichplatz
  3. Bauabschnitt: Südliche Suicardusstraße
  4. Bauabschnitt: Theoderichstor

Der 2.Bauabschnitt (Kranichplatz) beinhaltet im Einzelnen:

Neugestaltung des „Kranichplatzes“ (mittlerer Bereich der Grünfläche zwischen Schloßplatz und Mainufer) mit Bau der Sitzstufenanlage („Platz am Wasser“) und Errichtung eines Aufzuges zur Oberstadt und punktuelle Rodungsarbeiten auf der Maininsel.

Das Projekt „Aschaffenburg- Aufwertung und Neugestaltung des Schlossufers“ ist durch das Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat als Premiumprojekt in das Bundesförderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" aufgenommen. Nationale Projekte des Städtebaus zeichnen sich durch eine besonders nationale bzw. internationale Wahrnehmbarkeit, sehr hoher fachlicher Qualität, überdurchschnittlichem Investitionsvolumen und hohem Innovationspotenzial aus. Dieser Status muss berücksichtigt werden, insbesondere bei der Qualität des Projektprozesses, dessen Transparenz und der Vermittlung des Projektes an die Öffentlichkeit.“

Für die Errichtung eines Aufzuges mit Anbindung an die Oberstadt soll ein Architektenwettbewerb nach den Regeln RPW 2013 (Richtlinien für Planungswettbewerbe) als nicht-offener Realisierungswettbewerb für 15 Teilnehmer ausgelobt werden.

Die besondere Lage und die Anbindung an die Oberstadt verlangen mehrere Entwurfsideen.

Das beteiligte Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung aus Bonn hat mit Schreiben vom 30.01.2020 dem Architektenwettbewerb zugestimmt.
Die Baumaßnahme wird durch das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ gefördert.

Folgender Terminplan ist derzeit vorgesehen:

Veröffentlichung Wettbewerb                April 2020
Teilnahmeanträge bis                        Mai 2020
Ausgabe der Unterlagen                Juni 2020
Abgabe der Unterlagen                September 2020
Preisgerichtssitzung                        Oktober 2020

Für die Wettbewerbsbetreuung durch ein Fachplanungsbüro werden ca. 20.000,00 € veranschlagt.
Die übrigen Verfahrenskosten (Preisgelder, Preisrichterhonorare, Nebenkosten) werden ca. 30.000,00 € betragen. Das Preisgeld des beauftragten Architekten wird auf das spätere Honorar angerechnet.

Die Standsicherheit der vorhandenen Stützmauern aus Sandstein muss geprüft werden, da partielle Schäden bekannt sind.

.Beschluss:

I. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Durchführung eines Architektenwettbewerbs für den Neubau eines Aufzuges mit Verbindungsbrücke zur Oberstadt zu.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 16.09.2020 08:30 Uhr