Im 1. Bauabschnitt wurde das Kronberg Gymnasium mit einem 4-geschossigen Anbau 2015 erweitert. Der 2. und 3. Bauabschnitt umfasst die Generalsanierung des Hauptgebäudes, der im Herbst 2020 abgeschlossen wird. Die Sanierung der Fachklassen und die Einrichtung einer Mensa war als 4. und 5. Bauabschnitt geplant.
Zum Abschluss sollen die Außenanlagen als 6. Bauabschnitt erneuert werden.
In der Stadtratssitzung am 16.12.2019 wurde der Schulentwicklungsplan der Firma Biregio aus Bonn vorgestellt. Bedingt durch die steigenden Schülerzahlen und die Einführung des 9-jährigen Gymnasium soll das Kronberg Gymnasium nochmals erweitert werden.
Die Ausführungsplanung des 4. und 5. Bauabschnittes wurde deshalb ausgesetzt.
Zur nochmaligen Erweiterung der Schule sind 4 Varianten untersucht worden:
Variante A: Zweigeschossiges Solitärgebäude auf dem Parkplatz (BGF 1020 m2)
Vorteile: Clusterbildung möglich
Nachteile: keine Anbindung an den Bestand
Entfall von Parkplätzen
Variante B: Eingeschossiges Solitärgebäude am Sportplatz (BGF 1020 m2)
Vorteile: Clusterbildung möglich
Nachteil: keine Anbindung an den Bestand
Schwieriges Baufeld
Eingriff in den alten Baumbestand
Variante C: 4-geschossiger Anbau am Hauptgebäude (BGF 1370 m2)
Vorteile: Anbindung an den Bestand
Nachteil: keine Clusterbildung möglich
Hoher Eingriff in den alten Baumbestand
Anbau an neuer Fassadenverkleidung
Variante D: Aufstockung der Fachklassen (BGF 1600 m2)
Vorteile Anbindung an den Bestand
Clusterbildung möglich
Nachteile: Statisch erforderliche Ersatzmaßnahmen (Stützen- oder Fundamentverstärkung)
Ausweichquartier während der Bauphase erforderlich
Alle Gremien der Schulfamilie bevorzugen, als Lösung zur Deckung des Raummehrbedarfs eine Aufstockung des Fachklassentraktes. Mit der dadurch entstehenden Bauzeitenverlängerung besteht Einverständnis.
Die Nutzfläche vergrößert sich durch die Aufstockung um ca. 1050 qm. Durch die Verbindung mit dem Bestandsgebäude ist die Aufstockung funktional die beste Lösung.
Der Gebäudeteil muss jedoch vom Untergeschoß bis zum Dachgeschoß komplett neu überplant werden. Die Raumaufteilung wird durch den notwendigen Einbau von Treppenhäusern neu organisiert. Die Aufstockung erfordert ebenso eine neue umfassende Tragwerksplanung. Auch die haustechnischen Gewerke müssen insgesamt neu projektiert werden.
Die Aufstockung ist nach Art. 10 FAG förderfähig, die Planung muss mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt werden.
Zunächst ist das Raumprogramm vom Schulverwaltungsamt zu erstellen und schulaufsichtlich zu genehmigen.
Im Anschluss kann das bisher beauftragte Architekturbüro xxx, Aschaffenburg den Vorentwurf planen.