Ausbau Radweg Obernau - Sulzbach - Vorstellung der Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 19.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 19.05.2020 ö Beschließend 3PVS/4/3/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung

Das Tiefbauamt plant den unbefestigten Geh- und Radweg zwischen Obernau und Sulzbach zu asphaltieren. Im Planungs- und Verkehrssenat am 18.09.2018 wurde beschlossen, den Bahnbetriebsweg westlich der St2309 in einen öffentlichen Feldweg umzuwidmen, was im Frühjahr 2019 erfolgte. Damit ist die Straßenbaulast auf die Stadt Aschaffenburg übergegangen. Der Weg verläuft zwischen Main und der Maintalbahn parallel zur St2309. Er ist für Radfahrer Alltagsroute und Hauptverbindung 1. Ordnung. Im angrenzenden Landkreis Miltenberg hat er den Status der Radhauptverbindung. Derzeit ist der Weg als benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh-/ Radweg mit Anlieger frei beschildert.  
 
Der Oberbau besteht größtenteils aus einer wassergebundenen Decke, die in einem schlechten, nicht allwettertauglichen Zustand ist und einen hohen Rollwiderstand hat. Im Bereich der Rampen zur Unterführung kam es in der Vergangenheit zu mehreren Unfällen von Radfahrern, die auch auf den schlechten Belag zurückzuführen sind. Im Rahmen einer Baugrunduntersuchung durch das Büro ILG wurde festgestellt, dass der vorhandene Oberbau hinsichtlich der Frostempfindlichkeit, Mächtigkeit sowie der Kornzusammensetzung nicht den Anforderungen der Richtlinien entspricht.  
Im Rahmen einer Voruntersuchung wurde vom Stadtplanungsamt eine Alternative östlich der St2309 untersucht und bewertet. Diese ist aufgrund großer Umwege sehr unattraktiv für Radfahrer und würde wahrscheinlich nicht angenommen werden. Daher wird diese Variante nicht weiterverfolgt. 
 
Am 11.07.2019 fand ein Abstimmungsgespräch mit dem Markt Sulzbach statt. Dort wurde zum Ausbaustandard Einvernehmen erzielt. 
Im Haushalt 2020 sind für den Radverkehr insgesamt 1.000.000 € eingestellt.  
 
 
Projektbeschreibung 
 
Der Ausbau des Geh- und Radweges zwischen Obernau und Sulzbach beginnt am Ende der Sulzbacher Straße ca. 100 m südöstlich des Wendehammers und endet etwa 35 m vor der Brücke über den Altenbach bei Sulzbach. Die Ausbaulänge beträgt rund 1.160 m. 
 
Die wassergebundene Decke soll als Tragschicht verwendet und daher nicht ausgebaut werden. Der Asphalt wird im Hocheinbau auf den vorhandenen Oberbau eingebaut und besteht aus einer 8 cm starken Asphalttragschicht und einer 3 cm starken Deckschicht aus Asphaltbeton. Entsprechend der Forderung des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz soll eine helle Asphaltdeckschicht verwendet werden, um die Erhitzung durch Sonneneinstrahlung zu verringern. Die Bankette werden auf beiden Seiten an die neuen Fahrbahnhöhen angepasst. 
 
Zwischen Baubeginn und Station 0+075 sowie im Bereich der Unterführung bei Station 0+550 ist der Weg bereits befestigt. Der vorhandene Asphalt mit einer Stärke von 7–8 cm ist in einem mangelhaften Zustand und soll ausgebaut werden. Das Bankett ist zum Teil höher als der Fahrbahnrand, weshalb eine ausreichende Entwässerung der Fahrbahn nicht gewährleistet ist. Für den neuen Oberbau ist eine 8 cm dicke Asphalttragschicht und eine 3 cm dicke Asphaltdecke vorgesehen. Die neue Fahrbahnhöhe liegt in diesem Bereich somit 3-4 cm über dem Bestand.  
Die Wegbreite soll sich im Wesentlichen am Bestand orientieren, soll aber mindestens 3 m betragen. Da sie teilweise unter 3 m liegt, soll der Weg dort verbreitert und grundhaft neu aufgebaut werden.  
 
Eine Beleuchtung ist nach Abstimmungen mit dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz sowie dem Markt Sulzbach nicht vorgesehen. Zur besseren Erkennbarkeit der Fahrbahnränder bei Dunkelheit ist eine Randmarkierung auf Radwegen außerorts grundsätzlich sinnvoll. Ob dies bei hellem Asphalt erforderlich ist, wird im Rahmen der Ausführungsplanung noch geprüft. 
 
 
Kostenberechnung und weitere Schritte 
 
Nach der Kostenberechnung betragen die Gesamtkosten 370.000 € brutto einschließlich Baunebenkosten. Bei einem Vollausbau der gesamten Strecke wären die Kosten ca. 150.000 € höher. Durch das Büro ILG wurden Plattendruckversuche durchgeführt um die Tragfähigkeit des vorhandenen Oberbaus festzustellen. Die ersten Ergebnisse haben sehr hohe Tragfähigkeitswerte ergeben. Daher ist das Hocheinbauverfahren auch für eine dauerhafte Lösung sinnvoll und wirtschaftlich umsetzbar. Für die Asphaltdeckschicht wurde in der Kostenberechnung der Einheitspreis für Farbasphalt herangezogen, um kostenmäßig auf der sicheren Seite zu sein. Es wird noch geprüft, ob ein Asphalt mit hellem Gestein sinnvoll ist. 
Bei einer Luftbildauswertung wurde durch das Büro Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH keine potentielle Kampfmittelbelastung festgestellt.  
 
Das Büro xxx GbR ist mit den Leistungen für eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) sowie die Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) beauftragt, bei dem der Eingriff analysiert und der Kompensationsbedarf bewertet wird. Ergebnisse werden im Sommer erwartet.  
 
Der Radweg ist teilweise weniger als 60 m vom Main entfernt. Daher ist eine wassersschutz-rechtliche Genehmigung erforderlich, welche im Anschluss an den LBP beantragt wird. Der Genehmigungslauf bei der Unteren Wasserbehörde und dem WWA wird mit ca. 2 Monaten veranschlagt. Sobald die Genehmigung vorliegt, können die Bauleistungen ausgeschrieben und veröffentlicht werden. Die Vergabe der Bauleistungen ist für die letzte Sitzung des Stadtrates im Dezember 2020 vorgesehen.
Es war geplant mit den Bauarbeiten noch in diesem Jahr zu beginnen. Durch die aufwändigen Genehmigungs- und Prüfverfahren starten die Bautätigkeiten nun allerdings erst im zeitigen Frühjahr 2021.
Der Radwegebau wird voraussichtlich innerhalb von 6 Wochen abgeschlossen sein.
 

.Beschluss:

I.
1.        Der Bericht der Verwaltung zur Entwurfsplanung des Geh- und Radweges zwischen Obernau und Sulzbach wird zur Kenntnis genommen.

2.        Dem Entwurf des Tiefbauamtes zur Planung des Geh- und Radweges wird zugestimmt (Anlage 2 ).

3.        Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten, um die Maßnahme im I. Quartal 2021 baulich umzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2020 08:57 Uhr