Der Bereich der Fußgängerzone Roßmarkt zwischen Herstallstraße und Badergasse wird außerhalb der Anlieferzeiten regelmäßig von Fahrzeugen verbotswidrig befahren. Insbesondere in den Abend- und Nachtzeiten wird der Roßmarkt als Abkürzungsstrecke zum Sandtor genutzt. Der Stadtverwaltung werden regelmäßig Beschwerden von Anwohnern zugetragen. In diesem Abschnitt des Roßmarktes wird darüber hinaus auch rege geparkt. Für Rettungsfahrzeuge und die Feuerwehr bestehen dadurch erhebliche Behinderungen. Die Begründung des Antrages der Fraktion der Grünen ist plausibel und entspricht auch den Beobachtungen der Stadtverwaltung.
Die „Interessengemeinschaft Roßmarkt“ fordert, außerhalb der Andienungszeiten den Verkehr auf dem neu gepflasterten Straßenabschnitt zwischen Ohmbachsgasse und Sandgasse möglichst gering zu halten. Da die Verkehrsverstöße mit Kontrollen alleine – vor allem nachts – nicht in den Griff zu bekommen sind, schlägt die Verwaltung vor, versenkbare Poller einzubauen um damit eine Zufahrts- und Durchfahrtsbeschränkung zu gewährleisten.
Versenkbare Poller zur Zufahrts- und Durchfahrtsbeschränkung gibt es mittlerweile in vielen Fußgängerzonen im In- und Ausland. In Aschaffenburg gab es bereits zwischen 2000 und 2010 Poller Anlagen in der Rathausgasse und am Storchennest. Nach zahlreichen Schadensfällen und mehreren Gerichtsprozessen, die allesamt verloren wurden und die Stadt damit auf den Kosten sitzen blieb, wurden die Anlagen alle wieder außer Betrieb genommen. Vor einigen Jahren wurden Überlegungen angestellt, im Bereich Sandtor einen solchen Poller zu installieren, um eine Einfahrtskontrolle für die östliche Innenstadt (Verkehrsberuhigter Bereich) zu erwirken. Diese wurden allerdings wegen der hohen Zahl an Berechtigten mit Ausnahmegenehmigung verworfen.
Die Situation im Abschnitt Roßmarkt zwischen Herstallstraße und Badergasse ist jedoch eine grundsätzlich andere. Der Zahl der Berichtigten für eine Ausnahmegenehmigung liegt bei nur rund 30. Hinzu kommen noch Einzelgenehmigungen, wie z.B. für den Colos-Saal.
Maßnahmenbeschreibung und Technische Ausstattung
Damit die Maßnahme wirkungsvoll und praktikabel ist, müssen an beiden Enden der Fußgängerzone versenkbare Poller installiert werden. Seitens des Tiefbauamtes wurde geprüft, ob aufgrund der zahlreichen Leitungen in der Straße überhaupt ein passender Standort gefunden werden kann. Die Überprüfung hat ergeben, dass an beiden Enden ein passendes Fenster für den Einbau eines versenkbaren Pollers vorhanden ist.
Die Verwaltung schlägt vor, die Poller Anlage in der Andienungszeit von 6 Uhr bis 11.30 Uhr auf Durchfahrt zu stellen (Poller sind dann versenkt und überfahrbar). In den Zeiten danach und davor wird der Poller hochgefahren, so dass eine Zufahrt nur noch mit einem Sender möglich ist dessen Anzahl der Fahrten nicht bekannt ist. Diese müssen alle mit einem Sender ausgestattet werden, um den Poller außerhalb der Andienungszeiten zu bedienen. Ausgestattet werden auch Rettungsdienste, Feuerwehr und sonstige Notdienste. Taxis erhalten keine Zufahrt. Anwohner können mit dem Sender zum Be- und entladen in den Roßmarkt ein- und ausfahren.
Aufgrund des Straßenquerschnitts ist es notwendig, beidseitig des versenkbaren Pollers fest installierte Poller einzubauen. Diese sind optional mit einem Feuerwehrschlüssel auszustatten. Die Poller Anlage muss zusätzlich sowohl durch ein Terminal, bei dem in Notfällen der Fahrer des durchfahrenden Fahrzeuges Kontakt zur Leitstelle aufnehmen kann, als auch durch eine Hinweisbeschilderung ergänzt werden. Das Terminal steht ca. 5 m vor der Poller Anlage, so dass es vom Fahrerplatz aus bedient werden kann.
Um aus dem Rossmarkt ohne Sender ausfahren zu können, müssen Schleifendetektoren in die Pflasterfläche eingebaut und die Anlage mittels Steuergerät und Zähler an das Stromnetz angeschlossen werden.
Die Verwaltung hat auf der Grundlage der Konzeptstudie eine Kostenvorschau erstellt und geht von Gesamtkosten in Höhe von rund 100.000 € aus.