Neubau einer Logistikhalle auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx, xxx, xxx, Gem. Aschaffenburg, Bahnweg xxx, 63743 Aschaffenburg durch die Firma Joyson Safety Systems Aschaffenburg GmbH, BV-Nr. xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 20.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 20.05.2020 ö Beschließend 3UVS/4/3/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 29.01.2020 beantragte die Firma Joyson Safety Systems Aschaffenburg GmbH den Neubau der Logistikhalle auf den Baugrundstücken Fl.Nrn. xxx, xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, Bahnweg xxx, 63743 Aschaffenburg.

Geplant ist auf dem Werksgelände am Bahnweg xxx der Abbruch, bzw. der Rückbau drei kleinerer Gebäudeteile, im rückwärtigen Bereich der Gebäude 40 und 47.

Das Gebäude 40 soll in Richtung des Lagers vergrößert werden, wodurch ein neues Logistikzentrum entstehen soll. Am südlichen Rand des Logistikzentrums ist ein Büro mit einem ständigen Arbeitsplatz vorgesehen. Weiterhin ist ein neues Gasgeneratorenlager (LG 1.4) geplant, welches sich nördlich an das neue Logistikzentrum anschließen soll.

Im Logistikneubau sollen mehrere Logistikfunktionen und -prozesse vom Wareneingang über Lagerung und Produktionsversorgung bis hin zum Warenausgang abgebildet werden.

Es werden maximal 23 permanente Arbeitsplätze sowie bis zu 31 dynamische Arbeitsplätze geschaffen. Im Logistikbereich erfolgt ein 3-Schicht–Betrieb. Für den Wareneingang und -ausgang findet ein 2-Schicht-Betrieb statt.

Der Neubau des dreigeschossigen Logistikgebäudes (Höhe 19,50 m) verfügt über Maße von ca. 51 m x 24 m mit einer Grundfläche von ca. 1.225 m². Die beidseitig angebauten zweigeschossigen Gebäude (Höhe 12,72 m) auf der Nord- und Südseite des Gebäudes weisen Maße von ca. 24 m x 12,50 m, bzw. 33,30 m x 15 m mit einer Grundfläche von insgesamt 936 m² auf. Die Gesamtgrundstücksfläche liegt bei ca. 118.200 m².

Die Bruttorauminhalt des Neubaus insgesamt beträgt ca. 36.755 m³.



II.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, jedoch in einem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ im Sinne des § 34 BauGB. Die nähere Umgebung hat den Charakter eines „Gewerbegebietes“ im Sinne des § 8 BauNVO. Aus der näheren Umgebung leiten sich folgende Vorgaben ab:

Gewerbegebiet - GE
bis zu III + D Vollgeschosse
überbaute Grundstücksfläche: bis zu 60 %, max. 20.000 m²
abweichende Bauweise

Das geplante Logistikgebäude mit gewerblich zu nutzenden Büroräumen fügt sich nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein und ist planungsrechtlich gem. § 34 Abs. 1 und 2 BauGB i.V.m. § 8 BauNVO zulässig. Bei einer Grundstücksfläche von ca. 118.200 m² und einer Gebäudegrundfläche von ca. 46.697 m² ergibt sich eine überbaute Grundstücksfläche von ca. 39 %, sowie eine Geschossfläche (ca. 65.268 m²) mit einer GFZ von 0,55.

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist für Büro- und Verwaltungsräume je 40 m² Nutzfläche ein PKW-Stellplatz vorzuhalten. Das Werksgelände verfügt über eine Gesamtnutzfläche, verteilt auf 13 Gebäude, einschließlich des Neubauvorhabens von ca. 16.506 m². Hieraus errechnet sich ein Bedarf von 413 PKW-Stellplätzen. Für den Bereich der Produktion/Lager ist 1 Stellplatz je 3 Beschäftigte vorzuhalten. Bei 381 Beschäftigten errechnet sich ein zusätzlicher PKW-Stellplatzbedarf von 127 Plätzen. Insgesamt sind 540 PKW-Stellplätze zu schaffen. Nachgewiesen werden auf dem Betriebsgrundstück 745 Stellplätze.

Bei Fahrradabstellplätzen ergibt sich für den Büro- und Verwaltungsbereich ein Bedarf von 1 Stellplatz je 60 m² Nutzfläche. Hieraus errechnen sich 275 Fahrradabstellplätze. Für den Bereich der Produktion/Lager ist 1 Stellplatz je 5 Beschäftigte vorzuhalten. Hieraus errechnen sich 76 Fahrradabstellplätze. Insgesamt sind 351 Fahrradabstellplätze zu schaffen. Nachgewiesen werden auf dem Betriebsgrundstück 376 Stellplätze.

Der Stellplatznachweis ist daher erbracht.

Die Betriebsgebäude und die Stellplätze werden allerdings auf unterschiedlichen, selbständigen Grundstücken errichtet. Die Baugenehmigung ergeht unter der Bedingung, dass die notwendigen PKW-Stellplätze und Fahrradabstellplätze dem Werk 1 als wirtschaftlicher Einheit dauerhaft rechtlich gesichert zu Verfügung stehen. Eine Veräußerung von Grundstücken oder Teilflächen, welche dem Bauvorhaben zugeordnete Stellplätze umfassen ist nicht zulässig.

Die nicht überbauten Flächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, zu bepflanzen und unversiegelt zu erhalten. Reine Kies- und Schotterflächen sind nicht zulässig.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Antrag der Firma Joyson Safety Systems Aschaffenburg GmbH zum Neubau einer Logistikhalle auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg, Bahnweg xxx, 63743 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Bedingungen:

Die Baugenehmigung ergeht unter der Bedingung, dass

1.        die, auf verschiedenen, selbständigen Grundstücken nachgewiesenen PKW-Stellplätze und Fahrradabstellplätze dem Werk 1 als wirtschaftlicher Einheit dauerhaft rechtlich gesichert zur Verfügung stehen,

2.        die 3 Grundstücke Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx, Gem. Aschaffenburg,  vor Baubeginn grundbuchrechtlich zu verschmelzen sind.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 13.11.2020 07:56 Uhr