Vertragsangelegenheit; B 8 Hanauer Straße: Deckensanierung mit Umbau der Busbuchten -Abschluss einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg zum gemeinschaftlichen Umbau


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates, 22.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 5. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 22.06.2020 ö Beschließend 1HFS/5/16/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand

Aufgrund von Fahrbahnschäden muss das Staatliche Bauamt Aschaffenburg die Fahrbahn-deckschicht auf der Hanauer Straße im Zuge der B8 zwischen dem Ortseingang und der Brücke über die Schillerstraße erneuern. In diesem Abschnitt liegen die beiden Busbuchten der Bushaltestelle „Ebertbrücke“, die bisher noch nicht barrierefrei ausgebaut sind.

Da seitens des Staatlichen Bauamtes auch der Fahrbahnbelag in der Busbucht sowie die Entwässerungsrinnen saniert werden, ist es geboten, in diesem Zuge auch die Bushaltestellen barrierefrei umzurüsten und entsprechende Kasseler Borde einzubauen.

Bei einem Ortstermin am 19.07.2019 sowie einer weiteren Besprechung im Staatlichen Bauamt am 11.12.2019 wurde der genaue Umfang und Ablauf der Maßnahme erörtert.
Es ist vorgesehen, die Sanierung in zwei Abschnitten durchzuführen. In den Sommerferien 2020 wird die Fahrtrichtung stadteinwärts inklusive Brücke über die Schillerstraße saniert und in den Ferien 2021 die Fahrtrichtung stadtauswärts.


2.        Rechtsgrundlage

Die Hanauer Straße unterliegt als Bundesstraße den Regelungen des Fernstraßengesetzes (FStrG). Ebenso maßgeblich sind die Ortsdurchfahrtenrichtlinien (ARS 14/2008, Verkehrsblatt 2008, Seite 142, MS vom 19.05.2009, Az. IIB/2-43142-002/95). Demzufolge liegt die Baulast für die Busbucht inklusive Entwässerungsrinne beim Baulastträger der Bundesstraße und die Baulast für die Borde und Gehwegbereiche bei der Stadt.


3.        Umbauvereinbarung

Das Staatliche Bauamt erstellt zurzeit die Ausführungsplanung für den ersten Bauabschnitt und hat eine Ausbauvereinbarung zum gemeinschaftlichen Umbau vorgelegt.

Nach der vorliegenden Vereinbarung belaufen sich die Kosten für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen (nur Borde und Gehwegbereich) auf ca. 90.000 EUR brutto.

Es wird vorgeschlagen der Vereinbarung in der als Anlage vorliegenden Fassung zuzustimmen.

.Beschluss: 1

I. Dem Abschluss der Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg über die gemeinschaftliche Deckensanierung mit barrierefreiem Umbau der Bushaltestellen „Ebertbrücke“ auf der Hanauer Straße in Anlage 2 wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 2

Herr Stadtrat Johannes Büttner fordert, dass die Planung bzw. Situation der Mittelinseln in diesem Bereich der Hanauerstraße noch einmal im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt werden.
Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing teilt mit, dass diese Forderung geprüft wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.09.2020 08:29 Uhr