Aufstellung des Bebauungsplans "KAI 6 - WESTLICH LIMESSTRASSE" des Markts Stockstadt am Main - Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zum Vorentwurf des Bebauungsplans Antrag: "Bayernhafen Aschaffenburg - Bebauungsplan Stockstadt" Stadtrat Karsten Klein, FDP, vom 13.05.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 23.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.06.2020 ö Beschließend 6PVS/5/6/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 27.02.2020 hat der Markt Stockstadt am Main die Stadt Aschaffenburg darauf hingewiesen, dass sie sich bis 22.05.2020 in ihrer Funktion als Nachbargemeinde zur Aufstellung des Bebauungsplans „KAI 6 – WESTLICH LIMESSTRASSE“ des Marktes Stockstadt äußern kann. Hierbei handelt es sich um die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Nach einer ersten Beratung in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenats am 19.05.2020 wurde mit o.g. Antrag eine Ortsbesichtigung gewünscht, die am 23.6.2020 um 15.30 Uhr stattfindet.

Die Stadtverwaltung hat hierfür folgenden Entwurf vorbereitet:

Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „KAI 6 – WESTLICH LIMESSTRASSE“ des Markts Stockstadt am Main
Der Markt Stockstadt stellt einen Bebauungsplan für den südöstlichen Bereich an der Limesstraße auf Stockstädter Gemarkung im Bayernhafen Aschaffenburg auf. Anlass der Planung ist die Sicherung des Hafenbetriebes mit der Festlegung von rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung auf bislang untergenutzten und z.T. unbebauten Flächen. Der Bayernhafen verfolgt mit dem Bebauungsplan das Ziel, diese Fläche gewerblich-industriell zu nutzen. Hiermit soll auch die bestehende Umschlagstelle des Kai 6 für den Güterumschlag aufgewertet werden.

Das ca. 11,26 ha große Plangebiet grenzt unmittelbar an das Stadtgebiet von Aschaffenburg an, in dem ebenfalls gewerblich-industrielle Hafenflächen liegen und Teil des Bayernhafens Aschaffenburg sind. Aktuell wird die Fläche als Lagerfläche durch die ortsansässige Papier- und Zellstofffabrik und im östlichen Bereich von einem Logistikbetrieb mit genutzt. Weite Teile des Geländes liegen jedoch brach. Das Planungsgebiet liegt an einer Kaianlage.
Die Erschließung erfolgt aktuell über die Limesstraße über die Gemarkung Leider der Stadt Aschaffenburg. Die Straßen im Hafengebiet Aschaffenburg stehen im Eigentum des Freistaates Bayern (Bayernhafen GmbH & Co. KG) und sind Eigentümerwege mit der Widmungsverfügung eingeschränkter Gemeingebrauch.

Der Markt Stockstadt plant als zukünftige Nutzung ein Sondergebiet nach §11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Hafengebiet (SOH) festzusetzen. Die dort zulässigen „hafentypischen“ gewerblichen – industriellen Nutzungen, entsprechen der Nutzungstypologie der Hafennutzung in der Stadt Aschaffenburg mit dem Ziel, den Bayernhafen als trimodalen Umschlagsplatz weiterzuentwickeln.

Die Stadt Aschaffenburg begrüßt den Ausschluss von Wohnnutzung, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie sportliche Zwecke, des Einzelhandels, Schank- und Speisewirtschaften, Tankstellen und Vergnügungsstätten.

Die Entwicklungsflächen sind das sogenannte Ergänzungsgebiet I ehemalige Schaltanlage und das Ergänzungsgebiet II Bebauungsplan Stockstadt Kai 6. Nach den Ausführungen der Planbegründung können auf der Fläche des gegenständlichen Bebauungsplans bis zu 200 Arbeitsplätze neu geschaffen werden.

Als Maß der der baulichen Nutzung legt der Bebauungsplan-Vorentwurf eine Grundflächenzahl von 0,8, eine Baumassenzahl von 10,0 und für die Höhe der baulichen Anlagen eine maximale Gebäudehöhe von 40 m fest. Diese Festsetzungen führen die bestehenden baurechtlichen Regelungen aus dem angrenzenden Bebauungsplan für die Papierfabrik nicht nur fort, sondern geben weitere Spielräume.
Die Höhenfestsetzungen sind jedoch bedingt der durch das Gelände in West-Ost-Richtung verlaufenden Freileitungen (Schutzabstände, Höhenbeschränkungen) nur auf den ufernahen Bauflächen erreichbar.

Die o.g. Festsetzungen sind aus der Sicht der Stadt Aschaffenburg städtebaulich angemessen. Bei der Höhenfestsetzung sollen im weiteren Verfahren die Belange des Orts- und Landschaftsbildes allerdings nochmals überprüft werden. Mit dem Bebauungsplan wird eine städtebauliche Maßstäblichkeit eingeführt, die atypisch in Erscheinung tritt.

Die Versorgung mit Elektrizität ist über das hafeneigene Stromnetz im Gebiet und den Netzbetreiber Aschaffenburger Versorgungs- GmbH AVG gesichert. Die Bayernhafen GmbH & Co.KG stellt für das Plangebiet der Gemeinde Stockstadt die Entsorgung von Abwässern sicher. Es erfolgt ein Anschluss an die Sammelkanalisation der Bayernhafen GmbH & Co.KG und eine Übergabe des Schmutzwassers an die Kläranlage der Stadt Aschaffenburg, wofür die Bayernhafen GmbH & Co.KG eine Sondervereinbarung mit der Stadt Aschaffenburg in den 1980er- Jahren geschlossen hat.
Bei weitergehenden Anforderungen an die Erschließung zur Ver- und Entsorgung über das Gemarkungsgebiet der Stadt Aschaffenburg, sind gesonderte Regelungen gegebenenfalls durch eine Zweckvereinbarung erforderlich.

Klärungsbedarf wird noch bei der Zuständigkeit im Brand- und Katastrophenfall sowie der Löschwasserversorgung gesehen.  

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans werden von der Gemeinde Stockstadt umfangreiche schalltechnische Untersuchungen zum Gewerbelärm durchgeführt und durch einen Sachverständigen soll ein ausführliches Fachgutachten angefertigt werden. Die Stadt Aschaffenburg bittet, den Waldfriedhof als Immissionsort mit zu berücksichtigen und zu beurteilen. Eine abschließende immissionsschutzfachliche Beurteilung der Planung seitens der Stadt Aschaffenburg erst nach Vorlage des Schallschutzgutachtens im Rahmen des nächsten Verfahrensschritts – Bebauungsplanentwurf - erfolgen.

Die Verkehrserschließung des Plangebiets (äußere Erschließung) erfolgt über die B26 Darmstädter Straße, über den Knotenpunkt Stockstädter Weg ("Hafenzufahrt-West").
Der Ausbau des Knotens Hafen-West ist Bestandteil der planfestgestellten Planung "Bundesstraße B 26 Darmstädter Straße, Ausbau der Knotenpunkte Hafen-West und Hafen-Mitte in Aschaffenburg" mit Planfeststellungsbeschluss vom 11.11.2019.
Dieser Ausbauplanung liegt die Hafenprognose 2025 zu Grunde, die die angestrebten räumlichen Entwicklungen im Hafengebiet darstellt.
Deren Verkehrsauswirkungen auf die einzelnen Hafenzufahrten sind im "Verkehrstechnischen Gutachten, Ausbau der Knotenpunkte Hafen-West und Hafen-Mitte in Aschaffenburg" durch das Büro Obermeyer im April 2011 ausgewiesen worden.
Darin werden für die Zufahrt Hafen-West eine Neuansiedelung von Gewerbe- oder Industriebetrieben auf einer Nettobaulandfläche von ca. 18ha und durch Ausweitungen vorhandener Produktionsflächen berücksichtigt. Letztgenanntes schließt die Fläche und damit auch die induzierten Verkehrsmengen des o. g. Bebauungsplans ein. Auf der Grundlage der Verkehrsprognose 2025 erfolgte der verkehrstechnische Nachweis der Leistungsfähigkeit der Zufahrt Hafen-West im Rahmen der Planfeststellung durch die Ingenieurgemeinschaft Brilon, Bodzio, Weiser mit dem Gutachten „Verkehrstechnische Untersuchung zum Ausbau der B 26 in Aschaffenburg“ von Mai 2015 bzw. in seiner Ergänzung von Februar 2016.
Die weitere innere Erschließung im Hafengebiet bis zu den Grundstücken des Planungsgebiets bewertet die Stadt Aschaffenburg als ausreichend dimensioniert. Von großem Nutzen ist der vor einigen Jahren erfolgte Umbau des Knotens Germanenstraße/Limesstraße zu einem leistungsfähigen Kreisverkehrsplatz. 
Die Stadt Aschaffenburg gewährleistet mit ihrer Verkehrsinfrastruktur, insbesondere mit dem Anschlussknoten Aschaffenburg West Stockstädter Weg, welcher im Zuge des Ausbaus der B 26 ausgebaut wird, auch die Erschließung für Hafenflächen im Markt Stockstadt. Die Stadt beteiligt sich an den Ausbaukosten des Knotens auf Grundlage einer Kreuzungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland in erheblichem Umfang. Die Stadt Aschaffenburg hält es daher für angemessen, dass sich auch der Markt Stockstadt an der Bereitstellung einer gesicherten und leistungsfähigen Erschließung finanziell beteiligt.

Durch die eingeschränkte Widmung der Eigentümerwege für den Gemeingebrauch ist die Limesstraße für den Radverkehr nicht allgemein nutzbar. Über die Wegweisung wird der Radverkehr um den Bayernhafen herumgeführt. Die in früheren Zeiten häufig genutzte Relation von der Stockstädter Eisenbahnbrücke entlang der südlichen Mainseite ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Die Stadt Aschaffenburg, der Markt Stockstadt und der Bayernhafen stehen in einem engen Austausch um sicherere und komfortable Radverkehrsverbindungen zur Umfahrung des westlichen Hafenbereichs zu schaffen. Das Ziel einen durchgängigen uferbegleitenden Fuß- und Radweg auf der südlichen Mainseite von Stockstadt und Aschaffenburg zu schaffen sollte weiterverfolgt und nicht aufgegeben werden. Denn dieser Bereich ist die einzige Unterbrechung des Fuß- und Radweges auf der südlichen Mainseite zwischen Miltenberg und Frankfurt Höchst.

Der Markt Stockstadt plant die notwendigen artenschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen entlang des Mains im westlichen Bereich des Hafenbeckens und zwischen der Darmstädter Straße und dem Westring um zusetzten. Die genaue Lage der Ausgleichsflächen ist nach den vorgelegten Planungsunterlagen schwer zu bewerten. Der Maßstab der Kartengrundlage ist zu ungenau. Die Stadt Aschaffenburg geht davon aus, dass diese Flächen im Bereich des Hafenbahnhofs liegen. Die Stadt Aschaffenburg, das staatliche Bauamt Aschaffenburg als Baulastträger der Bundesstraße und der Bayernhafen haben eine gemeinsame Planungsvereinbarung geschlossen um die historische Pappelallee wiederherzustellen. Nach dem ersten Bauabschnitt auf der Südseite 2019 soll ab Herbst zwischen Westring und Kleiner Auweg/Augasse auf der Hafenbahnhofseite die Baupflanzungen erfolgen. Die Stadt Aschaffenburg bittet darum keine sonstigen Maßnahmen vorzusehen, die im Widerspruch zur Rekonstruktion der Pappelallee stehen oder deren Umsetzung erschwert.

.Beschluss:

I. Die gemäß BauGB im Rahmen der Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden abzugebende Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „KAI 6 – WESTLICH LIMESSTRASSE“ des Markts Stockstadt am Main wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme bei der Marktgemeinde Stockstadt einzureichen. Beschlossene Hinweise, Anmerkungen und Änderungen werden von der Verwaltung aufgenommen und eingearbeitet.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.09.2020 08:30 Uhr