Ziegelbergstraße - Parkregelung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 23.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.06.2020 ö Beschließend 7PVS/5/7/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1        Parkregelung
Die Ziegelbergstraße verläuft in Ost-west-Richtung durch das Bewohnerparkgebiet A6 Pompejanumviertel. Am westlichen Ende, auf Höhe der Frauenklinik, gabelt sich die Ziegelbergstraße in zwei Stichstraßen. In der nördlichen Stichstraße gilt seit der Einführung des Bewohnerparkens im Jahr 2012 folgende Regelung (s. Anlage 1):
Auf der nördlichen Straßenseite: reines Bewohnerparken – Parken ganz auf der Fahrbahn
Auf der südlichen Straßenseite: keine Parkregelung – dennoch Parken die Fahrzeuge verbotswidrig ganz auf dem Gehweg. Dies wurde auch jahrelang in dieser Form geduldet, weil sich mit einer Ausnahme keine Anlieger an dieser Straßenseite befanden und demnach der Gehweg nicht benötigt wurde. Mittlerweile befinden sich vier Anlieger an dieser Straßenseite, woraus sich die Notwendigkeit zur Herstellung eines rechtskonformen Zustands ableitet. Ein Parken ganz auf der Fahrbahn oder halbseitig auf dem Gehweg ist wegen der geringen Fahrbahnbreite und der Parkregelung auf der Gegenseite nicht möglich.
Damit ergeben sich zwei denkbare Varianten:

Variante 1
Das Parken ist nur noch am nördlichen Fahrbahnrand möglich. Die Parkregelung reines Bewohnerparken soll beibehalten werden. Die Anwendung unterschiedlicher Regelungen innerhalb dieses recht kurzen Abschnitts sollte vermieden werden. 12 Parkstände lassen sich damit ausweisen (s. Anlage 2).

Variante 2
Parken mit Versatz auf beiden Seiten. Auf der nördlichen Straßenseite kann reines Bewohnerparken, an der südlichen Straßenseite unbeschränktes Parken beibehalten werden. Somit können 11 Parkstände (6 Bewohner-, 5 unbeschränkte Parkstände) realisiert werden (s. Anlage 3).
Die Verwaltung spricht sich für die Variante 2 aus, da hierdurch zumindest ein Teil der unbeschränkten Parkstände erhalten werden kann. Eine Reduzierung der reinen Bewohnerparkstände ist in diesem Abschnitt akzeptabel, da private Stellplätze auf jedem Grundstück ausgewiesen sind.

2        Gestaltungsvorschlag Dreiecksfläche
Wenn der Gehweg wie unter Punkt 1 vom ruhenden Verkehr befreit wird, muss auch für die Rohstoffcontainer ein neuer Standort gefunden werden. Die Dreiecksfläche, an der sich die Ziegelbergstraße in die Stichstraßen gabelt, bietet hierfür ausreichend Platz. Heute ist diese Fläche mit einer Markierung für den ruhenden Verkehr versehen. Tatsächlich wird auf der Fläche eher ungeordnet geparkt.

Der Anlage 4 ist ein Gestaltungsvorschlag zu entnehmen. Der vorhandene Gehweg wird dabei aufgenommen und in einer Breite von 2 m fortgeführt. Die restliche, vorher weitgehend asphaltierte Fläche, wird entsiegelt und bietet Platz für ein Pflanzbeet und einem solitären Baum. An den südlichen Rand der Fläche lassen sich die Container aufstellen. Weiter sind zwei Fahrradbügel für insgesamt 4 parkende Fahrräder vorgesehen.

.Beschluss: 1

Dem Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner auf Freigabe der 11 Parkplätze als Bewohnerparkplätze und gleichzeitigem Kurzzeitparken für die Dauer von zwei Stunden wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 1, Dagegen: 16

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

I.
1. Der Aufhebung des Gehwegparkens und der Änderung der Parkregelung im nördlichen Stich der Ziegelbergstraße wird gemäß der aufgezeigten Variante 2 zugestimmt.

2. Der Gestaltungsvorschlag der Dreiecksfläche zwischen den beiden Stichstraßen der Ziegelbergstraße wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird mit der Erstellung der Vorplanung beauftragt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [   ]        nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 16.09.2020 08:30 Uhr