Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS); - Vortrag durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 13.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.07.2020 ö Beschließend 4PL/8/4/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat am 14.05.2018 grundsätzlich beschlossen eine Niederschlagswassergebühr (auch „Getrennte“ oder „Gesplittete“ Abwassergebühr) einzuführen. Die Festlegung auf die Methodik und Abzugsregelungen als spätere Bestandteile der Gebührensatzung erfolgte im Plenumsbeschluss vom 01.04.2019. Im Anschluss daran begann die Ermittlung der abflusswirksamen Flächen auf den einzelnen Grundstücken durch das beauftragte Ingenieurbüro BFUB aus Herten. Über das genaue Vorgehen und die Systematik wurde in drei Informationsveranstaltungen im September und Oktober 2019 ausführlich informiert. Danach wurde den Gebührenpflichtigen die Größe ihrer überbauten und befestigten Flächen in individuellen Informationsschreiben mitgeteilt und aufgefordert eventuelle Korrekturen über den beiliegenden Erfassungsbogen vorzunehmen und an BFUB zurückzusenden. Damit stand nach Beendigung dieses Verfahrens im März 2020 die gebührenpflichtige Fläche zur Erhebung der Niederschlagswassergebühr fest.

Parallel zur Flächenerhebung erfolgte die Feststellung des Gebührenbedarfs der Abwasserbeseitigung durch den von der Stadt beauftragten Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband. Dies ist ebenfalls abgeschlossen, so dass der BKPV die Gebührensätze für den geplanten Zeitraum von 2021 bis 2023 kalkulieren konnte. In seinem abschließenden Gutachten zur Abwassergebührenkalkulation kommt er auf folgende Werte:

       Schmutzwassergebühr auf 1,68 € pro m³ eingeleiteter Menge
       Niederschlagswassergebühr auf 0,29 € pro m² pflichtiger Abflussfläche

Diese Gebührensätze werden nun zur Beschlussfassung vorgeschlagen und sind in der neu zu erlassenden Beitrags- und Gebührensatzung (s. Anlage) enthalten.
Der Kalkulationszeitraum muss vorher festgelegt werden, da zum einen die Kalkulation auf den Investitions- und Kostenplanungen dieses Zeitabschnittes basiert und zum anderen die Gebührensätze in dieser Zeit nicht verändert werden dürfen.

Für detailliertere Informationen zur Thematik „Niederschlagswassergebühr“ wird auf die Begründungen der Stadtratsbeschlüsse vom 14.05.2018, 01.04.2019 und 16.09.2019 verwiesen.  

Die Gebührenkalkulation selbst wird von Herrn xxx vom BKPV in seiner Präsentation vorgestellt und erläutert.

.Beschluss:

I.
1.        Der Bericht der Verwaltung und die Gutachterergebnisse des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) werden zur Kenntnis genommen.

2.        Auf Basis des Gutachtens des BKPV werden die Gebührensätze in der Beitrags- und        Gebührensatzung (BGS-EWS) wie folgt neu festgesetzt:

       Schmutzwassergebühr auf 1,68 € je Kubikmeter
       Niederschlagswassergebühr auf 0,29 € je Quadratmeter
         
3.        Der Kalkulationszeitraum für die neuen Entwässerungsgebühren wird festgesetzt für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2023.

4.        Die Stadt Aschaffenburg erlässt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) in Anlage 3.

5.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der neuen Satzungsregelungen vorzubereiten und die dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um die Einführung der neuen Gebührensätze zum 01.01.2021 sicherzustellen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [   ]        nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.09.2020 10:08 Uhr