1. Sachstand und Anlass
Das Klinikum wird derzeit einzig und allein über die Einmündung zur Alois-Alzheimer-Allee erschlossen. Die bestehende nicht signalisierte Einmündung ist auf der Alois-Alzheimer-Allee fahrrichtungsbezogen jeweils mit einem durchgehenden Fahrstreifen und einem Linksabbiegestreifen ausgebildet. Vom Klinikum kommende Verkehre teilen sich einen gemeinsamen Fahrstreifen (Grundstück Klinikum), der sich im weiteren Verlauf zur Einmündung als Links- und Rechtseinbieger aufgliedert (Gelände Stadt Aschaffenburg). Die Einbieger zur Alois-Alzheimer-Allee werden in eine Parallelaufstellung geführt, die zur Folge hat, dass sich eine gegenseitige Sichtbehinderung einstellt. Eine Knotenausbildung in der vorliegenden Form ist in den derzeitig gültigen Regelwerken daher nicht mehr vorgesehen.
Der Knotenpunkt gelangt bereits jetzt zu Stoßzeiten an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Aufgrund des Baus der psychiatrischen Klinik sowie weiteren geplanten Ausbauvorhaben, aber auch durch das geändertes Patientenverhalten wird zukünftig mit einer Steigerung des Verkehrsaufkommens gerechnet, so dass eine zweite Zufahrt erforderlich wird. Im Jahr 2017 wurde daher eine Machbarkeitsstudie für eine zweite Zufahrt beauftragt. Um bis zur Realisierung einer zweiten Zufahrt die Andienung zum Klinikum zu jedem Zeitpunkt, auch im Falle eines Unfallaufkommens, zu gewährleisten soll daher die bestehende Einmündung optimiert werden.
Im Planungs– und Verkehrssenat vom 04.07.2019 wurden dem Stadtrat drei verschiedene Varianten vorgestellt und die Aufweitung der Einmündung einschließlich einer Lichtsignalanlage (LSA) beschlossen. Das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau schließt sich der Maßnahme an und führt diese auf dem Gelände des Klinikums fort.
2. Projektbeschreibung
Beginnend an der Ausfahrt des Parkplatzgeländes des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau (Auftrag des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau) wird ein zusätzlicher Fahrstreifen bis zur Einmündung in die Alois-Alzheimer-Allee errichtet. Dieser beinhaltet einen 1,50 m breiten Fahrradstreifen als Möglichkeit der Vorbeifahrt bei Rotsignalisierung für Radfahrer und Aufstellung in einem vorgezogenen Wartebereich. Die Fahrbahnverbreiterung der Ausfahrt bedingt die Verlegung des bestehenden Gehweges und bietet die Möglichkeit beim Neubau die Breitenanforderungen von 2,50 m für die Nutzung als gemeinsamen Geh- und Radweg umzusetzen.
Die vorhanden Busbucht an der Alois-Alzheimer-Allee in Fahrtrichtung Haibach wird zurückgebaut, die Flächen entsiegelt und der bestehenden Grünfläche zugeordnet.
Die Querungen für Fußgänger, aber auch Radfahrer werden barrierefrei als geteilte Querungsstelle für seh- bzw. mobiliätsbeschränkte Personen innerhalb der Lichtsignalanlage ausgebildet.
Mit Hilfe einer Verschwenkungsinsel im Einmündungsbereich werden Radfahrer sicher vom östlichen Geh- und Radweg auf die Straße „Am Hasenkopf“ geführt.
Die vorhandene Entwässerung über Straßenabläufe am Seitenrand bleibt bestehen. Vorhandene Sinkkästen werden versetzt und mit einer Filterpatrone ausgestattet, um zu verhindern, dass schadstoffbelastetes Niederschlagswasser ohne Vorbehandlung in den straßenbegleitenden Kanal in das FFH-Gebiet Krämersgrund geleitet wird. Die zugehörige Planung wurde im PVS am 23.06.2020 vorgestellt und beschlossen.
Der Oberbau wird wie folgt ausgeführt:
Oberbau Gehweg:
8 cm Betonpflasterstein
4 cm Splittbett 0/4
28 cm Frostschutzschicht
40 cm Gesamtdicke
Oberbau Fahrbahnbereich:
4 cm Asphaltdeckschicht
16 cm Asphalttragschicht
40 cm Frostschutzschicht
60 cm Gesamtdicke
Aufgrund der Aufweitung des Einmündungsbereiches, ist eine Verlegung des Straßenbeleuchtungskabels in den neuen Geh- und Radweg erforderlich. Auf der Mittelinsel der Straße „Am Hasenkopf“ wird eine zentrale Leuchte errichtet, um eine ideale Ausleuchtung des Verkehrsraums zu erzielen.
Durch die Verbreiterung der Einmündung wird eine kleinere Fläche Grunderwerb auf dem Grundstück des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau erforderlich.
3. Kosten
Die Gesamtkosten für die Umsetzung der Maßnahme einschließlich Lichtsignalanlage betragen ca. 447.000 € brutto.
Die berechneten Kosten im Rahmen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können.
Vorplanung Kostenberechnung
Verkehrsanlage 84.000 € 215.000 €
Straßenbeleuchtung 8.900 €
Lichtsignalanlage 191.000 € 143.000 €
Grunderwerb 3.900 €
Ausgleichsmaßnahmen 1.000 €
Baunebenkosten 20% 55.000 € 75.000 €
Summe 330.000 € 447.000 €
Die Mehrkosten von ca. 117.000 €, die sich aus vertiefenden Untersuchungen und einer fortgeführten Planung ergeben, begründen sich wie folgt:
Zusätzliche Maßnahmen für Radverkehr (Vergrößerung der Pflasterflächen, Markierungen, Leitborde, Verschwenkungsinsel) 53.000 €
Vergrößerte Rückbau- und Angleichungsflächen 12.000 €
Straßenabläufe anpassen zur Vorreinigung schadstoffbelasteten Niederschlagswassers 24.000 €
Bodenstabilisierung, Bodenentsorgung
Leitungsgräben für Lichtsignalanlage inkl. Verkehrssicherungsmaßnahme 10.000 €
Barrierefreie Querungsstellen 5.500 €
Kostensteigerung ca. 15% (2019-2021) 12.500 €
Summe 117.000 €
4. Finanzierung
Über die Haushaltsstelle 1.6400.9507 „Umbau Zufahrt Klinikum“ wurden für das Haushaltsjahr 2020 nur Planungskosten in Höhe von 30.000 € berücksichtigt. Die weiteren Mittel zur Umsetzung der Maßnahme müssen im Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt werden.
5. Weiteres Vorgehen
Nach Freigabe der Entwurfsplanung durch den Stadtrat wird die Ausführungsplanung durch das beauftragte Ingenieurbüro erstellt und mit Vorlage des bepreisten Leistungsverzeichnisses der Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeigeführt. Im Anschluss an die Baumaßnahme zur „Regenwasserbehandlung Haibacher Straße“ wird der Ausbau der Einfahrt aus der Alois-Alzheimer-Allee einschließlich Herstellung der Lichtsignalanlage erfolgen. Als Bauzeit werden 4 Monate kalkuliert. Die Straßenbauarbeiten sollen unter Aufrechterhaltung der Zufahrt zum Klinikum erfolgen, jedoch können punktuelle Einengungen nicht ausgeschlossen werden.