Christian-Schad-Museum; Sachstandsbericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 14.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 14.07.2020 ö Beschließend 7PVS/6/7/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das neugestaltete Christian-Schad-Museum in den ehemaligen Räumen der Fachoberschule wurde hinsichtlich der baulichen Maßnahmen bereits Anfang 2019 fertiggestellt, sodass im Anschluss daran der klimatechnische Probebetrieb starten sollte.
Im Zuge der dazu erforderlichen Vorkehrungen wurde bereits deutlich, dass die vom beauftragten Ingenieurbüro Rosel (IBR) vertraglich geschuldeten Klimabedingungen (Raumtemperatur und relative Luftfeuchte) mit der eingebauten Klimatechnik nicht erfüllt-, oder dauerhaft sichergestellt werden konnten.
Ein Probebetrieb scheiterte daraufhin Ende April 2019.

Daraufhin wurde ein externer Fachplaner (FC-Planung GmbH; Eschborn) für Präzisionsklima von den Museen hinzugezogen, der die nicht eingehaltenen Klimaparameter aus dem ersten Probebetrieb bestätigte.

Die Entscheidung, das Museum nicht wie geplant am 28.06.2019 zu eröffnen, wurde der Öffentlichkeit durch eine Pressemitteilung am 23.05.2019 bekanntgegeben.
Am 15.07.2019 wurde der Stadtrat umfassend über den damaligen Sachstand unterrichtet.

Im Anschluss daran wurde - unter Einbeziehung des externen Fachplaners - die gesamte baufachliche, museale, klimatechnische und juristische Sachlage aufgearbeitet und bewertet.

Durch den Fachplaner der FC-Gruppe wurden nach einer sehr umfangreichen Sachstandsermittlung und mehrfach angeforderten Nachweisen für die nicht komplett vom Fachplaner Ingenieurbüro Rosel (IBR) vorliegende klimatechnische Ausführungsplanung mehrere Defizite festgestellt.
Weitere Plausibilitätsprüfungen durch Messungen, Veränderungen der Steuerungsparameter und der fachgerechte Einbau aller technischen Einbauten wurden vor Ort durchgeführt und dokumentiert.
Hier bestätigten sich ebenfalls technische Defizite an den eingebauten Klimakomponenten, Optimierungsbedarf an der Steuerung, sowie nicht, oder nur begrenzt funktionierende Einzelbauteile.

Um den gesamten Steuerungs- und Prüfungsprozess ständig prüfen und dokumentieren zu können, bekam die FC-Gruppe einen separaten Zugriff auf die bestehende Gebäudeleittechnik (GLT).

Alle bis zu diesem Zeitpunkt erkennbaren Fragen und Defizite wurden IBR mit Schreiben vom 20.09.2019 mit der Aufforderung zu einer umfassenden Stellungnahme zugesandt. Die jeweiligen Stellungnahmen gingen in vereinbarten drei Teilen bis 28.11.2019 ein.

Bereits nach Eingang der ersten Stellungnahme durch IBR am 11.10.2019 wurde durch die FC-Gruppe am 31.10.2019 ein erster Prüfbericht zur Ausführungsplanung von IBR vorgelegt, der als Grundlage eines umfassenden Prüf- und Fragenkatalogs diente.
Ein kompletter Prüfkatalog wurde nach Erhalt aller IBR-Stellungnahmen am 18.12.2019 durch die FC-Gruppe vorgelegt.
Dieser wurde sodann dem Planungsbüro IBR mit der Aufforderung einer Stellungnahme und einer zeitnahen Abhilfe am 20.12.2019 zugestellt.

Eine Rückmeldung ging am 09.01.2020 von IBR ein.

Die vorgenannte Chronologie war Grundlage eines Sachstandsberichtes im Plenum am 20.01.2020, ergänzt durch einen Antrag der KI vom 14.10.2019.

Die übermittelten Nachweise, Berechnungsgrundlagen, Ausführungs- und Montageplanungen
wurden umgehend durch die FC-Gruppe ausführlich analysiert und bewertet.
Im Ergebnis wurde bestätigt, dass das Anforderungsprofil zu den vertraglich geschuldeten Klimabedingungen und somit die Aufgabenstellung nicht erfüllt wurde.

Anschließend fand eine aufwendige Planungsphase zur Ertüchtigung der bestehenden Kältetechnik und zur Optimierung durch zusätzliche Komponenten statt.

Um das geforderte Anforderungsprofil weitestgehend erreichen zu können, wurden folgende Umbau- und Ergänzungsmaßnahmen als erforderlich festgestellt:

  • Austausch der vorhandenen Kühlregister
  • Nachbesserungsarbeiten an der Hydraulik der Kälteanlage
  • Umbau der Kälteanlage auf Niedertemperatur bis -5°C
  • Klimatische Aufrüstung des Treppenhauses mittels Klimasplitgeräte im Deckenbereich, um die klimatische Störgröße für die Ausstellungsräume zu reduzieren
  • Anpassungen und Aufrüstungen der Gebäudeleittechnik
  • Rückbaumaßnahmen und Ergänzungen Trockenbau im Treppenhaus zwecks Leitungsverlegungen und Verkleidung von Klimageräten
  • Zusätzliches Aussenklimagerät im vorhandenen äußeren Techniktrog auf der Landingseite

Zur Optimierung der klimatischen Verhältnisse und aufgrund geänderter Ausstellungsvoraussetzungen kommen ergänzende Maßnahmen hinzu:

  • Räumliche Abgrenzung des Eingangsbereichs zum Ausstellungsbereich im Erdgeschoss durch eine zusätzliche Automatikschiebtüre
  • Schaffung von Redundanzen aus der neuen Klimatechnik des Treppenhauses.

Seit Festlegung der erforderlichen Maßnahmen wurden auf Basis der überarbeiteten Ausführungsplanung die Nachtragsangebote eingefordert, geprüft und auf Grundlage der Vergabevorschläge des Ingenieurbüro Rosels sowie des Architekturbüros Böhm sämtliche Nachträge, in Absprache mit der Rechtsstelle, beauftragt.

Durch diese Vorgehensweise wurde sichergestellt, dass die Umbaumaßnahme wie geplant am 15.06.2020 begonnen werden konnte. Gemäß des Bauzeitenplanes wird die Ertüchtigungs- und Umbaumaßnahme im Oktober/November 2020 abgeschlossen werden, sofern seitens der Beteiligten Firmen keine coronabedingten Einschränkungen (Lieferungen, etc.) eintreten.

Für die Ertüchtigung, sowie die Optimierung der Klimatechnik werden Gesamtkosten in Höhe von 386.507,85 € fällig. Diese Gesamtkosten beinhalten sämtliche bauliche Maßnahmen sowie die Baunebenkosten. Vorgenannte Kostenbeinhalten zu ca. 60-65 % „Sowiesokosten“, die bei sorgfältiger Planung und Berechnung bereits im früheren Baustadium angefallen wären.

Der bisherige Haushaltsansatz von 5.966.584,69 € ist jedoch um einen reduzierten Betrag von 340.000,- € zu erhöhen, da aus dem bestehenden Haushaltsansatz noch verfügbare Mittel bereitstehen.

Eine juristische Bewertung, sowie die Festlegung der Höhe des Schadenersatzes gegenüber dem Fachplaner und eventuell auch gegenüber dem Architekten und ausführenden Firmen kann erst nach Abschluss aller Leistungen erfolgen. Dabei ist zwischen den sogenannten „Sowiesokosten“ zu unterscheiden, die ohnehin durch den Bauherrn zu tragen sind und Kosten, die derjenige tragen muss, welcher den Schaden nachweislich verursacht hat.

In Absprache mit der Rechtsstelle wurde die Vorgehensweise, den Bauprozess ohne sofortige juristische Auseinandersetzung anzustreben, als einzige Möglichkeit erachtet, das gemeinsame Ziel der Eröffnung des Christian-Schad-Museums für 2020 nach erfolgreichem Abschluss des Probebetriebs unter Verzicht auf ein aufwendiges und den Bauablauf über mehrere Jahre blockierendes Beweissicherungsverfahren zu erreichen.

.Beschluss:

1. Der Sachstandsbericht zum aktuellen Stand - Klimatisierung des Christian-Schad-Museums -   wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt , alle zur Inbetriebnahme des Museums notwendigen Schritte zu veranlassen.

3. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Nachtragshaushalt 2020 bereitzustellen.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen jeweils zeitnahen Folgebericht vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.09.2020 08:27 Uhr