I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 17.06.2020 beantragte die Firma OWA Faserplattenwerk GmbH den Neubau einer Leichtbaulagerhalle auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xx, Gem. Leider, Werftstraße xx, 63741 Aschaffenburg.
Die Firma OWA Faserplattenwerk GmbH plant die Verlegung des bestehenden Umschlages von Rohperliten vom Kai xx an den neuen Standort im Hafen Aschaffenburg. Die Anlieferung der Rohperlite erfolgt per Schiff und die Abholung mit Lastkraftwagen. Die Jahresmenge soll sich auf ca. 10.000 t belaufen.
Auf dem derzeit unbebauten Grundstück am Längsbecken des Hafengebietes ist die Errichtung einer Lager- und Umschlaghalle mit Satteldach in Leichtbauweise geplant. Die Maße der Halle beträgt ca. 50 m x 25,40 m, bei einer Traufhöhe von ca. 6,30 m und einer Firsthöhe von ca. 8,50 m. An die Halle südlich anschließend ist ein Vordach mit einer Fläche von 25 m² geplant. Die Gebäudegrundfläche liegt bei 1.270 m². Außerhalb des Gebäudes wird keine zusätzliche Lagerfläche für diesen Bauantrag geplant, bzw. benötigt. Die Grundstücksgröße beträgt 5.485 m². Von Seiten des Bayernhafens ist geplant, die Außenfläche neu zu überplanen, hierzu soll noch ein Bauantrag eingereicht werden.
Die beabsichtigte überbaubare Fläche wird derzeit bereits als Lagerfläche genutzt.
An der westlichen Seite des Gebäudes befindet sich auf dem Grundstück bereits ein Gebäude (Lagerhalle Bavaria) mit einer Grundfläche von 1.500 m².
Die Entladung auf der Anlage wird zunächst durch einen Hydraulikbagger in einen mobilen Entladetrichter und weiter über zwei Förderbänder zur Hallenmitte erfolgen. Die Beladung der Lastkraftwagen erfolgt über Beladetrichter und Förderbänder in die Fahrzeuge.
Das Lager wird 4 - 5 Mal pro Jahr befüllt. Der Abtransport in das Werk nach Amorbach erfolgt über Silo-LKW´s. Die Häufigkeit beläuft sich auf 1 - 3 Transporte pro Wochentag.
Die Beladungszeiten der Silo-LKW´s bewegen sich in der Zeit von 6.00 - 22.00 Uhr.
Vor Ort sollen keine ständigen Arbeitsplätze entstehen. Die Entladung der Schiffe sowie die Beladung der Silo-LKW´s erfolgt als Dienstleistung über das Personal des Bayernhafens.
Die Zufahrt erfolgt von Osten über die Werftstraße.
II.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist damit als Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils i.S.d. § 34 BauGB zu beurteilen. Das Baugrundstück liegt innerhalb des Sonderbaugebietes Hafen Aschaffenburg. Der betreffende Gebietsabschnitt weist eine industrielle Prägung i.S.d. § 9 BauNVO auf. Es ergeben sich folgende maßgebende Bebauungskriterien:
Sondergebiet Hafen – GI/GE
überbaute Grundstücksfläche: ca. 100 %
abweichende Bauweise
Das Bauvorhaben fügt sich als Lagerhalle in das vorliegende Gewerbe-, bzw. Industriegebiet hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Bei einer Grundstücksgröße von 5.485 m² ergibt sich durch die Halle und das Vordach eine überbaute Fläche für dieses Bauvorhaben von 1.295 m².
Die bereits bestehende versiegelte Fläche beläuft sich auf ca. 100 % der Grundstücksgröße und bewegt sich innerhalb des sich, im Hafengebiet ergebenden Rahmens.
Auf den Nachweis von eigenen Stellplätzen kann verzichtet werden, da im Zusammenhang mit dieser Lagerhalle kein eigenes Personal beschäftigt wird. Die Umschlagsfläche als solche ist bereits vorhanden und wird um die Lagerhalle ergänzt.
Die gesetzlichen Abstandsflächen sind eingehalten.
Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.