Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg – kommunale Dienstleistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 24.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.07.2020 ö Beschließend 7PL/9/7/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung haben die Stadtwerke für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Dabei gelten die allgemeinen Vorschriften, die Vorschriften über die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertung und über den Anhang, die nach dem 3. Buch des Handelsgesetzbuchs für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften gelten.

Der nach den gesetzlichen Vorschriften insoweit erstellte Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2019 ist Inhalt der Berichterstattung.

Der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Gemeinderat vorzulegen. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Die Abschlussprüfung zum vorliegenden Jahresabschluss 2019 ist mittlerweile abgeschlossen. An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes schließt die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Sie ist innerhalb von 12 Monaten, also bis zum 31.12. des folgenden Jahres, durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO). Der Jahresabschluss kann deshalb für eine Stellungnahme vorgelegt werden nicht jedoch zu der gesetzlich vorgesehenen Feststellung. Um dennoch das Plenum zeitnah zum abgelaufenen Wirtschaftsjahr der Stadtwerke zu informieren, wird der Jahresabschluss schon zur Kenntnis gegeben. Es wird um die vorgeschlagenen Beschlussfassungen gebeten.

.Beschluss: 1

Dem mündlichen Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) zur Abführung von mind. 5 Mio. € anstelle der vorgeschlagenen 1.100.000,00 € an den Haushalt der Stadt Aschaffenburg wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 2, Dagegen: 42

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

I.        Der Jahresabschluss 2019 der Stadtwerke Aschaffenburg wird wie folgt zur Kenntnis genommen.

a)        Bei einer Bilanzsumme von 125.646.759,42 € beträgt der im Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftete Gewinn 8.235.891,24 €.

b)        Der Jahresgewinn soll nach dem Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadtwerke wie folgt verwendet werden:

Abführung an den Haushalt der Stadt        1.100.000,00 €
zuzüglich der abzuführenden Kapitalertragsteuer
inkl. Solidaritätszuschlag

Einstellung des verbleibenden Gewinns in die „Allgemeine Rücklagen“ der Stadtwerke Aschaffenburg.

c)        Der von der Dornbach GmbH, Mainz, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2019 wird zur Kenntnis genommen
       (Anlage 4).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 44, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2020 08:51 Uhr