Aschaffenburger Versorgungs-GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 24.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.07.2020 ö Beschließend 8PL/9/8/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

Im vorliegenden Fall sind

-        die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
und
-        die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2019 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,

persönlich beteiligt.

Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:

1        Autz Wolfgang
2        Dr. Blatt Lothar
3        Büttner Johannes
4        Elsässer Werner
5        Euler Jessica
6        Gans Brigitte
7        Gerlach Thomas
8        Giegerich Thomas
9        Dr. Henke Erich
10        Herzing Jürgen
11        Herzog Klaus
12        Klein Karsten
13        Kunkel Rainer
14        Lenz-Böhlau Anne
15        Lüder Gerd
16        Otter Gerald
17        Roth Walter
18        Stegmann Karl-Heinz
19        Wagener Stefan

Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.

2.        Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 7 Abs. 1 b) in Verbindung mit § 46 Nr. 1 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.

.Beschluss:

I.
1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen:

Autz Wolfgang, Dr. Blatt Lothar, Büttner Johannes, Elsässer Werner, Euler Jessica, Gans Brigitte, Gerlach Thomas, Giegerich Thomas, Dr. Henke Erich, Herzing Jürgen, Herzog Klaus, Klein Karsten, Kunkel Rainer, Lenz-Böhlau Anne, Lüder Gerd, Otter Gerald, Roth Walter, Stegmann Karl-Heinz, Wagener Stefan

2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 28, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
(ohne Mitwirkung der persönlich beteiligten Mitglieder)

Datenstand vom 06.10.2020 08:51 Uhr