Pestalozzi-Grundschule Schwimmbadsanierung und Betonsanierung Decke


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.09.2020 ö Beschließend 2PVS/7/2/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das 1957 erbaute Schulschwimmbecken der Pestalozzischule musste Mitte 2016 aus bauaufsichtlichen, technischen und hygienischen Gründen geschlossen werden.

Im Juni 2018 wurde anlässlich einer Informations-/Elternversammlung mehrheitlich deutlich, dass Schulschwimmbad wieder zu aktivieren.
Entsprechende erste Planungskosten (50.000,- €) wurden somit im Nachtragshaushalt 2018 eingestellt, um weitere Grundlagenermittlungen durchführen zu können. Auch für das Haushaltsjahr 2019 wurden weitere Haushaltsmittel (50.000,- €) als ergänzende Planungskosten berücksichtigt.
Bereits zu diesen Haushaltsberatungen wurde darauf hingewiesen, dass die Pestalozzi-Grundschule erweiterten Raumbedarf für ihre Mittagsbetreuung durch Verlagerung aus dem UG der Mittelschul-Turnhalle beansprucht. Diese, sowie etwaig entstehende Bedarfsergebnisse aus dem beauftragten Schulentwicklungsplan sollten in einer Gesamtplanung zumindest bekannt, bzw. berücksichtigt werden.

Eine erste Kostenschätzung (2018) zur Schwimmbadsanierung in Höhe von insgesamt 1,10 Mio.€ diente aktuell als Grundlage für die künftigen Haushaltsansätze.

Am 24.06.2019 (Haupt- und Finanzausschuss) wurden die für eine Gesamtmaßnahme erforderlichen Architekten- und Fachplanerleistungen (Schwimmbadtechnik, Heizung, Lüftung, Sanitär, Betonsanierung, Brandschutz, etc.) vergeben.

Nach jetzt vorliegenden sehr intensiven Bestandsuntersuchungen ist ein erheblich größerer Umfang notwendiger Sanierungen zu erkennen, die einzeln wie folgt dargestellt werden:

  • Im Zuge einer bereits schon einmal vorgenommenen Sanierung des Schwimmbeckens (genaues Datum ist nicht bekannt) wurde eine zusätzliche Betonschale an den Beckenwänden und auf dem Beckenboden angebracht, da das Becken offensichtlich zu diesem Zeitpunkt bereits größere Wasserverluste verursachte.

  • Auch wurde die bisherige seitliche Ablaufrinne als Überlaufrinne neu ausgebildet.

  • Da das Schwimmbecken im Kellergeschoss lediglich von zwei Seiten zugänglich ist, wurden neue Abflussleitungen in der zusätzlichen (inneren) Betonschale integriert.

  • Die komplette Verrohrung ist bei der Sanierung zu erneuern, da aus Gewährleistungsgründen ein Anschluss der neuen Technik an die alte Verrohrung auszuschließen ist.

  • Durch die sehr geringe Raumhöhe kommt es für die Anordnung der Lüftungsanlagen zu Einschränkungen. Ein Teil der Technik ist entweder über Dach zu führen oder vor das Gebäude zu platzieren. Eine Entscheidung kann  erst in der Vertiefung der Planung erfolgen.

  • Durch den Wunsch der Schule nach einer nachhaltigen barrierefreien Nutzung des Schwimmbades ist ein zusätzlicher, separater Eingang erforderlich. Ebenfalls sind barrierefreie Räumlichkeiten für Duschen, Umkleide und Sanitäranlagen zu schaffen, die eine weitergehende und umfangreichere Sanierung der bestehenden Bereiche und darüber hinaus erfordern.

  • Wegfallende Räume für die bisherige Schulnutzung sind im Untergeschoss zu ersetzen.

  • Die Auslegung aller technischen Komponenten (Heizung, Lüftung, Entfeuchtung) erfordert eine zwingende Sanierung der Außenwände und Fenster um das Bestandsgebäude

bauphysikalisch für die neue Technik Schwimmbadtechnik kompatibel zu machen. Diese energetische Gebäudeaußensanierung ist in der nachfolgenden Kostenaufstellung nicht enthalten. Diese Leistungen stehen in diesem Trakt ohnehin in absehbarer Zeit an.

  • Beim Abbruch der abgehängten Decken kamen sichtbare Schäden der vorhandene Schwimmbad-Rohdecke zum Vorschein. Daraufhin wurde die Betonbeschaffenheit der Rohdecke in einer umfassenden Betonanalyse untersucht. Aufgrund der festgestellten, fortgeschrittenen Karbonatisierungstiefe ist eine Betonsanierung der Decke unausweichlich und unabhängig von der zukünftigen Raumnutzung durchzuführen. Die Kosten hierfür werden nachfolgend aufgeführt.



Die jetzt ermittelte Kostenschätzung der Badsanierung beinhaltet folgende Kostengruppen:

                                                          (netto)
1.1          Umbau Technikraum                                  42.000,- €  
1.2        Umbau Badbereich                                252.000,- €
1.3        Umbau Umkleide                                192.000,- €
1.4        Umbau Eingang und Nebenräume                112.000,- €
1.5        Schwimmbecken                                  97.000,- €
1.6.1        Abwasser, Wasser, Gasanlage                  60.000,- €
1.6.2        Wärmeversorgung                                  46.500,- €
1.6.3        Lüftungsanlage                                150.000,- €
1.6.4        Anschluss- und sonst. Maßnahmen                    7.500,- €
1.7        Haustechnik, Elektro                                120.000,- €
1.8        Aussenanlagen                                  30.000,- €
1.9        Nebenkosten                                        336.500,- €
Baupreisindex seit Feb. 2020: 0,5% ca.                    7.500,- €

Gesamt, Netto                                         1.453.000,- €
Zur Aufrundung                                               781,- €

Badsanierung Gesamt, Brutto                         1.730.000,- €



Die jetzt ermittelte Kostenschätzung der Betonsanierung Decke beinhaltet folgende Kostengruppen:

                                                       (netto)
1.1        Sanierung Rippendecke                        232.100,- €
1.2        Nebenkosten                                          47.200,- €
Baupreisindex seit Feb. 2020: 0,5% ca.                    1.400,- €

Gesamt, Netto                                            280.700,- €
Zur Aufrundung                                            5.014,- €
               
Betonsanierung Rippendecke Gesamt, Brutto    340.000,- €




Hinsichtlich einer möglichen Förderung einer Schulschwimmbadsanierung sind nach Rückkopplung mit dem Fördergeber nachfolgende Kriterien, bzw. Rahmenbedingungen einzuhalten:
  • Eine förderfähige Einzelübungsstätte erfordert die Abmessung von aktuell 8 x 16,66 m.
Das bestehende Becken hat die Abmessung von 5,00 x 12,50 m. Ein ausreichender und
geforderter Beckenumgang ist nicht vorhanden und kann auch nicht erweitert werden.
  • Für die Förderung eines zu sanierenden Beckens ist der wöchentliche Nachweis von mind. 40 Übungseinheiten erforderlich. Dieser Nachweis kann aktuell nicht geführt werden.
  • Bei einer Sanierung ist die Kostenrelation einem neuen Schulschwimmbecken in geforderter Mindestgröße gegenüberzustellen. Der Kostenrichtwert (Stand 1. Januar 2018) beträgt für ein neues Bad 2.719.980,- € (brutto).
  • Incl. aktuellen Baukostenindex (8,2%) ca. 2.945.000,-€.


Hinsichtlich des Zustandes der vorhandenen Rippendecke wird seitens des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft die Betonsanierung zwingend empfohlen. Dies ist unabhängig von der zukünftigen Nutzung der Räumlichkeiten unabdingbar.

.Beschluss: 1

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Sanierung des bestehenden Schulschwimmbades in der Pestalozzi-Grundschule sowie zur Betonsanierung der bestehenden Schwimmbaddecke wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten :
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

I.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, als erste Stufe die notwendige Betonsanierung der vorhandenen Rippendecke mit einem Kostenvolumen von 340.000€ zu veranlassen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten :
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

.Beschluss: 3

I.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, als weitere Stufe die Schwimmbadsanierung, inkl. der angrenzenden Räume im UG (Sanitär, Umkleide, behindertengerechter Zugang, Technik, etc.), sowie der angrenzenden Außenhülle und den installationsbedingten Durchdringungen bis zum Dach mit einem Kostenvolumen von 1.730.000 € zu veranlassen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten :
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 4

.Beschluss: 4

I.
4. Notwendige Haushaltsmittel sind im jeweiligen Haushaltsjahr bereitzustellen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten :
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 4

Datenstand vom 04.02.2021 09:08 Uhr