Radweg Obernau entlang der Maintalstraße - Vorstellung der Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 06.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.10.2020 ö Beschließend 5PVS/8/5/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung
Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung am 22.09.2015 beschlossen, einen einseitigen gemeinsamen Geh- und Radweg zwischen der Staatsstraße (St) 2309 entlang der Maintalstraße in Obernau zu bauen.

Im Jahr 2013 wurde im Zuge der Ortsumgehung Obernau entlang der Neubaustrecke der St 2309 vom Bauhof der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bis zur Einmündung der Maintalstraße vom staatlichen Bauamt ein ca. 2,80 m breiter straßenbegleitender Geh- und Radweg realisiert, der Richtung Innenstadt an den bestehenden Mainradweg anschließt.

In Richtung Obernau blieb jedoch eine Lücke von ca. 400 m von der Einmündung der Maintal-straße bis zum Ortseingangsbereich von Obernau bestehen. Diese Lücke soll mit dem Neubau des Geh- und Radweges westlich der Maintalstraße geschlossen werden. Im Radverkehrskonzept wird die Verbindung als Hauptverbindung 1. Ordnung eingestuft.

Derzeit müssen Radfahrer in diesem Abschnitt in beide Richtungen bei einer zulässigen Höchst-geschwindigkeit von 50 km/h im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr fahren. Für Fußgänger ist keine Wegeverbindung zum bestehenden Geh- und Radweg vorhanden. Innerorts wird der Radverkehr bei Tempo 30 ebenfalls auf der Fahrbahn geführt.

Für die Realisierung des Projektes ist der Erwerb einiger Grundstücke erforderlich. Bisher konnten nur etwa die Hälfte der erforderlichen Flächen erworben werden. Daher ist für die Baumaßnahme eine Enteignung der restlichen Flächen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens nötig.

Das Stadtplanungsamt hat alternativ untersucht, den neuen Geh- und Radweg auf der östlichen Seite der Maintalstraße anzulegen, da dort weniger Grundstückseigentümer von der Maßnahme betroffen wären. Dies wird aus Gründen der Verkehrssicherheit und Durchgängigkeit der Rad-verkehrsführung jedoch nicht als zielführend erachtet, da der in Richtung Obernau fahrende Radverkehr die Maintalstraße zweimal queren müsste und viele den neuen Radweg daher nicht nutzen würden.


Projektbeschreibung
Der geplante gemeinsame Geh- und Radweg verläuft parallel zur Maintalstraße westlich in einem Abstand von 3,50 m zur Fahrbahn. Die Ausbaulänge zwischen der Einmündung und dem Ortseingang beträgt rund 400 m. An der Einmündung zur St 2309 schließt er an den vorhandenen Weg an. Stadteinwärts fahrende Radfahrer werden vor der Zufahrt zum Netto-Markt auf die Fahrbahn geführt. Radfahrer in Gegenrichtung können über eine Mittelinsel queren.

Der geplante Oberbau besteht aus einer 29 cm starken Frostschutzschicht, einer 8 cm dicken Asphalttragschicht und einer 3 cm dicken Asphaltdecke. Nach Einschätzung des Bodengutachters ILG ist eine Bodenverbesserung erforderlich, um die nach RStO 12 geforderte Tragfähigkeit zu gewährleisten. Die Wegbreite beträgt 2,80 m und orientiert sich am vorhandenen Geh- und Radweg entlang der Ortsumgehung. Die Querneigung des Weges beträgt 2,5 %. Auf beiden des Weges werden 0,5 m breite Bankette mit einer Querneigung von 6 bzw. 12 % angelegt. Westlich der Fahrbahn wird ein 1,5 m breites Bankett mit einer Querneigung von 12 % angelegt.

Das anfallende Niederschlagswasser der Maintalstraße wird in Versickerungsmulden mit einer Breite von 1,5 m geleitet. Im Zuge der Bodenuntersuchung wurde zum Teil eine sehr geringe Wasserdurchlässigkeit festgestellt. Um das Speichervolumen zu erhöhen, werden in diesen Bereichen Rigolen angelegt. Zudem ist eine Sickerrohrleitung erforderlich, die das Wasser aus der Rigole aufnimmt und bei Starkregenereignissen in den Kanal leitet.
Der gemeinsame Geh- und Radweg wird über die geplante Ausbaustrecke mit einer Beleuchtungs-anlage ausgestattet. Im Bereich des Lebensmittelmarktes sind zwei Beleuchtungsmaste zu versetzen.


Kostenberechnung und weitere Schritte
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 480.000 € brutto und setzen sich folgendermaßen zusammen:
  • Baukosten:                320.000 €
  • Baunebenkosten:          30.000 €
  • Grunderwerb:                  30.000 €
  • Beleuchtung                100.000 €

Bei einer Luftbildauswertung wurde durch das Büro Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH eine potentielle Kampfmittelbelastung im Bereich des Ortseingangs westlich der Maintalstraße festgestellt. Diese muss im Zuge der Baumaßnahme sondiert werden.

Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) wurde auf Grundlage der Vorplanung (Stand 24.03.2016) beauftragt und im August 2017 fertiggestellt. Die Ergebnisse haben eine Gültigkeit von 5 Jahren. Der Landschaftspflegerische Begleitplan wird vom Stadtplanungsamt nach der Entwurfsplanung fertiggestellt.

Nach der Entwurfsplanung werden die Unterlagen für die Leistungsphase 4 (Genehmigungs-planung) zusammengestellt und das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, welches etwa 1 - 1,5 Jahre in Anspruch nimmt. Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist frühestens Ende 2021 zu rechnen. Die Bauarbeiten sollen Mitte 2022 starten und innerhalb von 12 Wochen abgeschlossen sein.

Die Haushaltsmittel sind demnach erst 2022 bereitzustellen.

.Beschluss:

I.
1.        Der Bericht der Verwaltung zur Entwurfsplanung des Geh- und Radweges an der Maintalstraße wird zur Kenntnis genommen.
2.        Dem Entwurf des Tiefbauamtes zur Planung des Geh- und Radweges wird zugestimmt. Die Realisierung soll 2022 erfolgen.
3.        Im Haushalt sind für den gesamten Radverkehr mittelfristig Finanzmittel in Höhe von 800.000 € bereitgestellt. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 480.000 € brutto.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ X ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2021 09:18 Uhr