Umbau der Kreuzung Obernauer Straße/Ringstraße: Erneuerung des Fahrbahnoberbaus und Änderung der Radverkehrsanlagen - Vorstellung der Vorplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 06.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.10.2020 ö Beschließend 6PVS/8/6/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Die Kreuzung Obernauer Straße mit der Ringstraße (Adenauerbrücke) ist seit ihrer Entstehung vor ca. 40 Jahren stets nur punktuell saniert worden. Durch den Bau der Ringstraße hat die Obernauer Straße mehr an Bedeutung gewonnen. Der Oberbau des Doppelknotens entspricht nicht mehr den Anforderungen des heutigen Verkehrsaufkommens und den Achslasten der schweren Lkw. Im Jahr 2015 wurden an der Kreuzung im Durchschnitt 25.700 Fahrzeuge pro Werktag gemessen.
Im Lauf der Jahre haben sich Spurrinnen und Verdrückungen gebildet, da auch der Untergrund nachgegeben hat und den Belastungen nicht mehr genügt. Daher ist es notwendig, die Doppel-kreuzung von Grund auf zu erneuern und die im Jahr 2018 durchgeführte Sanierung der Decke des angrenzenden Südrings (jetzt Dr.-Willi-Reiland-Ring) und die im Jahr 2019 erfolgte Sanierung der im Nordwesten angrenzenden Fahrbahn der Adenauerbrücke konsequent fortzuführen.


2. Projektbeschreibung

Mit der Erneuerung des Oberbaus des Doppelknotens stellt sich auch die Frage nach den Spuraufteilungen und Anpassungen in den Radverkehrsanlagen. Die Spuraufteilungen können aufgrund der Komplexität des Doppelknotens nicht wesentlich modifiziert werden.

Die Radverkehrsanlagen sind zum Teil überholt und mit den heutigen Richtlinien nicht mehr vereinbar. Sie sollen daher mit dem Umbau auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Die Radverkehrsanlagen der Obernauer Straße sind ausschließlich Radwege, d.h. die Radfahrer fahren auf dem Gehweg als getrennter Geh-und Radweg an der Seite der Fußgänger. Über die Einmündungen der Ringstraße wird der Radverkehr als Radstreifen geführt. Erst letztes Jahr wurde die Einmündung der Clemensstraße für den Radverkehr ertüchtigt.

Stadteinwärts gibt es auf der Obernauer Straße bis zu der Einmündung Clemensstraße, die für den motorisierten Individualverkehr gesperrt ist, keine Radverkehrsanlage. Die beiden dortigen Spuren sind für die Anlage eines Schutzstreifens zu schmal (je Spur nur 3,00 m), der Gehweg ebenso für einen Radweg (2,19 m). Die Radfahrer fahren mit dem motorisierten Verkehr mit und können erst direkt nach der Ampelanlage in Höhe der Einmündung Clemensweg auf den Gehweg fahren. Von dort verläuft der getrennte Geh- und Radweg bis zu der Auffahrt des Südrings (jetzt Dr.-Willi-Reiland-Ring) auf die Obernauer Straße. Im Bestand werden die Fußgänger hier über einen Fußgängerüberweg (FGÜ) über die Einmündung geführt. Die Radfahrfurt begleitet den FGÜ und führt den Radverkehr auf dem getrennten Geh-und Radweg weiter bis zur Einmündung des Bahnweges. Hier müssen die Radfahrer derzeit absteigen und über die dortige Fußgängerampel laufen. Am gegenüberliegenden Gehweg können die Radfahrer noch ca. 30 m fahren, dann endet der Radweg abrupt und sie werden auf die Fahrbahn der Südbahnhofstraße gezwungen.

Um einen flüssigeren Ablauf für den Radverkehr zu erhalten, soll er auf der Höhe des jetzigen Fußgängerüberweges auf die Fahrbahn geführt werden und auf dieser bis in die Südbahnhof-straße bleiben. Um dies zu ermöglichen, wird die derzeitige Rechtsabbiegerspur in den Bahnweg aufgelassen und zu einem breiten Radfahrstreifen.

Die Kreuzung Obernauer Straße/Bahnweg/Südbahnhofstraße/Fischerhohle ist in ihrer heutigen Bedeutung überdimensioniert. Dies resultierte noch aus der Zeit vor dem Ringstraßenbau, als die Südbahnhofstraße als Umfahrungsstraße dienen musste. Im Verhältnis dazu hat die Südbahnhof-straße heute eine untergeordnete Rolle, ebenso wie Bahnweg und Fischerhohle. Die Zahlen der Verkehrsbelastung zeigen, dass auch trotz der Anfahrt zur Firma Joyson eine eigene Rechts-abbiegerspur für den Bahnweg nicht notwendig ist. Zudem ist es aufgrund der Fahrkurven für den Schwerverkehr ohnehin leichter, hier auf der aktuell mittleren Spur zu fahren.

Da es kaum Linksabbieger in die Fischerhohle gibt, kann dieser kombiniert mit dem Geradeaus-Verkehr laufen. Die linke Spur soll daher in eine gemeinsame Geradeaus- und Linksabbiegerspur umgewandelt werden. Der Rechtsabbieger ist demgegenüber stark belastet, auch durch den Schwerverkehr für Joyson. Daher ist es vorgesehen, für den Rechtsabbieger in den Bahnweg eine eigene Aufstellspur vor der Lichtsignalanlage (LSA) mit einer Länge von ca. 50 m zu markieren.
Für den links in die Fischerhohle abbiegenden Radverkehr ist eine Aufstellfläche vor der Haltelinie des LSA geplant. Der geradeausfahrende Radverkehr wird von den beiden übrigen Spuren durch eine schmale Sperrfläche mit Leitbarken (analog des Radstreifens in der Friedrichstraße) geschützt, und fährt nach Freigabe durch die LSA mittels eines 2,00 m breiten Radstreifens in die Südbahnhofstraße ein. Mittelfristig ist angedacht, weitere Radverkehrsanlagen in der Südbahnhof-straße weiterzuführen.

Damit der aus dem Dr.-Willi-Reiland-Ring nach rechts einbiegende Verkehr nicht die geplante Radverkehrsanlage und/ oder den Fußgängerüberweg (derzeit muss er die Vorfahrt der Obernauer Straße beachten) zustellt, soll hier der vorhandene Fußgängerüberweg durch eine LSA ersetzt werden. Dies hat zum einen den Vorteil, dass der Radfahrer in einer Phase geschützt über beide Ausfahrrampen fahren kann, zum anderen wird der geplante Radstreifen nicht von den aus dem Dr.-Willi-Reiland-Ring kommenden Fahrzeugen verstellt. Auch der vom Dr.-Willi-Reiland-Ring kommende Rechtsabbieger kann bei Grün geregelt in die Obernauer Straße einfahren und muss nicht den Längsverkehr Richtung Südbahnhofstraße beachten, da dieser dann zeitgleich keine Freigabe hat. Schon heute kann der vom Dr.-Willi-Reiland-Ring kommende Schwerverkehr wegen der schmalen Rampe die in Richtung Obernau wartenden Fahrzeuge nicht passieren und nur dann auf die Obernauer Straße in Richtung Südbahnhofstraße einfahren, wenn zeitgleich die Freigabe der Linksabbieger in Richtung Obernau erfolgt.

Stadtauswärts beginnt die Radfahranlage von der Südbahnhofstraße kommend mit einer Furt über die Fischerhohle. Weiter werden die Radfahrer über einen getrennten Geh-und Radweg geführt. Auf Höhe des Wendehammers der Obernauer Straße 19 führt der Radweg an einer Grüninsel vorbei. Hier hat sich bereits ein schmaler Pfad gebildet, da einige Radfahrer die starke Kurve im Anschluss nicht fahren wollen und daher den kürzeren Weg durch die Grüninsel nehmen. Für eine kontinuierlich fahrbare und sichere Routenführung des Radverkehrs soll dieser Pfad zu einer asphaltierten Bahn von 1.50 m Breite ausgebaut werden. Dies verringert auch das Konflikt-potenzial mit den Fußgängern in der starken Kurve. Mit Rücksicht auf die beiden in der Grünfläche befindlichen Bäume soll dieser Teil jedoch vorerst zurückgestellt werden. Beide Bäume sind nicht gesund und werden durch das Gartenamt zwecks der Entwicklung beobachtet.
Im weiteren Verlauf kreuzt der Radweg die Auffahrt auf die Adenauerbrücke. Die vorhandene Furt ist etwas abgesetzt und soll näher an die Obernauer Straße herangeführt werden, damit die Radfahrer besser im Blickfeld des Kfz-Verkehrs bleiben.

Auch über die Abfahrtsrampe soll der geradeaus fahrende Radverkehr möglichst nah an der Obernauer Straße geführt werden. Der Geradeausfahrer kann bei Freigabe durch die Doppel-scheibe der Fußgängerschutzanlage (FSA) direkt auf die Fahrbahn fahren und im weiteren Verlauf in Richtung Obernau auch dortbleiben. Derzeit führt der Radstreifen nach der Furt über die Rampe wieder auf den Gehweg und endet dort nach 10 m an der FSA. Der Radverkehr muss derzeit die Freigabe des querenden Fußgängerverkehrs abwarten um gefahrlos auf die Fahrbahn Richtung Obernau fahren zu können. Er muss somit zwei Phasen passieren. Zukünftig soll dieser zweite Stopp entfallen und der Radverkehr direkt in den Längsverkehr Richtung Obernau eingefädelt werden. Dies ist aufgrund der Markierung und der guten Sichtbarkeit der Radfahrenden gegeben. Ähnliche Situationen gibt es bereits vor der Einfahrt in Kreisverkehre, wenn die Radverkehrsanlage endet und nicht beide Verkehrsteilnehmer gleichzeitig einfahren können.
Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite im weiteren Verlauf der Obernauer Straße ist leider keine Überführung in eine Radverkehrsanlage möglich.

Der in die Clemensstraße abbiegende Radverkehr kann wie bisher die Furt über die bestehende Abfahrtsrampe nehmen und mit der LSA die Obernauer Straße queren, um in die Radverkehrs-anlage der Clemensstraße einzubiegen.

Die Stadtwerke planen ein Beleuchtungskonzept zu erstellen. Die Beleuchtung wird dabei insgesamt verbessert, vor allem wird auf die LED-Technik umgestellt.

Die LSA bleibt in ihrer Leistungsfähigkeit erhalten, die Verkehrstechnik wird angepasst, da sich die Spuren und die Breiten der Übergänge zugunsten des Radverkehrs ändern.

Der Neubau von Leitungen durch die AVG ist vorerst nicht geplant.
Während der Baumaßnahme werden auch zwei Kanalhaltungen in geschlossener Bauweise erneuert, da diese Kanalsanierungsmaßnahme ohne Sperrung der Straße nicht durchgeführt werden kann. Sie läuft haushaltstechnisch jedoch separat ab.


3. Angaben zu den Kosten

Baukosten geschätzt:    ca. 920.000 Euro
Baunebenkosten 20 %: ca. 184.000 Euro

Gesamtkosten geschätzt brutto: ca. 1.104.000 Euro

Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.


4. Finanzierung

Die Finanzierung des Projektes erfolgt über den Vermögenshaushalt. Das Tiefbauamt wird die erforderlichen Mittel für den Haushalt 2022 anmelden.


5. Weiteres Vorgehen

Nach Freigabe der Vorplanung wird in den nächsten Monaten die Entwurfsplanung mit der zugehörigen Kostenberechnung erstellt.
Auf Grundlage eines bepreisten Leistungsverzeichnisses kann im Anschluss der Bau- und Finanzierungsbeschluss erfolgen.
Die Maßnahme soll im Jahr 2022 baulich umgesetzt werden.
Die Bauzeit wird mit ca. 3,5 Monaten veranschlagt. Dies ist u. a. der schwierigen Verkehrs-sicherung geschuldet.

.Beschluss:

I.
1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Vorplanung zur Erneuerung des Fahrbahnoberbaus des Doppelknotens und zum Umbau der Radverkehrsanlagen zur Kenntnis.

2. Allerdings soll die Situation zusammen mit dem geplanten Ortstermin zu TOP 4 noch einmal in Augenschein genommen werden.

II. Angaben zur Klimawirkung:

(Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ X ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2021 09:18 Uhr