Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); - Einziehung einer Teilfläche der Werftstraße (Hafengebiet) - Widmung der Franzensbader Straße (südlicher Teil)


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 06.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 06.10.2020 ö Beschließend 7PVS/8/7/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

zu I.1.
Die Werftstraße (Hafengebiet), gewidmet als Eigentümerweg, hat in diesem Abschnitt jede Verkehrsbedeutung verloren.
Die Bayernhafen GmbH & Co.KG, 93055 Regensburg, hat mit Schreiben vom 20.05.2020 beim Tiefbauamt die Einziehung dieser Teilstrecke beantragt, da sie selber wegen ihrer Rechtsform als GmbH & Co.KG nicht mehr hoheitlich tätig werden kann.

Die Absicht der Einziehung wurde am 05.06.2020 im Amtsblatt der Stadt Aschaffenburg bekannt gemacht.
Einwendungen liegen keine vor.


zu I.2.
Bei der Überprüfung der Widmungsunterlagen wurde festgestellt, dass der südliche Teil der Franzensbader Straße nicht gewidmet ist.
Die Widmung soll deshalb nachgeholt werden.
Die Flächen Fl.Nr. 28/3, 28/9 und 28/10 (alle Gemarkung Leider) sind im Eigentum der Stadt.
Die Widmung ist vom Träger der Straßenbaulast zu verfügen.

.Beschluss:

I.
1. Mit Wirkung vom 01.10.2020 wird ein Teilstück der Werftstraße gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) eingezogen:
Fl.Nr. 1041/1 und 1042/1 sowie eine Teilfläche aus Fl.Nr. 1043/2 (alle Gemarkung Leider)
Anfang: bisheriger Endpunkt der Werftstraße
Ende: Höhe östliche Grenze der Fl.Nr. 1043/1 (Gemarkung Leider)
Länge: 203 m (Anlage 2)

2. Mit Wirkung vom 01.11.2020 wird gemäß Artikel 6 des BayStrWG folgende Fläche im Stadtgebiet von Aschaffenburg zur Ortsstraße (Art. 46 Nr.2 BayStrWG) gewidmet:
Franzensbader Straße (südlicher Teil)
Fl.Nr. 28/3, 28/9 und 28/10 (alle Gemarkung Leider)
Anfang: Einmündung Ruhlandstraße
Ende:          Grenze zu Fl.Nr. 48/2
Länge: 45 m (Anlage 3)

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ X ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.01.2021 09:18 Uhr