Nachtrag: Durchführung des Aschaffenburger Weihnachtsmarktes 2020 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.10.2020 - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 06.10.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 07.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.10.2020 ö Beschließend 8UVS/8/8/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In seiner Sitzung vom 20. Juli 2020 votierte der Stadthallensenat für eine diesjährige Durchführung des Aschaffenburger Weihnachtsmarktes unter der Maßgabe, dass zeitgleich der Wochenmarkt durchführbar bleibt.
Eine Corona gerechte zeitgleiche Durchführung von Wochenmarkt und Weihnachtsmarkt wurde seitens der Verwaltung eingehend geprüft. Dazu fand zuletzt am 17. September ein gemeinsamer Termin mit beiden Aschaffenburger Schaustellerverbänden und der Initiative Wochenmarkt statt. Im Ergebnis zeigte sich, dass beide Veranstaltungen parallel unter den derzeit bekannten Maßgaben nicht durchführbar sind.

Am 6. Oktober wurde dies mit den Aschaffenburger Schaustellerverbänden diskutiert. Man kam in diesem Gespräch überein, dass eine Verlegung auf den Volksfestplatz als sinnvoll erscheint. Dort können die pandemiebedingten Einhausungen sowie eine zentrale Besuchererfassung gewährleistet werden.

Die Lage des Volksfestplatzes bedingt jedoch einige Anpassungen, damit es für die teilnehmenden Weihnachtsmarktbeschicker wirtschaftlich ist. So soll die Veranstaltung vom 25.11.20 bis 06.01.2021 stattfinden. Am 24. und 25.12. (Heilig Abend und 1. Weihnachtstag) bleibt der Markt geschlossen. Die Öffnungszeiten liegen werktags zwischen 12 und 22 Uhr, Samstag und Sonntag von 11 bis 22 Uhr.
Es wird vorgeschlagen, die Gebühren für die Teilnahme auf 50 % des bisher üblichen Satzes zu reduzieren.
Die Veranstaltung wird durch verstärkte Marketingaufwendungen beworben.

Die Corona gerechte Durchführung des Weihnachtsmarktes auf dem Volksfestplatz verursacht erhebliche Mehrkosten. Allein der organisatorische Mehraufwand (Security, Umzäunung, Toilettenanlagen sowie Strom- und Wasserversorgung) beträgt 81,2 T€. Diese Kosten wären bei einer dezentralen Durchführung im Innenstadtbereich erheblich höher.
Gleichzeitig wären Mindereinnahmen in Höhe von ca. 40 T€ zu erwarten. Insgesamt würde sich bei dieser Konstellation das Defizit der Kongress- und Touristikbetriebe um über 120 T€ erhöhen.

Weitere Erläuterungen erfolgen im mündlichen Vortrag.

.Beschluss: 1

I. Die Verordnung der Stadt Aschaffenburg über den Aschaffenburger Weihnachtsmarkt vom 21.11.2003 wird in 2020 außer Kraft gesetzt. Stattdessen wird ein Spezialmarkt „Aschaffenburger Winterdorf“ im Zeitraum zwischen 25.11.2020 und 06.01.2021 festgesetzt.

II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Frau Stadträtin Erika Haas erklärt, dass die Marktbeschicker eine umsatzorientierte Standgebühr erst entrichten sollen, wenn der Spezialmarkt beendet ist.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.01.2021 14:09 Uhr