Bericht zur Einführung des 30 Minuten freien Parkens in den städtischen Parkhäusern und Tiefgaragen und Anpassung der Parkentgelte


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.10.2020 ö Beschließend 7PL/14/7/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Bericht zur Einführung des unentgeltlichen Parkens in den ersten 30-Minuten in den städtischen Parkhäusern und Tiefgaragen


Mit der Einführung der neuen Stadtwerke Kundenkarte besteht die Möglichkeit in allen städtischen Parkhäuser und Tiefgaragen die ersten 30 Minuten unentgeltlich zu parken.
Ab der 31. Minute erfolgt die übliche Abrechnung nach den allgemeingültigen Tarifen.
Um diesen Vorteil nutzen zu können, benötigen die Bürger lediglich eine Stadtwerke Kundenkarte.
Die aus der gewährten, zusätzlichen freien Parkzeit entstandenen Einnahmeausfällen, werden jeweils im Nachgang eines abgelaufenen Kalenderjahres, mittels Jahresrechnung, von der AVG übernommen. Beim derzeitigen Nutzungsgrad der AVG-Kundenkarte (etwa 6,5 % der Kurzparker-Einnahmen) entspricht dies einer Summe von rund 10.500,00 €.

Bei einem angestrebten 10%-tigen Umsatzanteil der Kundenkarte an den gesamten Kurzparker-Einnahmen, wäre eine Jahresausgleichszahlung von rund 16.500,00 € fällig.

Alle übrigen Nutzer können ab diesem Zeitpunkt die städtischen Parkeinrichtungen 10 Minuten unentgeltlichen nutzen. Danach erfolgt die Berechnung der Parkentgelte nach den gültigen Tarifen.

Anpassung der Parkentgelte für die städtischen Parkhäuser und Tiefgaragen


Die Stadtwerke Aschaffenburg schlagen vor mit Wirkung vom 01.01.2021 die Parkentgelte wie folgt anzupassen:

       Bisherige Entgelte                      Tarifregelung ab 01.01.2021

bis        1    Std.        1,20 €                          1,30 €
bis        2    Std.        2,40 €                          2,60 €
bis        3    Std.        3,20 €                          3,50 €
bis        4    Std.        4,00 €                          4,40 €
bis        5    Std.        4,80 €                          5,30 €
bis        6    Std.        5,60 €                          6,20 €
bis        7    Std.        6,40 €                          7,10 €
bis        8    Std.        7,20 €                          8,00 €
bis        9    Std.        8,00 €                          8,90 €
bis        10  Std.        8,80 €                          9,80 €
bis        11  Std.        9,60 €                            10,00 €
bis        12  Std.          10,00 €                                   

24 Std. Maximum  10,00 €                24 Std. Maximum 10,00 €

Durch die Anpassung der Entgelte werden notwendige zusätzliche Beiträge zur Kostendeckung erzielt. Eine angemessene Anhebung der Parkgebühren ist deshalb aus betriebswirtschaftlicher Sicht unverzichtbar. Letztmalig wurde eine Anpassung zum 01.11.2014 durchgeführt.
Steigende Unterhaltungs- und Nebenkosten machen die Anpassung unumgänglich. Parkhäuser und Tiefgaragen stellen nach der Gemeindeordnung ein wirtschaftliches Unternehmen dar, das sich primär aus Entgelten zu finanzieren hat. Durch die Anpassung der Entgelte und der damit einhergehenden Verbesserung der Einnahmesituation, soll dies gewährleistet werden.

Mit der Angleichung der Tarifregelung soll der Beitrag der Parkraumbewirtschaftung für eine sinnvolle Steuerung des Individualverkehrs zur Entlastung der Innenstadt auch für die Zukunft gewährleistet werden. Die Gebühren des Langzeitparkens sollen dazu bewegen, Berufspendler auf öffentliche Verkehrsmittel zu verlagern.

Die weiterhin günstigen Kurzzeitparkplätze beinhalten ein vernünftiges Angebot für den Wirtschafts-, Kunden- und Besucherverkehr und stellen damit einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der Zentrumsfunktion der Innenstadt dar.

Wie der nachstehenden Tabelle (Gebührenvergleich) zu entnehmen ist, sind die Parkentgelte der städtischen Parkhäuser und Tiefgaragen auch nach der Entgeltanpassung im Vergleich zu anderen Städten unsere Größe und zu Städten im Rhein-Main-Gebiet weiterhin preisgünstig.

Entgeltvergleich      (Sortierung nach 1. Stunde)

Jeweils Innenstadt gelegenen PH/TG




















Stand:
07.09.2020

 
 
 
 
 
Stadt
Einwoh.
Objekt
1 Stunde
2 Stunden
3 Stunden
4 Stunden
24 Stunden
Bamberg I
77.600
TG/PH
-   €
3,00 €
5,00 €
7,00 €
12,00 €
Schweinfurt
54.000
TG/PH
1,00 €
2,00 €
3,00 €
4,00 €
9,00 €
Hameln
57.500
TG/PH
1,00 €
2,00 €
4,00 €
6,00 €
---
Aschaffenburg
70.500
PH City-Galerie
1,10 €
2,20 €
3,00 €
3,80 €
12,50 €
Passau
52.500
PH/TG
1,20 €
2,40 €
3,60 €
5,00 €
10,00 €
Aschaffenburg
70.500
TG/PH (STA)
1,30 €
2,60 €
3,50 €
4,40 €
10,00 €
Rheine
76.000
TG/PH
1,50 €
2,50 €
3,50 €
4,50 €
12,50 €
Celle
69.600
TG/PH
1,50 €
2,90 €
4,30 €
5,70 €
12,00 €
Bad Homburg
54.200
PH/TG
1,50 €
3,00 €
4,50 €
6,00 €
15,00 €
Hanau II
96.000
TG/PH
1,50 €
3,00 €
4,50 €
6,00 €
15,00 €
Baden-Baden II
55.100
PH/TG
1,50 €
3,00 €
4,50 €
6,00 €
15,00 €
Aschaffenburg
70.500
PSA
1,50 €
3,50 €
---
---
---
Bayreuth
74.700
TG/PH
1,60 €
3,20 €
4,80 €
6,40 €
15,00 €
Aschaffenburg
70.500
PH Luitpold (APCOA)
1,60 €
3,20 €
4,80 €
5,80 €
10,00 €
Würzburg
127.900
PH/TG
1,70 €
3,40 €
5,10 €
6,80 €
11,00 €
Offenbach
128.700
PH/TG
1,70 €
3,40 €
5,10 €
6,80 €
13,50 €
Darmstadt II
159.200
PH/TG
1,80 €
3,20 €
5,40 €
7,20 €
15,00 €
Mainz II
217.100
TG/PH
1,80 €
3,80 €
5,80 €
7,80 €
25,00 €
Baden-Baden
55.100
PH/TG
2,00 €
4,00 €
6,00 €
8,00 €
20,00 €
Bocholt
71.100
PH/TG
2,00 €
3,00 €
4,00 €
5,00 €
10,00 €
Fulda
68.600
PH/TG
2,00 €
4,00 €
6,00 €
8,00 €
13,00 €
Darmstadt I
159.200
PH/TG
2,00 €
4,00 €
6,00 €
8,00 €
15,00 €
Hanau I
96.000
TG/PH
2,40 €
4,80 €
7,20 €
9,60 €
---
Wiesbaden II
278.300
TG/PH
2,50 €
5,00 €
7,50 €
10,00 €
25,00 €
Frankfurt II
753.100
TG/PH
2,50 €
5,00 €
7,50 €
10,00 €
25,00 €








Die Stadtwerke bitten um Zustimmung zur vorgeschlagenen Anpassung der Parkhausentgelte mit Wirkung zum 01.01.2021.

.Beschluss: 1

Der Stadtrat stimmt der Einführung des 30 Minuten freien Parkens für Inhaberinnen und Inhaber der Kundenkarte der Stadtwerke in den städtischen Parkhäusern und Tiefgaragen zu.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 2

I. Der Bericht zur Einführung des 30 Minuten freien Parkens in den städtischen Parkhäusern und Tiefgaragen wird zur Kenntnis genommen.

Mit Wirkung zum 01.01.2021 werden die Parkentgelte für die städtischen Parkhäuser und die Tiefgaragen um 0,10 € jeweils pro Stunde angepasst.

Demnach beläuft sich zukünftig das Entgelt für das Parken bis zu einer Stunde auf 1,30 €. In der zweiten Stunde werden die Entgelte von 2,40 € auf 2,60 € angeglichen. Danach fallen 0,90 € für jede weitere Stunde an.
Diese Entgeltregelung wird von Montag bis Samstag jeweils von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr angewandt.

Der Nachttarif, sowie der Sonn- u. Feiertagstarif bleiben unverändert bei 0,50 €  für jede angefangene Stunde bestehen. In den Entgelten ist die jeweils gültige Umsatzsteuer enthalten.

Tarifregelung ab 01.01.2021:

bis        1    Std.        1,30 €
bis        2    Std.        2,60 €
bis        3    Std.        3,50 €
bis        4    Std.        4,40 €
bis        5    Std.        5,30 €
bis        6    Std.        6,20 €
bis        7    Std.        7,10 €
bis        8    Std.        8,00 €
bis        9    Std.        8,90 €
bis        10  Std.        9,80 €
bis        11  Std.          10,00 €
       24-Std. Maximum  10,00 €        ab 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr jede angefangene Stunde 0,50 €.

Sonn- und Feiertags gilt für jede angefangene Stunde ein Entgelt von 0,50 €. Ausgenommen hiervon sind Sonderveranstaltungen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 22, Dagegen: 17

Datenstand vom 22.02.2021 19:09 Uhr