Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.10.2020 ö Beschließend 9PL/14/9/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jahresabschluss der Stadtwerke ist alljährlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist neben § 25 der Eigenbetriebs-verordnung das Gesetz über das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen und die dazu erlassene kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung.

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Jahresberichtes. Mit der Durchführung der Prüfung können Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Landesprüfungsbehörden beauftragt werden. Zu bevorzugen sind Prüfungsgesellschaften, die die notwendige Erfahrung zu dem besonderen Bereich der Kommunalunternehmen mitbringen.

Abweichend von der für die Stadtratssitzung vom 24.07.2020 für TOP 12 verteilten Beschlussvorlage schlagen die Stadtwerke die xxx GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 vor.

Der Vorschlag basiert auf dem Ergebnis einer im August 2020 durchgeführten Ausschreibung über die Prüfungsleistungen. Für den Angebotsvergleich wurden zwölf überregionale Prüfungsgesellschaften mit Erfahrungen im energiewirtschaftlichen sowie kommunalen Bereich aufgefordert, ein Angebot für die Erbringung der Prüfungsleistungen abzugeben. Zehn Prüfungsgesellschaften haben daraufhin ein Angebot platziert. Die xxx GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, hat unter Berücksichtigung des Honorars sowie der Nebenkosten das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

.Beschluss:

I. Gemäß § 25 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung Bayern i. V. mit Artikel 107 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Bayern und der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung wird die xxx GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, zum Prüfer für den Jahresabschluss 2020 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen bestellt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
(bitte ankreuzen)

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2021 19:09 Uhr