Ausschreibungskriterien Kindertagesstätte Ottostraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.10.2020 ö Beschließend 13PL/14/13/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg plant den Bau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte, 3 Kindergartengruppen und 1 Krippengruppe im Stadtteil Damm in der Ottostraße. Die Inbetriebnahme soll im Frühjahr 2023, spätestens jedoch nach Fertigstellung erfolgen.

Die Stadt Aschaffenburg wird dem Betriebsträger das Gebäude und die Außenflächen im Rahmen eines Überlassungsvertrages zur Verfügung stellen. Eine Mietzahlung wird nicht erhoben, jedoch sind Ersatzbeschaffungen seitens des Trägers zu leisten. Die Ausstattung der Räume obliegt dem Betriebsträger. Hierfür wird die Stadt Aschaffenburg Zuschüsse entsprechend ihrer Richtlinien gewähren. Die Betriebsführung erfolgt auf Grundlage des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG).


Die Verwaltung schlägt folgende Kriterien für die öffentliche Ausschreibung der Kita „Ottostraße“ vor:

Zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird von Seiten der Stadt Aschaffenburg insbesondere erwartet, dass sich die Öffnungs- und Betreuungszeiten an den besonderen Bedürfnissen der Familie orientieren. Die Betriebszeit der Einrichtung an fünf Tagen in der Zeit von morgens um 07.00 Uhr bis mindestens 19.00 Uhr ist zu gewährleisten. Die Schließtage dürfen nicht mehr als 20 Tage im Jahr betragen.

Ferner obliegt das Erstbelegungsrecht der Stadt Aschaffenburg. Darüber hinaus obliegt dem Jugendamt der Stadt Aschaffenburg bei der Folgebelegung das Belegungsrecht in Höhe von bis zu 30 % der zu vergebenden Plätze.

Die festgelegten Betreuungsgebühren dürfen nicht mehr als um 10 % der durchschnittlichen Elternbeiträge in der Stadt Aschaffenburg nach oben abweichen. Der durchschnittliche Elternbeitrag für die Betreuung in Krippen beträgt derzeit 290,00 € bei einer Buchungszeit von 8 bis 9 Stunden. Der Durchschnittselternbeitrag für die Betreuung in Kindergärten beträgt bei gleicher Buchungszeit derzeit 175,00 €, wobei der staatliche Zuschuss in Höhe von 100,00 € noch nicht in Abzug gebracht wurde. Bei geringeren oder höheren Buchungszeiten verringert bzw. erhöht sich der Elternbeitrag entsprechend.

Der Träger erkennt die Zuschussrichtlinien der Stadt Aschaffenburg in der jeweils gültigen Fassung an.

Die Stadt Aschaffenburg erwartet außerdem, dass die Bewerber über die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen und Qualifikationen im Bereich des Betriebes einer Kindertagesstätte verfügen. Weiterhin sind mindestens 5 Jahre Erfahrung in Leitung und Betrieb von mehreren Kinderbetreuungseinrichtungen nachzuweisen.

Der Bewerbung ist eine pädagogische Konzeption (Betreuung, Bildung und Erziehung) und ein Wirtschaftsplan beizufügen.  

.Beschluss: 1

Dem Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 15.10.2020 wegen „Übernahme der Trägerschaft der Kindertagesstätte an der Ottostraße durch die Stadt Aschaffenburg“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

.Beschluss: 2

I. Der Stadtrat stimmt den vorgeschlagenen Ausschreibungskriterien für die Kindertagesstätte Ottostraße (Anlage 7 ) zu.

II. Angaben zur Klimawirkung:
(bitte ankreuzen)

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…x..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x  ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x  ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 22.02.2021 19:09 Uhr