Die Schulen in Aschaffenburg weisen v.a. im Grundschulbereich steigende Schülerzahlen auf, was auch im Zusammenhang mit der Erarbeitung des neuen Schulentwicklungsplanes für die Stadt Aschaffenburg deutlich wurde. Ein immer größerer Anteil der SchülerInnen an Grundschulen und in der Unterstufe der weiterführenden Schulen (5./6. Jahrgangsstufe) besucht ein Angebot zur ganztägigen Betreuung an der Schule. Ab 2025 sieht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter vor. Dieser Anspruch wird zu einem Teil mit Angeboten der Jugendhilfe abgedeckt, aber zu einem erheblichen Anteil auch durch schulische Angebote. Hierauf muss sich die Stadt Aschaffenburg räumlich, aber auch konzeptionell vorbereiten. Es wird ab 2025 mit weiter steigenden Zahlen in den Angeboten gerechnet.
Derzeit bieten von 12 Grundschulen 5 die Offene Ganztagsschule und 5 eine Mittagsbetreuung an. Hinzu kommen noch 3 Gymnasien, 1 Realschule und 4 Mittelschulen mit dem Angebot einer Offenen Ganztagsschule, die begleitet werden müssen.
Daher wird ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Schulverwaltungs- und Sportamt für eine sozialpädagogische Fachkraft im Umfang von 19,5 Wochenstunden mit folgenden Aufgaben beantragt:
Beratung/Begleitung der Träger von Mittagsbetreuungen bzw. der Kooperationspartner Offener Ganztagsschulen und der Schulleitungen bei sinnvollen gemeinsamen Raumnutzungskonzepten, Beschäftigungs- und Förderangeboten
Mitwirkung bei der Konzeption und Einrichtung von Räumen für Ganztagsangebote in Schulen und Beschaffung von Spiel-/Fördermaterial
Beratung/Begleitung von Umwandlungsprozessen von Mittagsbetreuungen zu Offenen Ganztagsschulen an Grundschulen (Schulleitungen/Träger/Eltern)
Begleitung/Mitwirkung bei der inhaltlichen Weiterentwicklung des Modellprojekts „Kooperative Ganztagsbildung“ an der Christian-Schad-Grundschule; bei Übernahme des Modells in Regelförderung Beratung/Begleitung weiterer an dieser Form interessierter Grundschulen
Bearbeitung der Anträge der Träger von Mittagsbetreuungen bzw. der Schulen auf Einrichtung Offener Ganztagsschulen für das jeweils folgende Schuljahr; Prüfung Förderanträge an Träger von Mittagsbetreuungen und Anforderungen kommunaler Anteil Offene und Gebundene Ganztagsschule durch Regierung
Beratung Schulen/Träger bei Mittagsverpflegung (Bedarfsermittlung, Räumlichkeiten, Verpflegungskonzept, Ausschreibung)
Ansprechpartner für Beschwerden von Eltern über Ganztagsangebote
Für die Stelle fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 30.000 Euro pro Jahr an.