Nachbenennung eines Mitglieds des Seniorenbeirates bis 2026
Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 10.11.2020
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Mitglieder (Vertreter/in und Stellvertreter/in) des Seniorenbeirates werden mit Ausnahme von Herrn Oberbürgermeister und Frau Bürgermeisterin nach § 4 Abs. 1 Seniorenbeiratssatzung vom Stadtrat in den Seniorenbeirat berufen. Die einzelnen Einrichtungen haben die Vertreter/in und Stellvertreter/in vorgeschlagen für die Zeit bis 31.05.2026, diese wurden nach § 4 Abs. 2 Seniorenbeiratssatzung berufen.
Die Vertretung der Erwachsenenbildung hatte bislang die Leiterin des Martinushauses, Frau xxx, wahrgenommen, da die Stelle der VHS-Leitung unbesetzt war. Mit der Besetzung der Leitung der VHS durch Frau xxx, kann sie als Vertreterin sowie Frau xxx als Stellvertreterin im Seniorenbeirat berufen werden.
.Beschluss:
I. Ab 10.11.2020 wird Frau xxx, VHS Aschaffenburg, als Vertretung der Einrichtungen der Erwachsenenbildung in den Seniorenbeirat der Stadt Aschaffenburg berufen. Die bisherige Vertreterin Frau xxx, Martinusforum, wird als Stellvertreterin berufen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
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[X] keine weiteren Angaben erforderlich
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[…..] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.02.2021 19:10 Uhr