Satzung der Stadt Aschaffenburg zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (Bürgerentscheidssatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.11.2020 ö Beschließend 9PL/15/9/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Seit dem Jahr 2016 ist es möglich bei Bürgerentscheiden an alle Abstimmungsberechtigten, unabhängig von einem entsprechenden Antrag, generell zusammen mit der Abstimmungs-benachrichtigung Briefwahlunterlagen zu versenden.

Die als reine Briefwahl durchgeführte Oberbürgermeisterstichwahl im März dieses Jahres hat gezeigt, dass die Wahlbeteiligung durch dieses Vorgehen deutlich steigt. Bei der Stichwahl zur Oberbürgermeisterwahl hatte die Wahlbeteiligung bei 53,5 % gelegen. Dies war deutlich höher als bei anderen Kommunalwahlen. In verschiedenen anderen bayerischen Städten wurden seit 2016 Bürgerentscheide als sog. briefliche Abstimmungen durchgeführt. Die Abstimmungsbeteiligung war dabei jeweils deutlich höher als bei vorangegangenen Urnenabstimmungen.

Kontakte mit verschiedenen Dienstleistern haben gezeigt, dass eine automatisierte Verarbeitung und der dazugehörende Versandt der Unterlagen technisch umsetzbar ist. Die Kosten dafür können noch nicht genau beziffert werden, da sich keines der Unternehmen genau festlegen wollte, ohne schon eine konkrete Leistungsbeschreibung zu haben. Nach den von den Anbietern grob geschätzten Zahlen dürfte ein „Briefwahlbürgerentscheid“ kostenneutral zu einem herkömmlichen Bürgerentscheid ausfallen, da die Mehrkosten für Porto und Versand der Unterlagen durch Minderkosten bei Personal und Erfrischungsgeld ausgeglichen werden können. Letztendlich werden die genauen Kosten immer von der tatsächlichen Abstimmungsbeteiligung abhängen.

Für den antragslosen Versandt der Briefwahlunterlagen muss die Stadt Aschaffenburg im Rahmen ihres selbstverwaltungsrechtes in der „Bürgerentscheidssatzung“ die entsprechenden Möglichkeiten schaffen. Unabhängig vom automatischen Versandt der Abstimmungsunterlagen muss auch weiterhin eine Urnenabstimmung ermöglicht werden. In anderen bayerischen Städten haben jedoch jeweils über 90 Prozent der Abstimmenden von der komfortablen brieflichen Abstimmung Gebrauch gemacht.

Das Wahlamt der Stadt Aschaffenburg schlägt vor eine völlig neue Satzung entsprechend der Mustersatzung (BBS) für Gemeinden zu erlassen. Diese Mustersatzung findet in nahezu allen bayerischen Kommunen Anwendung. Alle dort festgelegten Regelungen sind gesetzeskonform und rechtssicher. Die bisherige Satzung tritt mit dem Erlass der neuen Satzung außer Kraft.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt eine neue Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (Bürgerentscheidssatzung) gem. dem als Anlage 4 beiliegenden Entwurf. Die neue Satzung tritt mit ihrer Ausfertigung durch den Oberbürgermeister und der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die neue Bürgerentscheidssatzung ersetzt die Satzung der Stadt Aschaffenburg zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (Bürgerentscheidssatzung) vom 15.02.2007 zuletzt geändert am 24.10.2016.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2021 19:10 Uhr