Bericht über die Strategie des Ausbaus der Kindertagesbetreuung; - Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 06.11.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.11.2020 ö Beschließend 14PL/15/14/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund der weiterhin hohen Geburtenzahlen ist der Bedarf an Kitaplätzen in Aschaffenburg unverändert hoch.
Um eine nachfrageorientierte Versorgung mit Betreuungsplätzen perspektivisch gewährleisten zu können, sieht das Jugendamt neben der Erweiterung des klassischen Betreuungsangebots folgende weitere Möglichkeiten, die Kindertagesbetreuung auszubauen:

  1. Minikita

Aktuell wird in Bayern die Einführung einer sog. Mini-Kita geprüft. Im Unterschied zu regulären Kindertagesstätten können in der sog. Mini-Kita maximal 12 Kinder gleichzeitig betreut werden. Außerdem kann statt einer/s Kinderpflegerin/s als Ergänzungskraft auch eine Tagespflegeperson mit Zusatzqualifikation eingesetzt werden.

Noch in Klärung befinden sich derzeit die baulichen Anforderungen, die an Mini-Kitas im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens zu stellen sind. Eine modellhafte Einführung kann jedoch unter der Erfüllung nachfolgender Voraussetzungen bereits ermöglicht werden:
  • Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII
  • zweiter Rettungsweg; Ausnahme: Betreuung von max. 10 Kindern
  • Förderung nach BayKiBiG

Bei Erfüllung der baulichen Anforderungen können Mini-Kitas in Wohnungen bzw. Gewerbeflächen von mindestens 60 qm untergebracht werden.

Von der empfohlenen Außenfläche (10 qm/Kind) kann je nach Alter der Kinder, Lage der Einrichtung und Angebot an geeigneten Freiflächen/Spielplätzen in der nächsten Umgebung abgewichen werden.

Der Betrieb von Mini-Kitas soll in kommunaler Trägerschaft erfolgen. Somit ist im Unterschied zu den Einrichtungen in freier Trägerschaft die Regierung von Unterfranken zuständige Erlaubnisbehörde.


  1. Tagespflege

Eine weitere Möglichkeit des Ausbaus des Betreuungsangebots, insbesondere bei den unter 3-jährigen, stellt die qualifizierte Tagespflege dar.

Eine Tagespflegeperson darf max. 5 Kinder gleichzeitig betreuen, soweit sie über geeignete Räumlichkeiten verfügt.


Ein Ausbau der Tagespflege ist in verschiedenen Bereichen möglich:
  • Ausbau von freiberuflichen Tagespflegestellen
  • Anstellung von Tagespflegepersonen; Räumlichkeiten durch Stadt Aschaffenburg
  • Tagespflegepersonen als Assistenzkraft in Mini-Kitas zur Randzeitenbetreuung
  • Anstellung als Ergänzungskraft in Mini-Kitas
  • Einsatz im Tagespflege-Ersatzbetreuungssystem

Beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe ausreichend qualifizierte Tagespflegepersonen können jährlich mit bis zu 15.000 € staatlich gefördert (derzeit bis 31.12.2021) werden.


  1. Kinderbetreuung Flexi-24 (Begriff der Stadt Würzburg)
Die Betreuungsform Flexi-24 soll eine passgenaue Betreuung vor Ort in den Familien im vertrauten Umfeld ermöglichen. Sie soll dazu dienen, die Betreuung für Kinder auch außerhalb der Regelöffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen, soweit die Eltern dies aus beruflichen Gründen benötigen.

Die Betreuungsleistung wird von Honorarkräften erbracht. Voraussetzungen für eine Mitarbeit sind folgende:

  • Teilnahme an einer Schulung
  • Erste-Hilfe-Kurs am Kind
  • erweitertes Führungszeugnis
  • gesundheitliche Eignung
  • Eignungsfeststellung durch das Jugendamt

Die Stadt Aschaffenburg übernimmt die Kosten für die Betreuung und beteiligt die Eltern einkommensabhängig an den Kosten.

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht über die Strategie des Ausbaus der Kindertagesbetreuung in der Stadt Aschaffenburg zur Kenntnis (Anlage 6).

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die beschriebenen Vorhaben (Anlage 6) zu verfolgen und eine Entscheidung des Stadtrates vor der konkreten Umsetzung eines Vorhabens herbeizuführen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[X]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.02.2021 19:10 Uhr