Entwässerung Schloßberg - Vorstellung der Vorplanung durch Bietergemeinschaft Arcadis/Fischer


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 11.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 11.11.2020 ö Beschließend 1PVS/9/1/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

Die Stadt Aschaffenburg hat für das Entwässerungssystem Schloßberg im Jahr 2018 eine Studie aufgestellt, mit dem Ergebnis, dass im Bereich der Karlstraße / Schloßberg entwässerungstechnische Defizite im Kanalnetz bestehen:

  • die Anforderungen aus den technischen Regelwerken an die vorhandenen Regenüberläufe Karlstraße und Schloßberg können nicht erfüllt werden, so dass die weitere wasserrechtliche Genehmigung nicht gewährleistet ist.
  • die vorgelagerten Kanalstränge sind zum Teil hydraulisch überlastet und sanierungsbedürftig.

Die Planungsleistungen wurden nach Abschluss eines europaweiten VgV-Verfahrens am 18.11.2019 an die Bietergemeinschaft Arcadis Fischer vergeben. Die Sanierung sieht vor, die beiden vorhandenen Regenüberläufe Karlstraße und Schloßberg aufzugeben und durch einen neuen Regenüberlauf „Am Schloßberg“, der den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, zu ersetzen. Die Zu- und Ablaufkanäle werden entsprechend den hydraulischen Anforderungen erneuert bzw. saniert.
In der vorliegenden Variantenuntersuchung wurden 2 Varianten gegenübergestellt, deren Unterschiede in der Trassierung und baulichen Umsetzung des Zulaufkanals zum RÜ Schloßberg liegen. Ab dem Verbindungsbauwerk am RÜ Schloßberg sind die beiden Varianten gleich.


2. Projektbeschreibung

Die grundsätzliche Sanierung des Entwässerungssystems Schloßberg sieht vor, die beiden Regenüberläufe Karlstraße und Schloßberg aufzugeben und durch einen neuen Regenüberlauf im Bereich der Straße Schloßberg zu ersetzen.

Die Sanierungsplanung besteht aus der Planung

  • eines neuen Zulaufkanals,
  • eines neuen Regenüberlaufs am Schloßberg,
  • eines neuen Qkrit-Kanals mit Anschluss an die bestehende Mischwasserkanalisation und
  • eines neuen Auslasskanals mit einem neuen Einleitungsbauwerk in den Main.

In Zusammenhang mit der Außerbetriebnahme des bestehenden Auslasskanals im Schlossgraben soll eine Wasserleitung in den Kanal eingezogen werden, die Wasser aus dem Main entnimmt und ans obere Ende des Schlossgrabens transportiert. So sollen die geringe Speisung des Schlossgrabens durch die Büchelbergleitung verbessert und der Schlossgarten aufgewertet werden.

Im Rahmen der Vorplanung wurden zwei Varianten untersucht. Beide Varianten beinhalten den Neubau des Regenüberlaufes am Schloßberg mit Neubau des Zulaufkanals ab der Kreuzung Karlstraße / Weißenburgerstraße, dem Neubau des Qkrit -Kanals und dem Neubau des Auslasskanals mit Einleitung in den Main.
Die beiden Varianten unterscheiden sich hauptsächlich in der Trassierung des Zulaufkanals zum neu geplanten Regenüberlauf am Schloßberg. Die Planung zum Regenüberlauf, zum Qkrit -Kanal und dem Auslasskanal mit Einleitung in den Main sind bei beiden Varianten gleich. Aus diesem Grund werden diese Planungen nur in der Variante 1 beschrieben.




Variante 1

Variante 1 entspricht der Vorzugsvariante, die aus der Studie hervorging und die als Grundlage für das VgV-Verfahren diente. Dabei würde der Kanal zwischen dem Regenüberlauf Karlstraße und dem Kapuzinerplatz in offener Bauweise vergrößert. Der Höhensprung von über 6 m zwischen Kapuzinerplatz und Schloßberg würde durch einen ca. 10 bis 12 m tiefen Fallschacht überwunden und die Haltung bis zum neuen Regenüberlauf Schloßberg sowie der Auslasskanal würden in geschlossener Bauweise hergestellt. Durch die geschlossene Bauweise werden mögliche Risiken bei der Querung der historischen Stadtmauer minimiert.

Variante 2

Im Unterschied zu Variante 1 sieht Variante 2 vor, auch den oberen Abschnitt zwischen Regenüberlauf Karlstraße und Kapuzinerplatz in geschlossener Bauweise herzustellen. Der Höhenunterschied, der hier überwunden werden muss, beträgt etwas über 10 m und wird ganz oben in der Karlstraße angeordnet. Die geschlossene Bauweise in tiefer Lage vermeidet Eingriffe in vorhandene Bodendenkmäler und schont den Baumbestand. Die Ausführung des Regenüberlaufs Schloßberg und der Auslasskanal unterscheiden sich nicht von Variante 1.

Variantenvergleich

Die Vorteile der Variante 2 gegenüber der Variante 1 aus nicht monetären Gründen überwiegen. Diese sind im Vortrieb des Zulaufkanals begründet, durch den keine Baumfällarbeiten und umfangreiche Sicherungen der Versorgungsleitungen in der Karlstraße und dem Kapuzinerplatz erforderlich werden. Zudem liegt die Startbaugrube des Vortriebes der Variante 2 an der Ecke Karlstraße / Weißenburger Straße verkehrstechnisch günstiger als die Startgrube des Vortriebs der Variante 1 am Kapuzinerplatz. Die Startgrube der Variante 2 kann direkt von der Weißenburger Straße oder Karlstraße angefahren werden, ohne die Wohnstraßen durch den Baustellenverkehr zu belasten.
Auch in Bezug auf den Denkmalschutz ist die Variante 2 besser zu bewerten als die Variante 1, da der Eingriff in die Bodendenkmäler geringer ist.
Mit der Trennung der Ablaufströme im Schacht 1 der Variante 2 wird die Geräuschbildung am Wirbelfallschacht reduziert. Der Wirbelfallschacht wird nur bei Regenwetter beaufschlagt. Der Fallschacht der Variante 1 hingegen wird bei jedem Abfluss durchflossen.
Die Bauzeit für Variante 2 ist kürzer als für Variante 1.


3. Kosten

Der Kostenvergleich der beiden Varianten zeigt auf, dass die Variante 2 um ca. 100.000,00 € netto günstiger als die Variante 1 ist. Unter Ansatz der Mehrwertsteuer von 19 % liegt die Variante 2 bei insgesamt 7,0 Mio € brutto. Nicht berücksichtigt sind in der Kostenschätzung mögliche Zusatzkosten in der Variante 1, die durch zusätzliche archäologische Sondierungen in der Karlstraße und dem Kapuzinerplatz während der offenen Verlegung der Kanäle entstehen könnten.


4. Finanzierung

Die benötigen Haushaltsmittel werden in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.


5. Klimarelevanz

Das Projekt ist nur in geringer Weise klimarelevant.
Bei der technischen Ausrüstung kommen Pump-, Mess- und Drosseleinrichtungen zum Einsatz, die elektrisch betrieben werden. Es wird darauf geachtet, dass energiesparende Ausführungen gewählt werden, soweit die technischen und wasserrechtlichen Vorgaben dies zulassen.


6. Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung schlägt vor, die Arbeitsgemeinschaft Arcadis-Fischer Teamplan mit der Leistungsstufe 2 zu beauftragen und die Entwurfsplanung ausarbeiten zu lassen.

Die Rahmentermine für die weitere Bearbeitung sind folgendermaßen angedacht:

Entwurfsplanung                        bis Mitte März 2021
Genehmigungsplanung                bis Ende Juni 2021
Ausführungsplanung                        bis Ende Dezember 2021
LV-Erstellung und Ausschreibung        bis Ende November 2022
Baubeginn                                Januar 2023
Bauende                                Dezember 2024

.Beschluss:

I.

  1. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Vorplanung (Leistungsphase 2) zur Sanierung des Entwässerungssystems Schloßberg zu.

  2. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt dem Vorschlag zu, die Planung auf Grundlage von Variante 2 weiterzuführen.

  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Leistungsstufe 2 (Leistungsphasen 3 Entwurfsplanung und 4 Genehmigungsplanung) abzurufen.




II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[x]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [ x ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 03.02.2021 08:49 Uhr