Fußgängerüberweg Blütenstraße - Vorstellung der Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 11.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 11.11.2020 ö Beschließend 6PVS/9/6/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Sachstand und Anlass
Im Jahr 2010 wurden in einer Arbeitsgruppe „Fußgängerüberwege (FGÜ)“ alle im Stadtgebiet befindlichen FGÜ präsentiert und mittels einer einheitlichen Checkliste auf der Basis der geltenden Gesetze, der DIN-Normen sowie der Regelwerke untersucht und bewertet.
Seitdem setzt die Stadt kontinuierlich den Umbau von Fußgängerüberwegen in Einzelmaßnahmen um.

Bisher wurden umgebaut:

2009
Nr. 404
Gutwerkstraße
Beleuchtung, Bordabsenkung
2009
Nr. 407
Gutwerkstraße
Beleuchtung, Bordabsenkung
2009
Nr. 302
Kolpingstraße
Beleuchtung, Mittelinsel
2010
Nr. 309
Platanenallee
Beleuchtung
2014
Nr. 112
Aschaffstraße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2014
Nr. 202
Ruhlandstraße
Beleuchtung; differenz. Bordhöhe; Einengung
2014
Nr. 316
Bismarckallee
Beleuchtung
2014
Nr. 402
Schweinheimer Str.
Beleuchtung; differenz. Bordhöhe
2014
Nr. 347
Löherstraße (Wilder Mann)
Abbau Querungshilfe, Neubau FGÜ mit Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2015
Nr. 109
Mittelstraße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2015
Nr. 410
An den Bornwiesen
Beleuchtung, Rollbord
2015
Nr. 505
Weißbergstraße
Beleuchtung; Rollbord
2015
Nr. 303
Lange Straße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2015
Nr. 107
Mühlstraße
Beleuchtung; Beschilderung
2015
Nr. 204
Seidelstraße
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
2017
Nr. 104
Mainaschaffer Straße
Beleuchtung; Markierung
2017
Nr. 413
Steubenstraße (Kiga)
Versetzung; Beleuchtung; differenz. Bordhöhe
2017
Nr. 102
Daimlerstraße
Abbau zugunsten Radstreifenverlängerung
2017
Nr. 306
Fabrikstraße
Beleuchtung, Einengung; differenz. Bordhöhe
2017
Nr. 308
Fabrikstraße
Versetzen, differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
2017
Nr. 205
Stadtbadstraße
Versetzen, differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
2017
Nr. 307
Ernsthofstraße
Abbau zugunsten Fahrradschleuse mit Querungshilfe
2017
Nr. 344
Steubenstraße
Abbau zugunsten vier Verkehrswächter
2018
Nr. 108
Linkstraße
Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe
2018
Nr. 106
Linkstraße
Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe
2018
Nr. 320
Würzburger Straße
Neue Mittelinsel, differenzierte Bordhöhe; Beleuchtung
2018
Nr. 321
Alexandrastraße
Differenzierte Bordhöhe, Mittelinsel, Beleuchtung
2019
Nr. 602
Brucknerstraße
Differenzierte Bordhöhe; Beleuchtung
2019
Nr. 402
Gailbacher Straße
Differenzierte Bordhöhe; Beleuchtung
2019
Nr. 106
Spessartstraße
Differenzierte Bordhöhe; Beleuchtung; Fahrbahn-einengung

Projektbeschreibung

Im Jahr 2021 soll folgender FGÜ barrierefrei umgebaut werden:

Nr. 401: Blütenstraße (Kreuzung Vogelsbergstraße)
Der Fußgängerüberweg in der Blütenstraße im Stadtteil Schweinheim liegt an der Kreuzung zur Vogelsbergstraße. Die Blütenstraße beginnt und endet an der Spessartstraße und führt Richtung Schweinheim Zentrum in die Seebornstraße. Die Zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h (Zone). Die Blütenstraße wird in Höhe des Fußgängerüberweges von der Buslinie 10 befahren.
Die Fahrbahn der Blütenstraße hat an der Stelle des FGÜ eine Breite von 7,55 m. Laut den Richtlinien der R-FGÜ 2001 „sollte die für den Kraftverkehr-Längsverkehr effektiv nutzbare Breite auf höchstens 6,50 m beschränkt werden“. Für eine Mittelinsel reicht der vorhandene Platz nicht aus, zumal eine Mittelinsel den Schleppkurven der ab- und einbiegenden Fahrzeugen entgegensteht.
Die Umplanung sieht daher vor, die effektiv nutzbare Fahrbahnbreite durch seitliche Einbauten zu verringern. Dazu eignen sich die wie schon in der Steubenstraße eingebauten sog. „Verkehrswächter“ mit 1,00 m Breite. Diese werden vor der Rinne montiert, so dass das Oberflächenwasser weiterhin auf direktem Weg in der Rinne gesammelt werden kann.
Der Fußgängerweg wird als geteilte Querung ausgebaut, d. h. eine Nullabsenkung für Rollstuhlfahrer, Rollatoren und Kinderwagen und ein 6 cm Tastbord für Blinde und Sehbehinderte mit Blindenstock. Dazu kommen die nach der DIN 32984 vorgegebenen taktilen Elemente, wie Noppenplatten zum Auffinden des Übergangs und Rippenplatten als Richtungsfeld am Tastbord bzw. Sperrfeld vor der Nullabsenkung.
Die Beleuchtung wird beidseits des Fußgängerübergangs durch eine spezielle FGÜ Beleuchtung verbessert, so dass der Fußgängerüberweg deutlicher sichtbar und sicherer wird.
Für den Radverkehr gibt es keine separaten Fahrradanlagen. Der Linienbusverkehr kann wie bisher den Übergang passieren.


Kosten

Die berechneten Kosten im Rahmen der Entwurfsplanung für die Maßnahme betragen:

FGÜ
Kostenberechnung in € brutto
Nr. 401 Blütenstraße
63.000


Gesamt
63.000

In den Kosten sind die Baukosten inklusive aller Baunebenkosten enthalten.
Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.

Finanzierung

Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 werden die erforderlichen Mittel angemeldet. Derzeit stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 150.000 € zur Verfügung. Davon werden auch die beiden FGÜ (anteilig Umbau und Neubau) im Projekt „Schweinheimer Höhe“ mit 65.000 € finanziert. Die drei FGÜ am Kreisverkehrsplatz Würzburger Straße/Hofgartenstraße laufen separat über die HHST des Projektes Kreisverkehrsplatz.

Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung wird im Dezember 2020/ Januar 2021 für die Maßnahmen den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeiführen und diese nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ausschreiben.
Eine Vergabe der Bauleistungen ist noch im I. Quartal des Jahres 2021 geplant. Die Bauausführung schließt sich an.

Klimarelevanz

Das Projekt ist nur in geringer Weise klimarelevant. 
Bei der technischen Beleuchtung kommen moderne, energiesparende LED-Leuchten zum Einsatz.

.Beschluss: 1

I.
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Entwurfsplanung zum Umbau des Fußgängerüberwegs zu:
- Nr. 401 Blütenstraße (Kreuzung Vogelsbergstraße)

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.



II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[ X ]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

.Beschluss: 2

Behandlung des Antrages von der SPD-Stadtratsfraktion vom 31.10.2020 wegen „Sicherheit für Fußgänger*innen in der Blütenstraße – Antrag zu TOP 5 – Planungs- und Verkehrssenat am 11.11.2020“  (Anlage 5).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.02.2021 08:49 Uhr