Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) - Änderungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Anordnung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Anordnung der frühzeitigen Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 11.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 11.11.2020 ö Vorberatend 11PVS/9/11/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1. + 2.:

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) und Billigung des Vorentwurfs vom 21.10.2020 zur Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) beabsichtigt die Erstellung einer ca. 730 kWp Freiflächen-Photovoltaik-Anlage incl. einer zugehörigen Trafostation. Der Standort liegt auf dem ehemaligen „Raudseppgelände“ westlich der Obernburger Straße auf der Fl.Nr. 3021, Gem. Leider. Das Grundstück grenzt westlich und nördlich an die Gemarkungsgrenze zwischen Aschaffenburg und Großostheim an.
Die Realisierung dieses Projekts soll durch die Änderung des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich vorbereitet werden.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans liegt westlich der Obernburger Straße und ist über die Obernburger Straße erschlossen.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan 2030 stellt entlang der Obernburger Straße im Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans Fläche für die Landwirtschaft dar.
Das Plangebiet wurde in der Vergangenheit landwirtschaftlich bzw. gartenbaulich genutzt. Innerhalb des Plangebiets soll der durch die geplante Freiflächen-Photovoltaik-Anlage inc. einer zugehörigen Trafostation verursachte Eingriff in Natur und Landschaft ausgeglichen werden.
Nördlich und westlich (Gem. Großostheim) sowie südlich (Gem. Leider) grenzen weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen an das Plangebiet an. Östlich gegenüber der Obernburger Straße liegt das Gelände für Abfallentsorgung der GBAB Gesellschaft für Bio-Abfallwirtschaft in Landkreis und Stadt Aschaffenburg mbH. Die geringste Entfernung zu nächsten Gebäuden (gewerbliche Nutzung an der Obernburger Straße südöstlich des Plangebiets) beträgt knapp 300 m. Das Plangebiet sowie die nähere Umgebung weisen keine bzw. nur geringe Höhenunterschiede auf. Aufgrund der Entfernung und Nutzung zu nächsten Gebäuden ist eine Lärmbeeinträchtigung nicht zu erwarten.
Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der vorgesehenen Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf der Gemarkung Leider (FNP 2030/01) sieht an Stelle der Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ die Darstellung „Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung“ mit der Zweckbestimmung „Elektrizität/Erneuerbare Energien“ vor. Es soll ein entsprechender vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, in dem auch die naturschutzfachlichen Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans sollen im „Parallelverfahren“ nach § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.
 
Zu 3.:

Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden
Mit dem Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) vom 21.10.2020 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums sollen als nächste Verfahrensschritte die Unterrichtung der Öffentlichkeit (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgen.
Aktuell erschweren die Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie eine angemessene und ausführliche Erörterung der Planung mit den Bürgerinnen und Bürgern - öffentliche Veranstaltungen zur Bürgerinformation und –anhörung können erst dann stattfinden, wenn dies aus Gründen des Gesundheitsschutzes und auch des organisatorischen Aufwands verantwortbar ist. Wünschenswert hierfür wäre eine möglichst uneingeschränkte Öffnung des Rathauses für den Publikumsverkehr - dies ist aktuell und auf absehbare Zeit nicht gegeben.
Bei Billigung des Vorentwurfs vom 21.10.2020 mit Begründungsvorentwurf gleichen Datums soll die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger durch vierwöchigen Aushang dieses Planentwurfs erfolgen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden um schriftliche Stellungnahme ersucht. Dieser Verfahrensschritt bedarf keiner besonderen Verfahrensweise aufgrund der Corona-Pandemie.

.Beschluss:

I.

1. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) (Anlage 9).

2. Der Vorentwurf vom 21.10.2020 zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.- Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) sowie der Begründungsvorentwurf gleichen Datums werden gebilligt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Vorentwurfes die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend zu unterrichten (frühzeitige Behördenbeteiligung) gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll trotz der Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie durchgeführt werden, und zwar vorrangig durch digitale Informations- und Beteiligungsformen und flankierend durch Aushang des Flächennutzungsplan-Vorentwurfes in Papierform mit der Möglichkeit der Einsichtnahme und Erörterung nach entsprechender Terminvereinbarung.


II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ X.]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 03.02.2021 08:49 Uhr