Jugendparlament; - Verschiebung der zweiten Wahl des Aschaffenburger Jugendparlaments. - Satzungsänderung des Jugendparlaments


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 23.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 23.11.2020 ö Beschließend 2PL/16/2/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Aufgrund der Corona-Pandemie war eine Vorbereitung der zweiten Wahl des Aschaffenburger Jugendparlaments bislang nicht möglich. Die entsprechenden Vorbereitungen hätten bereits im Frühjahr 2020 erfolgen müssen. Auch die aktuelle Situation lässt es nicht zu, die Wahlkampagne in den Schulen zu starten.
           Aus diesem Grund wird beantragt, die Wahl auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr 2021 zu
           verschieben. Dadurch verlängert sich die Amtszeit des Jugendparlaments in jedem Fall für
           einige Monate.
           Der neue Wahltermin wird mit den Schulleitungen bzw. den eingebundenen
           Kontaktlehrer*innen festgelegt und soll im Sommer/Herbst 2021 liegen. Eine
           Satzungsänderung ist hierfür nicht erforderlich. Ungeachtet dessen wird der Stadtrat
           gebeten, der Wahlverschiebung zuzustimmen.

2.        Um bei einer eventuellen Fortdauer der Corona-Pandemie eine Alternative zur Durchführung der Wahlen des Aschaffenburger Jugendparlaments zu gewährleisten, sollen auch die Möglichkeiten eines Online-Wahlverfahrens geprüft werden. Hierzu bedarf es einer Ergänzung der Satzung des Jugendparlaments im § 8 „Wahlverfahren“.
Hier soll als Satz 2a neu eingefügt werden:
„Die Wahl des Jugendparlaments kann unter der Voraussetzung der Wahrung des Datenschutzes auch online durchgeführt werden“.




ENTWURF

Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendparlament der Stadt Aschaffenburg vom 17.04.2018

vom 10.11.2020


Die Stadt Aschaffenburg erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung für das Jugendparlament der Stadt Aschaffenburg vom 17.04.2018 wird wie folgt geändert:

In § 8 wird nach dem Absatz 2 folgender neuer Absatz eingefügt:

„(2a) Die Wahl des Jugendparlaments kann unter der Voraussetzung der Wahrung des Datenschutzes auch online durchgeführt werden“.

§ 2

Diese Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Aschaffenburg,


Jürgen Herzing
Oberbürgermeister

.Beschluss:

I.
1. Der Stadtrat stimmt der Verschiebung der zweiten Wahl des Aschaffenburger Jugendparlaments auf den Zeitraum Sommer/Herbst 2021 zu.

2. Der Stadtrat erlässt dazu die beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendparlaments (Anlage 2 ).

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[X]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2021 19:11 Uhr