Vorzeitige Wiederbesetzung der Leitung Buchhaltung
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Stadthallensenates, 24.11.2020
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Ab 01.02.2022 wird die Leiterin Buchhaltung in die Freistellungsphase der Altersteilzeit wechseln. Für diesen zentralen Aufgabenbereich ist eine ordentliche Übergabe unabdingbar. So ist es erforderlich, dass eine Nachfolge eingewiesen wird in den Prozess der Vorbereitung einer Wirtschaftsprüfung, die üblicherweise im Mai stattfindet, sowie in die Erstellung eines Wirtschaftsplans (September/Oktober). In diesen beiden Zeiträumen ist eine Einarbeitung dringend anzuraten.
Um auch in den Zeiträumen bis zur Übergabe voll ausgelastet zu sein, ist vorgesehen, dass der oder die Stelleninhaberin ein Digitalisierungskonzept für die Kongress- und Touristikbetriebe erarbeitet, welches eine lückenlose Dokumentation der gesamten Betriebsabläufe und den zentralen Zugriff alle Mitarbeiter unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit und Klimaneutralität ermöglicht.
Zum Zeitpunkt des Übertritts der Leiterin Buchhaltung in die Freistellungsphase, soll der oder die Stelleninhaberin nach TVÖD 9a, Stufe 1 vergütet werden. Bis dahin soll die Vergütung nach TVÖD 8, Stufe 1 erfolgen.
Da die Digitalisierung nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen sein kann, weil sich dieses Handlungsfeld stetig weiterentwickelt und wandelt, soll dieser Aufgabenbereich auch weiterhin dort angesiedelt bleiben. Das hat zur Folge, dass die 78 %ige Teilzeitstelle der Leitung Buchhaltung in eine Vollzeitstelle umgewandelt wird. Auch das Thema IT-Administration soll dann dort angesiedelt sein. Eine Refinanzierung erfolgt in Höhe von jährlich ca. 6 T€ durch Einsparungen von IT-Dienstleistungen (Installationen, kleine Havarien), die bislang extern vergeben werden mussten.
.Beschluss:
I.
Der Stadthallensenat stimmt der vorzeitigen Wiederbesetzung der Leitung der Buchhaltung ab April 2021 in der TVÖD-Entgeltgruppe 8 zu. Es ist vorgesehen, dass diese Person in Vollzeit die Nachfolge der ab 01.02.2022 in Altersteilzeit gehenden Leiterin der Buchhaltung antritt und zusätzliche Aufgaben in der IT-Administration und im Gebiet der Digitalisierung übernimmt. Mit der rechtzeitigen Wiederbesetzung dieser Schlüsselposition soll eine nahtlose Übergabe der Aufgaben, besonders der Abschlussprüfung und Wirtschaftsplanaufstellung gewährleistet werden.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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Wenig klimarelevant
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Teilweise klimarelevant
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Sehr klimarelevant
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[…x..] keine weiteren
Angaben erforderlich
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[…..] kurze Erläuterung in den
Begründungen
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[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentl. Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [x ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2021 19:02 Uhr