Aufgabenträger-Verkehrsverbund ÖPNV – Gründung - Anträge der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 05.10.2020 und vom 18.11.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 07.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 11.11.2020 ö Vorberatend 3PVS/9/3/20
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.12.2020 ö Beschließend 1PL/17/1/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg, der Landkreis Aschaffenburg, der Landkreis Miltenberg und die Stadt Alzenau als Aufgabenträger gem. § 8 Abs. 3 PBefG i.V.m. § 8 Abs. 1 BayÖPNVG beabsichtigen das Angebot des ÖPNV in ihrem Bedienungsgebiet weiterzuentwickeln. Dazu gehören der straßengebundene öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und der schienengebundene öffentliche Personennahverkehr (SPNV).
In einem Gespräch zwischen dem Landkreis Miltenberg, dem Landkreis Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg wurde daher festgelegt, dass in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der vorgenannten Gebietskörperschaften, der Stadt Alzenau, den Stadtwerken Aschaffenburg und einem Vertreter des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes die Gründung eines Aufgabenträgerverbundes für die Region bayerischer Untermain vorbereitet werden soll. Die Stadtwerke Aschaffenburg wurden gebeten diesen Prozess zu organisieren.
Die Intensivierung der Zusammenarbeit zur Erreichung des o.g. Ziels ist sinnvoll und darüber hinaus auch erforderlich, weil die Anzahl der gemeinwirtschaftlichen Verkehre, die durch die vorgenannten Aufgabenträger finanziert werden, stetig steigt und durch die Organisation in einem Aufgabenträgerverband die Interessen der Gebietskörperschaften und die gewünschte strategische Ausrichtung nachhaltiger eingebracht werden sollen (z.B. hinsichtlich Tarifgestaltung, Fahrplan, Umsetzung Nahverkehrsplan, Digitalisierung). Es ist zudem festzustellen, dass gegenwärtig die Anpassung der Fahrscheintarife ebenso wie die Anpassung von Linien durch die Verkehrsunternehmen stark nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgt und zu wenig auf optimale Beförderungsangebote ausgerichtet ist. Auch diesbezüglich ist davon auszugehen, dass den Interessen eines Verbundes und dem Wunsch nach innovativen Angeboten (z.B. on demand Verkehr) mehr Nachdruck verliehen werden kann.  
In einer gemeinsamen Organisation mit einheitlichem Ansprechpartner für benachbarte Verkehrsverbünde soll zudem die Verbunderweiterung weiter vorangebracht werden.
Daher wird die Gründung einer GmbH beabsichtigt, deren Aufgabe es ist, die jeweiligen Angebote in enger Abstimmung zu planen, die Tarifhoheit zu übernehmen, gemeinsame Qualitätsansprüche zu definieren und zu sichern und Servicegesellschaft für die Aufgabenträger rund um das operative Geschäft zu sein (Durchführung von Ausschreibungen, Planungen, Abrechnungen und Bedarfsprüfungen).
Der Name der Gesellschaft soll Aschaffenburg Miltenberg Nahverkehrs-GmbH („AMINA“) lauten.
Die Aufgabenträger sind die Gründungsgesellschafter. Der Beitritt der Bayerischen Eisenbahngesellschaft als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist im Gesellschaftsvertrag berücksichtigt.
Jeder Gründungsgesellschafter erhält einen Geschäftsanteil zu 15.000 € und das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 60.000 €.
Zum Gründungsgeschäftsführer wird der Werkleiter der Stadtwerke Aschaffenburg, Herr Dieter Gerlach, bestimmt.
Die Gesellschaft erhält einen Beirat, in den die bisherige ARGE öffentlicher Personennahverkehr in der Region Bayerischer Untermain übergehen soll. Die Ausgestaltung des Beirats lehnt sich daher an die Ausgestaltung der ARGE an.
Die Einzelheiten sind dem als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Gesellschaftsvertrag im Entwurf beigefügt. Der Gesellschaftsvertrag wird derzeit durch die Rechtsaufsicht geprüft. Sollten sich hieraus kommunalrechtlich notwendige Anforderungen ergeben, werden diese in der notariellen Endfassung noch ergänzt.
Die Geschäftsstelle wird zunächst bei den Stadtwerken Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen (Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg) angegliedert.
Die Vorbereitung der Gesellschaftsgründung wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) begleitet. Die Stellungnahme des BKPV zu diesem Vorgang ist der Beschlussvorlage ebenfalls als Anlage beigefügt.

.Beschluss:

I.
1.        Der Gründung der Aschaffenburg Miltenberg Nahverkehrs-GmbH zum 02.01.2021 unter Beteiligung der Stadt Aschaffenburg, dem Landkreis Aschaffenburg, dem Landkreis Miltenberg und der Stadt Alzenau auf Grundlage des dieser Beschlussvorlage beigefügten Gesellschaftsvertragsentwurfs (Anlage 1) wird zugestimmt.

2.        Herr Oberbürgermeister Herzing wird ermächtigt den Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden zu lassen, die Eintragung in das Handelsregister zu veranlassen, die Stammeinlage i. H. von 15.000 € entsprechend einem Gesellschaftsanteil von 25 % einzuzahlen und als Gründungsgeschäftsführer Herrn Dieter Gerlach einzusetzen.

3.        Der Gründungsgeschäftsführer wird beauftragt in Abstimmung mit den Gründungsgesellschaftern die Ausschreibung der Geschäftsführerposition vorzubereiten und durchzuführen.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant        Teilweise klimarelevant        Sehr klimarelevant
[…X..]   keine weiteren Angaben erforderlich        […..]   kurze Erläuterung in den Begründungen        […..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [ x  ]        nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt        ja [   ]        nein [  x ]
Es entstehen Folgekosten        ja [  x ]        nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten        einmalig
[  ]        wiederkehrend
[x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.03.2021 09:42 Uhr