Neben einigen redaktionellen Änderungen wurde der Vertrag über die Benutzung des Stadttheaters den erweiterten Möglichkeiten des Kartenvorverkaufs angepasst. Die kursiv dargestellten Formulierungen werden bei Bedarf eingesetzt. Die Sondervereinbarung Covid-19 schließt im Falle einer Aufhebung des Vertrags gegenseitige Schadensersatzansprüche aus.
Die Mietsätze für die Überlassung des Stadttheaters Aschaffenburg wurden mit Beschluss vom 18.02.2013 letztmals geändert. Der vorliegende Vorschlag enthält folgende Änderungen:
1. Anpassung der Gebührensätze an die gestiegenen Personal- und Energiekosten
2. Regelung zur Überlassung des Foyers im 1. Stock an das Restaurant „Jedermann“: Damit wird einer Forderung des Rechnungsprüfungsausschusses von 09.03.2020 entsprochen.
3. Aktualisierung der Liste Veranstaltungstechnik unter Berücksichtigung weiterer Anschaffungen
4. Aufnahme einer weiteren Kategorie „Vermietung bis zu 6 Stunden“
Stadt Aschaffenburg | Postfach 10 01 63 | 63701 Aschaffenburg
Vertrag über die Benutzung des Stadttheaters Aschaffenburg
zwischen der Stadt Aschaffenburg, Kulturamt, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing, dieser vertreten durch Herrn Amtsleiter Burkard Fleckenstein,
(nachfolgend als Vermieter bezeichnet)
und
vertreten durch
(nachfolgend als Veranstalter bezeichnet)
für die Veranstaltung
§1 Vertragsgegenstand
Die Stadt Aschaffenburg überlässt dem Veranstalter
Das Stadttheater (inkl. aller Foyers)
Foyer EG und OG
Foyer EG
Veranstaltungsraum EG („Bühne 3“)
Mehrzweckraum OG
an folgenden Tagen:
Datum
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Probe
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Aufbau
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Veranstaltung
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Abweichungen von den Daten und Uhrzeiten sind nur im Einvernehmen mit dem Kulturamt zulässig. Notwendige kurzfristige Entscheidungen oder Veränderungen im Ablauf trifft die technische Leitung und unterrichtet das Kulturamt hierüber am folgenden Arbeitstag.
§2 Überlassungsentgelt
Das Überlassungsentgelt wird nach der Benutzung in Rechnung gestellt. Seiner Berechnung liegen die der Stadt Aschaffenburg durch die Veranstaltung entstehenden Kosten, Personalkosten sowie Betrieb und Bereitstellung des Gebäudes und seiner Einrichtungen zugrunde. Es gelten die vom Stadtrat in der Sitzung am 13.07.2020 beschlossenen Mietsätze (Mietpreisliste im Anhang).
Entfällt bei Veranstaltungen ohne Ermäßigung:
Der Veranstalter erhält eine Ermäßigung von 50% lt. Beschluss KSS vom 13.01.1982 auf die
anfallenden Betriebs- und Personalkosten. Fremdkosten (z. B. Feuerwehr, Flügelstimmung etc.) trägt der Veranstalter in voller Höhe.
§ 3 Eintrittskarten
Zu allen öffentlichen Veranstaltungen sind Eintrittskarten auszugeben. Das gilt auch bei freiem Eintritt.
Variante 1
Es handelt sich um eine geschlossene Veranstaltung mit freiem Eintritt.
Variante 2
Es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung, bei der Kartenverkauf sowie Abendkasse vom Veranstalter organisiert werden.
Der Veranstalter informiert den Vermieter über den Beginn des Vorverkaufs und die Vorverkaufsstellen.
Der Veranstalter stellt die Eintrittskarten unter Beachtung des aktuellen Bestuhlungsplanes. Der Veranstalter gewährleistet, dass für jede Veranstaltung nicht mehr als 420 Karten ausgegeben werden.
Der Veranstalter verwendet den Kartensatz des Stadttheaters, der ihm kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Variante 3
Vorverkauf und Abendkasse werden über das Kulturamt abgewickelt.
Die Eintrittskarten werden an der Theaterkasse und im Internet unter https://stadttheateraschaffenburg.eventim-inhouse.de/ verkauft. Es werden 10% des Eintrittspreises als Vorverkaufsgebühr vom Vermieter erhoben. Für Tickets, die über eventim.de verkauft werden, können für den Kunden zusätzliche Kosten entstehen.
§ 4 Zuschauergarderobe
Die Besetzung der Zuschauergarderobe ist zwingend notwendig, da große Taschen und Mäntel nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden dürfen.
Das Garderobenentgelt in Höhe von 1,00 Euro wird von den Garderobenbenutzern durch die Stadt Aschaffenburg erhoben.
Auf das Garderobenentgelt vom Zuschauer wird verzichtet. Pro Veranstaltung zahlt der Veranstalter einen Pauschalbetrag von 150 Euro an die Stadt Aschaffenburg.
§ 5 Personal
Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Veranstaltungsverlaufs stellt der Vermieter hauseigenes Personal für die Bereiche Technik, Einlass, Platzanweisung, Garderobe, Schließdienst und gegebenenfalls für die Abendkasse. Technisches Personal und Servicepersonal werden vom Vermieter nach den Erfordernissen der Veranstaltung eingesetzt.
Der Einsatz von Fremdpersonal ist nicht statthaft. Im Bedarfsfall übersteigt das eingesetzte Personal die Zahl der mit der Grundmiete verbundenen Personalgestaltung.
§ 6 Bewirtung
Die Bewirtung der Gäste vor der Veranstaltung und während einer Pause ist nur durch die hauseigene Gastronomie „Jedermann“ möglich.
Eine Absprache zwischen dem Veranstalter und der Gastronomie ist erforderlich:
Jedermann, Fr. Michelle Kimmich, Tel. 06021-793 34 89, E-Mail: mail@jedermann-ab.de
§ 7 Brandschutz
Bei allen Veranstaltungen und Proben mit geöffnetem „eisernem Vorhang“ (bauliche Brandschutzeinrichtung) ist der Einsatz der Feuerwehr erforderlich.
Die Verwendung von offenem Licht (z. B. Kerzen) und pyrotechnischen Gegenständen (z. B. Feuerwerkskörper) im Theater ist nur zulässig, wenn die Genehmigung der zuständigen Behörden vorliegt (z. B. Feuerwehr, Ordnungsamt, Bauaufsichtsamt). Auskünfte über die vom Veranstalter zu stellenden Genehmigungen erteilt das Kulturamt. Die Genehmigung ist bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu beantragen.
Soll während der Veranstaltungen offenes Licht verwendet werden?
Nein Ja bei den Proben
bei der/den Veranstaltung/en
Sind während der Veranstaltung Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen beabsichtigt?
Nein Ja bei den Proben
bei der/den Veranstaltung/en
Im gesamten Haus gilt Rauchverbot.
§ 8 Urheberrecht
Der Veranstalter ist verpflichtet, vor der Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke die erforderliche Genehmigung der Urheber bzw. GEMA einzuholen. Er hat die Stadt Aschaffenburg von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung gegen sie geltend gemacht werden könnten.
§ 9 Haftungsbestimmungen
Der Aufenthalt Nichtbeschäftigter auf der Bühne und den Seitenbühnen ist verboten. Das gilt besonders auch für mitwirkende Personen während ihrer Auftrittspausen. Mitwirkenden ist während der Auftrittspausen nur in den Garderoberäumen der Aufenthalt gestattet. Die anderen Räume des Theaters, z. B. Zuschauerraum, Foyer, technische Räume usw. dürfen insbesondere bei Proben nicht betreten werden. Sind Kinder und Jugendliche unter den Mitwirkenden, hat der Veranstalter für jeden benutzten Garderoberaum eine erwachsene Aufsichtsperson zu stellen. Den Anweisungen des Theaterpersonals ist Folge zu leisten.
Der Veranstalter erklärt sich dafür verantwortlich, dass sein Personal den besonderen
Erfordernissen der Sicherheit des Theaterbetriebes gerecht wird und die Geräte und Einrichtungen des Theaters sachlich gerecht und pfleglich benutzt werden. Er hat die Bestimmungen über Arbeitsschutz, Unfallverhütung zu beachten und die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung einzuhalten.
Für die gesetzlichen Haftungen der Stadt Aschaffenburg aus dem Besitz und der Unterhaltung des Stadttheaters sowie für die persönlichen gesetzlichen Haftungen der hierbei eingesetzten städtischen Dienstkräfte besteht eine kommunale Haftpflicht.
Nicht darunter fallen dagegen die Haftungen der Benutzer aus der Vorbereitung und Durchführung ihrer Veranstaltung. Der Veranstalter haftet für die sich aus der Vorbereitung und Durchführung seiner Veranstaltung ergebenden Schäden, insbesondere für solche Schäden, die durch von ihm eingesetzte Personen verursacht werden. Eine Garderobehaftpflichtversicherung besteht nicht.
§ 10 Höhere Gewalt
Kann die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin entstandenen Kosten selbst. Ist der Betreiber für den Veranstalter mit Kosten in Vorlage getreten, die vertraglich zu erstatten wären, so ist der Veranstalter in jedem Fall zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet.
§ 11 Sonstige Vereinbarungen
Der Veranstalter reserviert der Stadt Aschaffenburg Karten für dienstliche Zwecke:
Parkett: Reihe 5, Plätze 70 + 71. Werden die Karten bis 14 Tage vor der Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann vom Veranstalter darüber verfügt werden.
Sondervereinbarung Covid-19-Pandemie
Sollten behördliche Spielverbote, Einschränkungen des Spielbetriebs oder Schließungen von Spielstätten dazu führen, dass die vereinbarte Vorstellung nicht wie geplant stattfinden kann, werden beide Parteien von ihrer Leistungspflicht aus diesem Vertrag befreit. Jede Partei trägt ihre bisher angefallenen Kosten selbst. Auch wechselseitige Schadensersatzansprüche, die aus einer solchen Absage resultieren könnten, sind ausgeschlossen. Die Parteien verpflichten sich zu frühestmöglicher gegenseitiger Information, sobald sie Kenntnis von einer Schließungsanordnung oder einer Einschränkung des Spielbetriebs erhalten.
Das Veranstaltungsprotokoll im Anhang ist Gegenstand des Vertrages.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Aschaffenburg.
Aschaffenburg, den
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Burkard Fleckenstein Unterschrift des Veranstalters
Verteiler: Anlagen:
Veranstalter Veranstaltungsprotokoll
Technik Mietpreisliste
Verwaltung Saalplan
Servicekräfte Info Eintrittskarten
Theaterkasse Vorverkaufsprotokoll
Jedermann
Stadt Aschaffenburg | Postfach 10 01 63 | 63701 Aschaffenburg
Mietsätze für die Überlassung des Stadttheaters Aschaffenburg ab 01.09.2020
Die Miete beinhaltet Raumnutzung inklusive Betriebskosten und gewählter Bestuhlung. Für Auf- und Abbau sowie Probetage gewähren wir einen Nachlass von 50%. Für Doppelaufführungen berechnen wir zusätzlich 30% der Miete. Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit Erscheinen dieser Mietpreisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.
Raumnutzung
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Preis pro
Veranstaltungstag
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Inklusive Personal / Reinigungspauschale
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Stadttheater
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2.500,00 €
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1 Techniker bis 12 Std
6 Servicekräfte
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Stadttheater (Buchungen bis zu 6 Stunden)
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1.250,00 €
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1 Techniker bis 6 Std
3 Servicekräfte
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Veranstaltungsraum EG (Bühne 3)
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1.000,00 €
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1 Techniker bis 8 Std
2 Servicekräfte
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Foyer EG und OG
(Veranstaltung)
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950,00 €
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1 Techniker bis 8 Std
2 Servicekräfte
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Foyer EG oder OG
(Veranstaltung)
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700,00 €
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1 Techniker bis 8 Std
2 Servicekräfte
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Mehrzweckraum OG
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500,00 €
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2 Servicekräfte / ohne Techniker
Inkl. Beamer und Leinwand
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Vermietung an Restaurant Jedermann
Foyer 1. OG
bis zu zwei Stunden
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50,00 €
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Aufsicht über Stadttheater:
pro Stunde 25,00 €
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über zwei Stunden
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200,00 €
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Reinigung über Jedermann
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Personalkosten (nach Aufwand)
Personal
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Preis pro Arbeitsstunde
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Veranstaltungstechniker
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45,00 €
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Servicepersonal
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25,00 €
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Reinigungspersonal
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25,00 €
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Auszubildender
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15,00 €
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Helfer
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10,00 €
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Vermietung von Veranstaltungstechnik im Haus ohne Personalkosten
Technik
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Preis pro Tag und Anzahl
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Rednerpult
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40,00 €
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CD-Player
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20,00 €
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Laptop
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20,00 €
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Ton-Anlage Haus (inkl. 2 Mikros)
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175,00 €
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Ton-Anlage (transportabel)
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300,00 €
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Monitoring / Lautsprecher
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25,00 €
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Mikrofon
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9,50 €
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Mikrofon (Kondensator)
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12,50 €
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Mikrofon drahtlos
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40,00 €
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Szenische Beleuchtung
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150,00 €
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Verfolger 2000 W
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35,00 €
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Verfolger HMI 1200 W
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40,00 €
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Moving Lights
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50,00 €
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Projektor + Objektiv
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75,00 €
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Zubehör Projektor Effekte
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25,00 €
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Beamer 10000 Ansi
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450,00 €
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Beamer 5000 Ansi
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200,00 €
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Beamer 2000 Ansi
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80,00 €
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Leinwand 6 x 4,5 m
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150,00 €
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Leinwand 4 x 3 m
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80,00 €
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Opera / Videowand
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100,00 €
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Podest Alu
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10,00 €
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Tisch
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7,00 €
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Stuhl
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3,00 €
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Pinnwand
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10,00 €
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Technik
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Preis pro Verlegung
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Ballettboden
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150,00 €
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Strom-Anschluss 230 V
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25,00 €
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Strom-Anschluss 400 V
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60,00 €
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Vermietung von Konzertausstattung im Haus ohne Personalkosten
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Preis pro Veranstaltung
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D-Flügel gestimmt
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550,00 €
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C-Flügel gestimmt
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250,00 €
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Klavier ungestimmt
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80,00 €
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Cembalo 2 manualig gestimmt
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150,00 €
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Cembalo 1 manualig ungestimmt
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15,00 €
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Tonzimmer inkl. Bestuhlung und Pulte
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350,00 €
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Fremdkosten (variable Preise)
Die Rechnungen für diese Kosten werden nach Anfall vom Veranstalter direkt an den Rechnungssteller bezahlt.
Feuerwehr
Nach Abrechnung der FFW
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pro Stunde 16,00€
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Gebühren für Genehmigungen
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Gebührenerhebung durch
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-offene Flamme auf der Bühne
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Bauaufsicht und Feuerwehr
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-Pyrotechnik auf der Bühne
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Gewerbeaufsichtsamt,
Ordnungsamt, Bauaufsichtsamt und Feuerwehr
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Vermietung von Geräten außerhalb des Theaters
Gerät
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Mietpreis pro Veranstaltungstag / Stück zuzüglich gesetzl. MwSt.
Für jeden weiteren Tag werden 25% der Grundmiete berechnet
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Scheinwerfer
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15,00 €
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Verfolgerscheinwerfer (halogen)
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37,50 €
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Stativ
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7,00 €
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Dirigentenpodest
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5,00 €
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Notenpult
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5,00 €
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Kleines Cembalo
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40,00 €
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Stuhl
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3,75 €
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Stellwand
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10,00 €
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Vorhang (schwarz)
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20,00 €
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Projektor
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75,00 €
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Gassentürme
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30,00 €
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Schukokabel / Steuerkabel
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2,50 €
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Steuerpult (Beleuchtung)
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20,00 €
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Handdimmer
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5,00 €
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6-Kanaldimmer
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20,00 €
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Alu-Podest
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10,00 €
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