Anpassung Mietvertrag und Mietkosten Stadttheater


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 28.07.2020 ö Beschließend 3PL/10/3/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Neben einigen redaktionellen Änderungen wurde der Vertrag über die Benutzung des Stadttheaters den erweiterten Möglichkeiten des Kartenvorverkaufs angepasst. Die kursiv dargestellten Formulierungen werden bei Bedarf eingesetzt. Die Sondervereinbarung Covid-19 schließt im Falle einer Aufhebung des Vertrags gegenseitige Schadensersatzansprüche aus.

Die Mietsätze für die Überlassung des Stadttheaters Aschaffenburg wurden mit Beschluss vom 18.02.2013 letztmals geändert. Der vorliegende Vorschlag enthält folgende Änderungen:
1.        Anpassung der Gebührensätze an die gestiegenen Personal- und Energiekosten

2.        Regelung zur Überlassung des Foyers im 1. Stock an das Restaurant „Jedermann“: Damit        wird einer Forderung des Rechnungsprüfungsausschusses von 09.03.2020 entsprochen.

3.        Aktualisierung der Liste Veranstaltungstechnik unter Berücksichtigung weiterer        Anschaffungen

4.        Aufnahme einer weiteren Kategorie „Vermietung bis zu 6 Stunden“  




































Stadt Aschaffenburg | Postfach 10 01 63 | 63701 Aschaffenburg



Vertrag über die Benutzung des Stadttheaters Aschaffenburg

zwischen der Stadt Aschaffenburg, Kulturamt, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing, dieser vertreten durch Herrn Amtsleiter Burkard Fleckenstein,
(nachfolgend als Vermieter bezeichnet)

und

vertreten durch

(nachfolgend als Veranstalter bezeichnet)

für die Veranstaltung

§1 Vertragsgegenstand

Die Stadt Aschaffenburg überlässt dem Veranstalter

 Das Stadttheater (inkl. aller Foyers)
 Foyer EG und OG
 Foyer EG
 Veranstaltungsraum EG („Bühne 3“)
 Mehrzweckraum OG

an folgenden Tagen:

Datum
Probe
Aufbau
Veranstaltung













Abweichungen von den Daten und Uhrzeiten sind nur im Einvernehmen mit dem Kulturamt zulässig. Notwendige kurzfristige Entscheidungen oder Veränderungen im Ablauf trifft die technische Leitung und unterrichtet das Kulturamt hierüber am folgenden Arbeitstag.


§2 Überlassungsentgelt

Das Überlassungsentgelt wird nach der Benutzung in Rechnung gestellt. Seiner Berechnung liegen die der Stadt Aschaffenburg durch die Veranstaltung entstehenden Kosten, Personalkosten sowie Betrieb und Bereitstellung des Gebäudes und seiner Einrichtungen zugrunde. Es gelten die vom Stadtrat in der Sitzung am 13.07.2020 beschlossenen Mietsätze (Mietpreisliste im Anhang).

Entfällt bei Veranstaltungen ohne Ermäßigung:
Der Veranstalter erhält eine Ermäßigung von 50% lt. Beschluss KSS vom 13.01.1982 auf die
anfallenden Betriebs- und Personalkosten. Fremdkosten (z. B. Feuerwehr, Flügelstimmung etc.) trägt der Veranstalter in voller Höhe.
§ 3 Eintrittskarten

Zu allen öffentlichen Veranstaltungen sind Eintrittskarten auszugeben. Das gilt auch bei freiem Eintritt.

Variante 1

 Es handelt sich um eine geschlossene Veranstaltung mit freiem Eintritt.

Variante 2

Es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung, bei der Kartenverkauf sowie Abendkasse vom Veranstalter organisiert werden.
Der Veranstalter informiert den Vermieter über den Beginn des Vorverkaufs und die Vorverkaufsstellen.

 Der Veranstalter stellt die Eintrittskarten unter Beachtung des aktuellen Bestuhlungsplanes. Der Veranstalter gewährleistet, dass für jede Veranstaltung nicht mehr als 420 Karten ausgegeben werden.

 Der Veranstalter verwendet den Kartensatz des Stadttheaters, der ihm kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Variante 3

 Vorverkauf und Abendkasse werden über das Kulturamt abgewickelt.
Die Eintrittskarten werden an der Theaterkasse und im Internet unter https://stadttheateraschaffenburg.eventim-inhouse.de/  verkauft. Es werden 10% des Eintrittspreises als Vorverkaufsgebühr vom Vermieter erhoben. Für Tickets, die über eventim.de verkauft werden, können für den Kunden zusätzliche Kosten entstehen.



§ 4 Zuschauergarderobe

Die Besetzung der Zuschauergarderobe ist zwingend notwendig, da große Taschen und Mäntel nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden dürfen.

         Das Garderobenentgelt in Höhe von 1,00 Euro wird von den Garderobenbenutzern durch die Stadt Aschaffenburg erhoben.

         Auf das Garderobenentgelt vom Zuschauer wird verzichtet. Pro Veranstaltung zahlt der Veranstalter einen Pauschalbetrag von 150 Euro an die Stadt Aschaffenburg.


§ 5 Personal
Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Veranstaltungsverlaufs stellt der Vermieter hauseigenes Personal für die Bereiche Technik, Einlass, Platzanweisung, Garderobe, Schließdienst und gegebenenfalls für die Abendkasse. Technisches Personal und Servicepersonal werden vom Vermieter nach den Erfordernissen der Veranstaltung eingesetzt.
Der Einsatz von Fremdpersonal ist nicht statthaft. Im Bedarfsfall übersteigt das eingesetzte Personal die Zahl der mit der Grundmiete verbundenen Personalgestaltung.


§ 6 Bewirtung

Die Bewirtung der Gäste vor der Veranstaltung und während einer Pause ist nur durch die hauseigene Gastronomie „Jedermann“ möglich.

Eine Absprache zwischen dem Veranstalter und der Gastronomie ist erforderlich:
Jedermann, Fr. Michelle Kimmich, Tel. 06021-793 34 89, E-Mail: mail@jedermann-ab.de
                
       
§ 7 Brandschutz

Bei allen Veranstaltungen und Proben mit geöffnetem „eisernem Vorhang“ (bauliche Brandschutzeinrichtung) ist der Einsatz der Feuerwehr erforderlich.

Die Verwendung von offenem Licht (z. B. Kerzen) und pyrotechnischen Gegenständen (z. B. Feuerwerkskörper) im Theater ist nur zulässig, wenn die Genehmigung der zuständigen Behörden vorliegt (z. B. Feuerwehr, Ordnungsamt, Bauaufsichtsamt). Auskünfte über die vom Veranstalter zu stellenden Genehmigungen erteilt das Kulturamt. Die Genehmigung ist bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu beantragen.

Soll während der Veranstaltungen offenes Licht verwendet werden?

Nein                        Ja         bei den Proben
                                        bei der/den Veranstaltung/en

Sind während der Veranstaltung Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen beabsichtigt?

Nein                        Ja         bei den Proben
                                        bei der/den Veranstaltung/en

Im gesamten Haus gilt Rauchverbot.


§ 8 Urheberrecht

Der Veranstalter ist verpflichtet, vor der Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke die erforderliche Genehmigung der Urheber bzw. GEMA einzuholen. Er hat die Stadt Aschaffenburg von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die im Falle der Verletzung dieser Verpflichtung gegen sie geltend gemacht werden könnten.


§ 9 Haftungsbestimmungen

Der Aufenthalt Nichtbeschäftigter auf der Bühne und den Seitenbühnen ist verboten. Das gilt besonders auch für mitwirkende Personen während ihrer Auftrittspausen. Mitwirkenden ist während der Auftrittspausen nur in den Garderoberäumen der Aufenthalt gestattet. Die anderen Räume des Theaters, z. B. Zuschauerraum, Foyer, technische Räume usw. dürfen insbesondere bei Proben nicht betreten werden. Sind Kinder und Jugendliche unter den Mitwirkenden, hat der Veranstalter für jeden benutzten Garderoberaum eine erwachsene Aufsichtsperson zu stellen. Den Anweisungen des Theaterpersonals ist Folge zu leisten.

Der Veranstalter erklärt sich dafür verantwortlich, dass sein Personal den besonderen
Erfordernissen der Sicherheit des Theaterbetriebes gerecht wird und die Geräte und      Einrichtungen des Theaters sachlich gerecht und pfleglich benutzt werden. Er hat die Bestimmungen über Arbeitsschutz, Unfallverhütung zu beachten und die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung einzuhalten.

Für die gesetzlichen Haftungen der Stadt Aschaffenburg aus dem Besitz und der Unterhaltung des Stadttheaters sowie für die persönlichen gesetzlichen Haftungen der hierbei eingesetzten städtischen Dienstkräfte besteht eine kommunale Haftpflicht.
Nicht darunter fallen dagegen die Haftungen der Benutzer aus der Vorbereitung und Durchführung ihrer Veranstaltung. Der Veranstalter haftet für die sich aus der Vorbereitung und Durchführung seiner Veranstaltung ergebenden Schäden, insbesondere für solche Schäden, die durch von ihm eingesetzte Personen verursacht werden. Eine Garderobehaftpflichtversicherung besteht nicht.


§ 10 Höhere Gewalt

Kann die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin entstandenen Kosten selbst. Ist der Betreiber für den Veranstalter mit Kosten in Vorlage getreten, die vertraglich zu erstatten wären, so ist der Veranstalter in jedem Fall zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet.

§ 11 Sonstige Vereinbarungen

Der Veranstalter reserviert der Stadt Aschaffenburg Karten für dienstliche Zwecke:
Parkett: Reihe 5, Plätze 70 + 71. Werden die Karten bis 14 Tage vor der Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann vom Veranstalter darüber verfügt werden.

Sondervereinbarung Covid-19-Pandemie
Sollten behördliche Spielverbote, Einschränkungen des Spielbetriebs oder Schließungen von Spielstätten dazu führen, dass die vereinbarte Vorstellung nicht wie geplant stattfinden kann, werden beide Parteien von ihrer Leistungspflicht aus diesem Vertrag befreit. Jede Partei trägt ihre bisher angefallenen Kosten selbst. Auch wechselseitige Schadensersatzansprüche, die aus einer solchen Absage resultieren könnten, sind ausgeschlossen. Die Parteien verpflichten sich zu frühestmöglicher gegenseitiger Information, sobald sie Kenntnis von einer Schließungsanordnung oder einer Einschränkung des Spielbetriebs erhalten.


Das Veranstaltungsprotokoll im Anhang ist Gegenstand des Vertrages.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Aschaffenburg.


Aschaffenburg, den


___________________________                        _____________________________
Burkard Fleckenstein                                        Unterschrift des Veranstalters
                                         
Verteiler:                                                   Anlagen:
Veranstalter                                                Veranstaltungsprotokoll
Technik                                                Mietpreisliste
Verwaltung                                                Saalplan
Servicekräfte                                                Info Eintrittskarten
Theaterkasse                                                Vorverkaufsprotokoll
Jedermann                                                

Stadt Aschaffenburg | Postfach 10 01 63 | 63701 Aschaffenburg


Mietsätze für die Überlassung des Stadttheaters Aschaffenburg ab 01.09.2020

Die Miete beinhaltet Raumnutzung inklusive Betriebskosten und gewählter Bestuhlung. Für Auf- und Abbau sowie Probetage gewähren wir einen Nachlass von 50%. Für Doppelaufführungen berechnen wir zusätzlich 30% der Miete. Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit Erscheinen dieser Mietpreisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.                                                                

Raumnutzung
Preis pro
Veranstaltungstag
Inklusive Personal / Reinigungspauschale
Stadttheater
2.500,00 €
1 Techniker bis 12 Std
6 Servicekräfte
Stadttheater (Buchungen bis zu 6 Stunden)
1.250,00 €
1 Techniker bis 6 Std
3 Servicekräfte
Veranstaltungsraum EG (Bühne 3)
1.000,00 €
1 Techniker bis 8 Std
2 Servicekräfte
Foyer EG und OG
(Veranstaltung)
950,00 €
1 Techniker bis 8 Std
2 Servicekräfte
Foyer EG oder OG
(Veranstaltung)
700,00 €
1 Techniker bis 8 Std
2 Servicekräfte
Mehrzweckraum OG
500,00 €
2 Servicekräfte / ohne Techniker
Inkl. Beamer und Leinwand

Vermietung an Restaurant Jedermann
Foyer 1. OG
bis zu zwei Stunden

50,00 €
Aufsicht über Stadttheater:
pro Stunde 25,00 €
über zwei Stunden
200,00 €
Reinigung über Jedermann

Personalkosten (nach Aufwand)
Personal
Preis pro Arbeitsstunde
Veranstaltungstechniker
45,00 €
Servicepersonal
25,00 €
Reinigungspersonal
25,00 €
Auszubildender
15,00 €
Helfer
10,00 €


Vermietung von Veranstaltungstechnik im Haus ohne Personalkosten
Technik
Preis pro Tag und Anzahl
Rednerpult
40,00 €
CD-Player
20,00 €
Laptop
20,00 €
Ton-Anlage Haus (inkl. 2 Mikros)
175,00 €
Ton-Anlage (transportabel)
300,00 €
Monitoring / Lautsprecher
25,00 €
Mikrofon
9,50 €
Mikrofon (Kondensator)
12,50 €
Mikrofon drahtlos
40,00 €
Szenische Beleuchtung
150,00 €
Verfolger 2000 W
35,00 €
Verfolger HMI 1200 W
40,00 €
Moving Lights
50,00 €
Projektor + Objektiv
75,00 €
Zubehör Projektor Effekte
25,00 €
Beamer 10000 Ansi
450,00 €
Beamer 5000 Ansi
200,00 €
Beamer 2000 Ansi
80,00 €
Leinwand 6 x 4,5 m
150,00 €
Leinwand 4 x 3 m
80,00 €
Opera / Videowand
100,00 €
Podest Alu
10,00 €
Tisch
7,00 €
Stuhl
3,00 €
Pinnwand
10,00 €
Technik
Preis pro Verlegung
Ballettboden
150,00 €
Strom-Anschluss 230 V
25,00 €
Strom-Anschluss 400 V
60,00 €








Vermietung von Konzertausstattung im Haus ohne Personalkosten

Preis pro Veranstaltung
D-Flügel gestimmt
550,00 €
C-Flügel gestimmt
250,00 €
Klavier ungestimmt
80,00 €
Cembalo 2 manualig gestimmt
150,00 €
Cembalo 1 manualig ungestimmt
15,00 €
Tonzimmer inkl. Bestuhlung und Pulte
350,00 €

Fremdkosten (variable Preise)

Die Rechnungen für diese Kosten werden nach Anfall vom Veranstalter direkt an den Rechnungssteller bezahlt.

Feuerwehr
Nach Abrechnung der FFW
pro Stunde 16,00€


Gebühren für Genehmigungen
Gebührenerhebung durch
-offene Flamme auf der Bühne
Bauaufsicht und Feuerwehr
-Pyrotechnik auf der Bühne
Gewerbeaufsichtsamt,
Ordnungsamt, Bauaufsichtsamt und Feuerwehr



Vermietung von Geräten außerhalb des Theaters

Gerät
Mietpreis pro Veranstaltungstag / Stück zuzüglich gesetzl. MwSt.
Für jeden weiteren Tag werden 25% der Grundmiete berechnet
Scheinwerfer
15,00 €
Verfolgerscheinwerfer (halogen)
37,50 €
Stativ
7,00 €
Dirigentenpodest
5,00 €
Notenpult
5,00 €
Kleines Cembalo
40,00 €
Stuhl
3,75 €
Stellwand
10,00 €
Vorhang (schwarz)
20,00 €
Projektor
75,00 €
Gassentürme
30,00 €
Schukokabel / Steuerkabel
2,50 €
Steuerpult (Beleuchtung)
20,00 €
Handdimmer
5,00 €
6-Kanaldimmer
20,00 €
Alu-Podest
10,00 €

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt dem Vertrag über die Benutzung des Stadttheaters Aschaffenburg in der beiliegenden Fassung zu (Anlage 3) und beschließt die vorgeschlagenen Mietsätze für die Überlassung des Stadttheaters Aschaffenburg ab dem 01.09.2020.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten
ja [   ]        
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2020 08:52 Uhr