Anpassung der Fraktionspauschale gem. Entschädigungssatzung für den Stadtrat; - Erlass einer Änderungssatzung - Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 07.07.2020
Daten angezeigt aus Sitzung: 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 28.07.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Stadtrat (Plenum) | 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 28.07.2020 | ö | Beschließend | 7 | PL/10/7/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die monatliche Fraktionspauschale, die auf Grund § 6 der Satzung über die Gewährung von Entschädigungen an ehrenamtliche Stadtratsmitglieder in Höhe von 51 € / Mitglied gezahlt wird wurde seit mehr als 20 Jahren nicht angepasst. Der Betrag von 51€ rührt auch noch aus der Euro-Umstellung. Um Anpassungen künftig zu vermeiden, soll der Fraktionspauschalzuschuss an die prozentuale Entwicklung des Tarifvertrages genau wie in § 2 der Satzung angepasst werden.
Die Erhöhung von 51 € auf 75 € ist moderat und gleicht den geldmäßigen Wertverlust aus.
.Beschluss:
I. Die Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung für den Stadtrat in Anlage 5 wird erlassen mit der Maßgabe, dass die Satzung mit Wirkung zum 01.01.2021 in Kraft treten wird.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [X]
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nein [ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.10.2020 08:52 Uhr