Anpassung der Fraktionspauschale gem. Entschädigungssatzung für den Stadtrat; - Erlass einer Änderungssatzung - Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein vom 07.07.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 28.07.2020 ö Beschließend 7PL/10/7/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die monatliche Fraktionspauschale, die auf Grund § 6 der Satzung über die Gewährung von Entschädigungen an ehrenamtliche Stadtratsmitglieder in Höhe von 51 € / Mitglied gezahlt wird wurde seit mehr als 20 Jahren nicht angepasst. Der Betrag von 51€ rührt auch noch aus der Euro-Umstellung. Um Anpassungen künftig zu vermeiden, soll der Fraktionspauschalzuschuss an die prozentuale Entwicklung des Tarifvertrages genau wie in § 2 der Satzung angepasst werden.
Die Erhöhung von 51 € auf 75 € ist moderat und gleicht den geldmäßigen Wertverlust aus.

.Beschluss:

I. Die Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung für den Stadtrat in Anlage 5 wird erlassen mit der Maßgabe, dass die Satzung mit Wirkung zum 01.01.2021 in Kraft treten wird.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2020 08:52 Uhr